5.11.2004

ABMAHNKOSTEN

Ein weiteres Urteil schiebt Serien-Abmahnungen und daraus resultierenden Kostenforderungen einen Riegel vor. Auch das Amtsgericht Eberswalde sieht keinen Erstattungsanspruch, wenn sich ein Unternehmen in einer einfachen Wettbewerbssache eines Anwaltes bedient – obwohl der Hausjurist die Sache ebenfalls hätte erledigen können. Näheres zu der Entscheidung bei den Rechtsanwälten Heyms & Dr. Bahr.

2 Kommentare zu “ABMAHNKOSTEN”

  1. Sebastian meint: (5.11.2004 um 09:34) AntwortenReply to this comment

    Hi

    Zeit ist es geworden. Ich kann es schon nicht mehr hören das Thema. Nicht nur mit geschäftlichen Grauzonen wird da Schindluder getrieben, sondern auch in Kulurellen:

    z.B. versucht die Phonoindustire gerade sogenannte DJ MIxes, also ineinandergemsichte Musik aus dem Internet zu verbannen. Schade das, es stellt doch einen Zentralen punkt diverser Kulturen und Subkulturen dar, wie z.B: HIP-HOP oder Techno.

    Ein fehlendes (realistisches) Abrechnungsmodell und Lizensierungssystem gibt es nicht, deswegen mahnt man lieber 15 Jährige ab die ihre "Mixtapes" veräffentlichen. Kulturdestuktion erster Klasse, hoffentlich ein erster Schritt in Richung REALITÄT ;)

    spitze ;)

  2. Dominik Boecker meint: (5.11.2004 um 10:32) AntwortenReply to this comment

    Das Urteil hört mitten im Satz

    ;(

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