INKONSEQUENT

Unser neues Gebührenrecht hat den schönen Titel „Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)“. Seltsam, wie inkonsequent die sprachlichen Bemühungen um „Emanzipation“ letztlich dann doch sind. Oder ist jemandem aufgefallen, dass die Kurzbezeichnung des Gesetzes ansonsten genauso lang wäre wie der gesamte Titel?