AUFGABE

Eine Betriebsaufgabe ist zwar ein Kündigungsgrund. Aber keiner, der dazu führt, dass der Arbeitgeber nicht die Kündigungsfristen einzuhalten hätte. Das habe ich gerade lang und breit einem 64-jährigen Händler erklärt, der noch Ende November seine komplette Belegschaft rausgeschmissen hat und zum 31. Dezember zumachen will.

Dass meine Mandantinnen aufgrund langjähriger Beschäftigung vier bzw. fünf Monate Kündigungsfrist haben, hat der Mann angeblich „nicht geahnt“. Einem Kompromiss (er murmelte was von Abfindung) werde ich allerdings kaum zustimmen können. Schon wegen des Arbeitsamtes, das bei Nichteinhaltung der Kündigungsfristen eiskalt Sperrzeiten verhängt.