GEFÄLLIG
Ich zitiere zur gefälligen Kenntnisnahme aus dem Schreiben eines Kollegen:
“… in vorbezeichneter Angelegenheit vernehmen wir mit Bedauern, dass unser Anschreiben vom 2.12.2004 zum heutigen Zeitpunkt keine Beantwortung erfahren hat. … Wir möchten allerdings deutlich zum Ausdruck bringen, dass ungeachtet der Tatsache, dass wir bereits Bedenken hinsichtlich des tatsächlichen Ausspruchs der Kündigung hegen, wir unserer Mandantschaft anempfehlen werden, uns unmittelbar mit einem Klageauftrag zu versehen..”
Komisch, dabei ist er im persönlichen Umgang sehr nett und direkt.
Steht da wirklich "vorbeizeichneter" – oder ""vorbezeichneter", was wohl richtig wäre.
Die Legasthenie geht auf mein Konto.
der geneigte leser könnte den eindruck gewinnen, bei der verfassung jouristischer texte sei es von erhöhter wichtigkeit, gegenständliche sachverhalte einer gesteigerten substantivierung zuzuführen.
(=es scheint, als wäre es bei rechtlichen texten wichtig, besonders viele hauptwörter zu verwenden.)
legasthenie auch bei mir: juristisch.
Hihi, dabei hat selbst die für Nominalstil bekannte Verwaltung inzwischen umgedacht. Die Stadt Soest schneidet den Zopf des Bürokratendeutschs ab und fordert:
- Einfache Saetze konstruieren
- Umgangssprache nutzen
- Aktiv und lebendig formulieren
- Gleichberechtigung
- Adressatenorientierung
- Uebersichtlichkeit bewahren
Wenn das Ordnungsamt einer Ruhestoerung durch groehlende Kneipenbesucher Abhilfe schafft heisst es offensichtlich in Zukunft
MAUL – SONST BEULE!
wahrscheinlich kümmert er sich garnicht mehr selbst um solchen Kleinkram und hat sein Sekretariat zur kompletten Erledigung der Sache gebeten. Die finden möglicherweise diese Ausdrucksweise besonders gelungen :-)