BILLIGER!

Dass es so was noch gibt:

Ab dem 1. Dezember sinken die Gebühren für die Eintragung in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister.

Gegenüber der bisherigen Regelung, nach der die Gebühren am Gegenstandswert bemessen wurden, richten sie sich nun nach dem Aufwand der Eintragung. Dadurch werden die Gebühren zum Teil deutlich niedriger.

Zum Beispiel wird die Eintragung eines Einzelkaufmanns künftig 50 Euro, die Eintragung einer Standard-GmbH 100 Euro und die Eintragung einer normalen Aktiengesellschaft 240 Euro kosten.

(gefunden im MEX-Blog)