NICHT NÖTIG

NICHT NÖTIG

Das Amtsgericht Kiel ist der Meinung, dass ein Jurastudent keinen Computer fürs Studium braucht. Deshalb dürfe der Computer gepfändet werden. Aus den Urteilsgründen:

Die Rechtsprechung hat bisher in mehreren Entscheidungen einen PC für unpfändbar gehalten, etwa für Studenten der Betriebswirtschaft … Diese Bereiche zeichnen sich aber auch gerade dadurch aus, dass komplexe Rechenoperationen durchzuführen sind … Für einen Jurastudenten ist dagegen ein PC regelmäßig nicht erforderlich. Das Studium betrifft eine Geisteswissenschaft, die die Bearbeitung großer Datenmengen gerade durch EDV – wie etwa bei Rechenoperationen, Datenbanken u.ä. – nicht verlangen.

Auch in den Übrungen wird verlangt, durch die Lektüre von rechtlicher Literatur und aus eigenen Kenntnissen und Überlegungen heraus, einen konkreten Fall einer eigenen Lösung zuzuführen. Dieser Vorgang entzieht sich einer schematischen Behandlung, die ein PC durchführen könnte …

Über das Ergebnis kann man ja streiten. Aber die Weltfremdheit, verbunden mit dem Anspruch, wirklich Bescheid zu wissen, ist schon atemberaubend. Und beängstigend.

(Aktenzeichen 21 M 1361/04; Urteil abgedruckt in Juristisches Büro 2004, 334)

Update: Sascha Kremer, noch etwas näher am Studium, kommentiert die Entscheidung ausführlich.