SCHINKEL / GOOGLE

deutsch@google.com

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten die rechtlichen Interessen von Herrn Engelbert Schinkel.

Unser Mandant wundert sich seit geraumer Zeit, dass seine Homepage www.seelenfarben.de nicht mehr bei Google gelistet ist. Bisherige Anfragen resultierten immer nur in der Auskunft, die Sache liege beim technischen Service. In Ihrer letzten Mail heißt es, eine Aussage darüber, ob die Seite unseres Mandanten wieder gelistet wird, könne nicht getroffen werden. Auch ein zeitlicher Rahmen lasse sich nicht nennen.

Zunächst möchten wir eindringlich darauf hinweisen, dass die Rückfragen unseres Mandanten berechtigt sind. Die Seite www.seelenfarben.de ist in Deutschland beim Homepage-Award der angesehenen Computerzeitschrift com! zur Homepage des Jahres gewählt worden. Das Angebot unseres Mandanten hat täglich mehrere tausend Besucher. Bei Google sind keinerlei Kriterien auffindbar, welche ein Delisting der Seite rechtfertigen würden.

Wie unser Mandant meinen auch wir, dass Ihr Unternehmen relevante Seiten nicht einfach links liegen lassen kann. Dies schuldet Google jedenfalls auch seinen Nutzern, denn diese vertrauen ja darauf, dass Suchergebnisse auf Grund sachlicher Kriterien zu Stande kommen und ein möglichst unverfälschtes Abbild relevanter Seiten anzeigen.

Unser Mandant hat Sie bereits in seinem letzten Schreiben darauf hingewiesen, dass Google in Deutschland nach den aktuellen Statistiken eine marktbeherrschende Stellung hat. Diese begründet letztlich auch die Verpflichtung, sachgerechten Zugang zum Angebot zu ermöglichen. Ein Missbrauch dieser Stellung könnte erhebliche Auswirkungen haben, u.a. im kartell- und wettbewerbsrechtlichen Bereich. Unser Mandant müsste mangels vertraglicher Ansprüche gegen Google überlegen, ob er sich an die zuständigen Aufsichtsbehörden der Bundesrepublik Deutschland und an die Europäische Kommission wendet. Dies in der Hoffnung, etwas mehr Transparenz zu erzielen, als Google sie bislang gezeigt hat.

Am sinnvollsten wäre es allerdings, wenn Sie sich der Sache bevorzugt annehmen und dafür sorgen, dass www.seelenfarben.de wieder einen angemessenen Platz auf Ihrer Suchmaschine findet.

Für eine baldige Antwort wären wir dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Vetter, RA und Fachanwalt für Strafrecht

Es kam zwar eine nichtssagende Reaktion. Aber seelenfarben war plötzlich wieder im Index.