VERSPÄTUNG

VERSPÄTUNG

Gerichte müssen mindestens 15 Minuten mit der Verhandlung warten, wenn eine Partei nicht erscheint. Hat sich der Beteiligte angekündigt und einen Grund für die Verzögerung genannt, kann auch eine Wartepflicht von 30 Minuten angemessen sein. Das hat das Bundessozialgericht entschieden, so beck-aktuell. Der Kläger hatte sich wegen Durchfalls verspätet.

Fairerweise muss man sagen, dass die allermeisten Richter kulant mit Verlegungsanträgen, Stau- und Bahnproblemen umgehen. Ich habe eigentlich noch keinen Richter erlebt, der Terminsprobleme nicht zur Kenntnis nimmt und sich einer vernünftigen Lösung verweigert.

Es gibt allerdings auch Anwälte, die Ärger provozieren. Wer dafür bekannt ist, dass er freitags nie kann, kann beim 150. Verlegungsantrag schon mal auf einen missmutigen Richter stoßen. Vor allem wenn eigentlich jedem bekannt ist, dass der „seit langem feststehende auswärtige Termin“ auf der Finca in Mallorca stattfindet.