BILLIGER!
Dass es so was noch gibt:
Ab dem 1. Dezember sinken die Gebühren für die Eintragung in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister.
Gegenüber der bisherigen Regelung, nach der die Gebühren am Gegenstandswert bemessen wurden, richten sie sich nun nach dem Aufwand der Eintragung. Dadurch werden die Gebühren zum Teil deutlich niedriger.
Zum Beispiel wird die Eintragung eines Einzelkaufmanns künftig 50 Euro, die Eintragung einer Standard-GmbH 100 Euro und die Eintragung einer normalen Aktiengesellschaft 240 Euro kosten.
(gefunden im MEX-Blog)
gilt dieses auch für Änderungen?
Wenn das nicht ein Grund ist ne GmbH zu gründen! ;o)
Interessant. Nun nehme ich mal an, dass der "Aufwand" darin besteht, die zur Eintragung erforderlichen Unterlagen zu sichten, im PC zu erfassen und einen Auszug zu drucken und auszuhändigen.
Demnach sind die Unterlagen für die Eintragung einer AG rund 5x so umfangreich wie die für eines Einzelkaufmanns?