5.1.2005

CONTENT-KLAU 2

Sehr geehrter Herr Schwanitz,

da Sie sich für die Firma IzySoft in den Kommentaren des gestrigen Beitrags zu Wort gemeldet haben, möchte ich auch auf diesem Weg antworten.

Die Betreiber der folgenden Weblogs haben mich gebeten, ihre rechtlichen Interessen gegenüber IzySoft zu vertreten:

E-Business-Weblog
Vertretbar.de
Die wunderbare Welt von Isotopp
Der Schockwellenreiter
vowe dot net
Lyssas Lounge
Useful Sounds
beissholz.de
gnak.de
ideengeberin.de
Handakte WebLAWg
law blog

Im Auftrag meiner Mandanten untersage ich hiermit die Integration der jeweiligen RSS-Feeds oder sonstigen Contents aus den genannten Weblogs in das Angebot der Firma IzySoft. Dies gilt insbesondere für die kommerzielle Nutzung durch Distribution der gewonnen Daten per E-Mail.

Damit kommt es auf Ihre – unrichtige – Annahme, meine Mandanten würden durch die Zurverfügungstellung eines RSS-Feeds auch dessen Weiterverwertung in beliebiger Form zustimmen, gar nicht mehr an.

Ich erspare mir bei dieser Nachricht weitere rechtliche Details, insbesondere zu den klaren Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes. Viele Argumente können Sie ja auch den Kommentaren zum Beitrag sowie der Diskussion in vielen anderen Weblogs entnehmen.

Mein Vorschlag:

1. Sie entfernen, sofern derzeit verwertet, die Inhalte meiner Mandanten bis Freitag, 7. Januar 2004, 12 Uhr, aus dem Angebot der Firma IzySoft.

2. Sie erklären mir gegenüber, dass IzySoft keinen Content der genannten Weblogs mehr verwenden wird, sofern nicht die ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers vorliegt. Für Ihre Erklärung reicht zunächst eine Mail.

Damit wäre die Angelegenheit hier beendet. Falls Sie dem Vorschlag nicht zustimmen, werde ich meinen Mandanten raten, am Montag das normale Programm zu starten: kostenpflichtige Abmahnung, Antrag auf einstweilige Verfügung etc.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Vetter, Rechtsanwalt

22 Kommentare zu “CONTENT-KLAU 2”

  1. Dominik Boecker meint: (5.1.2005 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    Meinen ersten Kommentar hat der AuthCode leider zerhauen, deswegen nur noch die (ultra-)Kurzfassung: Wie war das noch mit der Ausräumung der vermuteten Wiederholungsgefahr in der Rechtsprechung des BGH?

    Kollegiale Grüße aus Bonn

  2. Udo Vetter meint: (5.1.2005 um 17:21) AntwortenReply to this comment

    Peter Praschl sagt es mit anderen Worten:

    http://rebellmarkt.blogger.de/stories/200379/#200628

  3. nelly_pappkarton meint: (5.1.2005 um 19:05) AntwortenReply to this comment

    Hach, und ich bekomme immer noch Gänsehaut, wenn ich sowas lese!

  4. Christoph meint: (5.1.2005 um 19:49) AntwortenReply to this comment

    So, da das Blog eben meinen längeren Beitrag gefressen hat (falscher AuthCode – aber ich kann doch lesen und abtippen?!), hier nur die Kurzfassung:

    http://www.intelinews.de/ ist richtig dreist. Die parsen / formwandeln komplette Seiten kommerzieller Anbieter. Mal schauen, wie lange noch… ;)

    Zur "Ehrenrettung" von IzyNews: Bei uns hatten sie zumindest angefragt, ob der Feed verwendet werden darf, aber wir beglücken das deutschsprachige Internet auch mit einer eindeutig kommerziellen Seite.

  5. datenimperator meint: (5.1.2005 um 23:39) AntwortenReply to this comment

    Hallo Herr Vetter,

    da hätte ich mir ja jetzt irgendwie mehr von Ihnen erwartet. Gerade die von Ihnen so nonchalant ausgelassenen Details des UrhG würden mich brennend interessieren. Könnte izynews nicht behaupten, die Vervielfältigung der Inhalte sei durch §49 (2) UrhG gedeckt? Ein nicht-redaktioneller Konvertierungsdienst könnte auch eine "Vorübergehende Vervielfältigung" nach §44 UrhG sein, wenn klar gemacht würde, daß sich die Gebühr nicht auf die Inhalte der Feeds, sondern auf den IMAP-Service und -Server bezieht. Immerhin werden die Texte in Zusammenstellung, Sortierung und Wortlaut nicht verändert und mit Angabe der Herkunfts-URL per IMAP zur Verfügung gestellt.

    Jedenfalls dürfte die juristische Bewertung keinesfalls eindeutig sein, und auch der Hinweis auf die Kommentare zu ihrem Beitrag ist nicht hilfreich, da diese (wie mein Kommentar) lediglich eine ganz persönliche und laienhafte Beurteilung darstellen – ein Richter könnte die Sache ganz anders sehen. Das KG Berlin, Urteil vom 30. April 2004, AZ: 5 U 98/02 hat sich beispielsweise speziell auf Pressespiegel bezogen.

    http://www.aufrecht.de/3445.html

    Ist isynews ein Pressespiegel, obwohl ihnen die thematische Sortierung fehlt? Wenn es darauf nicht ankommt: Ist google auch ein Pressespiegel?

    Mich würde jedenfalls sehr interessieren, wie die Angelegenheit ausginge, wenn sie wirklich vor Gericht entschieden würde. Mal angenommen, ein Gericht würde in Ihrem Sinne entscheiden: Was wäre dann mit den vielen kostenpflichtigen Proxies, Anonymisierern und ähnlichen Diensten, durch die urheberrechtlich geschützte Werke (Homepages) kostenpflichtig transponiert werden? [Wer übrigens nicht weiss, wovon ich rede: http://www.anonsurf.de/ ist so ein Beispiel, zum Preis von knapp unter 15 Euro pro Monat.]

    Genug nachgedacht, schönen Abend noch. Grüße aus Köln,

    Christian Aust

  6. Stefan meint: (6.1.2005 um 07:47) AntwortenReply to this comment

    Wie man in den Kommentaren zum ersten "CONTENT-KLAU"-Artikel sehen kann, fehlt einigen Leuten jegliches Problembewusstsein zum Thema Urheberrecht. Vielleicht sollte man mal ein paar Links zusammentragen, die das Thema etwas deutlicher machen. Offenbar greift immer mehr die Vorstellung um sich: Wenn ein Inhalt in digitaler Form vorliegt, kann er beliebig weiterverkauft oder kopiert werden …

  7. SK meint: (6.1.2005 um 09:34) AntwortenReply to this comment

    @Aust:

    § 49 Abs. 2 UrhG enthält die Beschränkung auf "tatsächliche Inhalte"; Blogeinträge dürften vielfach den Schwerpunkt bei den "wertenden Inhalten" (= Meinungsäußerung) haben. Bereits aus diesem Grund scheidet (verkürzt) § 49 Abs. 2 UrhG aus.

    § 49 Abs. 1 S. 1 UrhG scheidet ebenfalls aus, weil eine Beschränkung auf "einzelne" Beiträge nicht stattfindet (ganz abgesehen von etwaigen vorbehaltenen Rechten und der Beschränkung der Pressespiegel auf nichtöffentliche Dienste, auch das natürlich verkürzt).

    Eine vorübergehende Vervielfältigung iSd § 44a UrhG ist ebenso abwegig. Zum einen hat hier die Vervielfältigung gerade die wirtschaftliche Bedeutung (integraler Bestandteil des Dienstes ist die Vervielfältigung als E-Mail), zum anderen ist sie nicht flüchtig oder begleitend, sondern dauerhaft, da bei IMAP-Diensten die Mails auf dem Server gespeichert bleiben.

    Zu anderen urheberrechtlichen Aspekten wird es – falls IzyNews nicht reagieren sollte – sicherlich von Udo noch eine ausführliche Stellungnahme geben.

  8. Thiemo Mättig meint: (6.1.2005 um 11:47) AntwortenReply to this comment

    Angenommen, IzyNews würde sich als Produkt verkaufen: Der Kunde müsste die Adressen der Feeds grundsätzlich selbst eintragen (möglich ist das offenbar bereits), vorbereitete Feeds gibt es dagegen nicht. Die Verwertung der Inhalte würde dann nicht durch Initiative von IzyNews erfolgen, sondern durch Initiative des einzelnen Kunden. Was IzyNews dagegen tatsächlich tut, ist das Anbieten von Inhalten ("Wählen Sie aus unserem Standardprogramm."). Ist diese Abgrenzung korrekt? Wäre IzyNews auf diese Weise rechtlich einwandfrei?

  9. Marc meint: (6.1.2005 um 12:12) AntwortenReply to this comment

    @Thiemo: D.h., IzyNews müsste seine Dienstleistung in etwa so anbieten: "Wir wandeln für X,YZ Euro im Monat RSS-Feeds in E-Mails um und schicken diese an einen E-Mail-Adresse ihrer Wahl. Welche Feeds sie so lesen wollen, müssen sie auf ihrer Seite myIzyNews eintagen." ?

  10. Stefan meint: (6.1.2005 um 13:28) AntwortenReply to this comment

    @Marc: dabei gibt es urheberrechtlich keinen Unterschied zur aktuellen Variante und der Vorschlag ist auch nicht praktikabel. Wie oft soll die Firma denn pro Tag senden?

  11. datenimperator meint: (6.1.2005 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    @stefan: Beim IMAP wird ja gar nichts gesendet, der Benutzer holt sich nur die Feeds, die ihn interessieren. Insofern passt auch der Part "versenden an Mail-Addresse xyz" nicht so recht, denn izyNews stellt lediglich einen Server zur Verfügung, von dem man sich die Feeds abrufen kann – ähnlich einem USENET-Server, bloß mit IMAP. Google Cache ist ein ganz ähnliches Prinzip.

    Ich bin kein Freund von Urheberrechtspiraten und Contentschmarotzern, aber ob dieses Geschäftsmodell (gerade auch im Hinblick auf meinen eigenen Content) illegal oder auch nur verwerflich ist, kann ich noch nicht mit Sicherheit sagen. Tendenziell habe ich kein Problem damit, wenn die Inhalte meiner Seite als IMAP-Orndner aufbereitet würden.

  12. Stefan meint: (6.1.2005 um 14:16) AntwortenReply to this comment

    Ich habe in dem ersten Thread schon deutlich gesagt, welche Unterschiede zwischen Google (speziell Google-Groups) und dem hier besprochenen Verfahren existieren und es wäre wenig sinnvoll, diese Diskussion in diesem Thread noch einmal zu beginnen.

  13. Ulrich Schwanitz meint: (6.1.2005 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    14:52h MEZ
    eMail an die im Impressum angegebene Adresse.

  14. Thiemo Mättig meint: (6.1.2005 um 15:12) AntwortenReply to this comment

    Zu 9.: "Verkaufen sie Ihren Dienst ruhig weiter ich habe damit kein Problem solange sie ihre Preise nicht an den RSS-Feeds orientieren. So wie ihr Geschäftsmodell gestaltet ist wird der Feed als solcher zur Ware [...]" (Zitat von <a href="http://news.free-radio.de/index.php/2005/01/05/abschliesendes_zur_izynews_angelegenheit">Free Radio News</a>) Meine Frage ist damit beantwortet.

  15. Udo Vetter meint: (7.1.2005 um 00:48) AntwortenReply to this comment

    Tja, ich nehme für mich in Anspruch, einen ganz neuen Nutzwert für Weblogs entdeckt zu haben. Wundert mich, dass Martin Röll noch nicht darüber berichtet hat :-)

    Aber im Ernst: Sicherheitshalber hat Herr Schwanitz den Eintrag auch als Mail erhalten.

  16. Jens meint: (7.1.2005 um 01:27) AntwortenReply to this comment

    Was denn. Das geht?
    *duck*

  17. Anitas Emailblog meint: (7.1.2005 um 01:51) AntwortenReply to this comment

    Ich bin zwar nicht bei Izynews, aber wieso kann ich eure Inhalte jetzt nicht mehr per Email empfangen und muss mich total umständlich mit meinem Browser von einer Blogadresse zur anderen herumschlagen? Da wird sich die Telekom bei der nächsten Abrechnung freuen, wenn ich länger online bin und damit mehr zahlen muss. Diese Selbstaussperrungen hätten echt nicht sein müssen, echt. :(

  18. Jörg-Olaf Schäfers meint: (7.1.2005 um 04:34) AntwortenReply to this comment

    Das musst du nicht, Anita. Du kannst der Telekom ganz einfach ein Schnippchen schlagen.

    Zum Beispiel durch die Installation eines sogenannten <a href="http://www.rss-verzeichnis.de/rss-reader.php">RSS-Readers</a&gt; (auch Aggregator genannt), der die Inhalte ("Feeds") einsammelt und auf deinem Rechner speichert. Ist im Grunde wie Mail abholen, nur schicker. Lesen kannst du dann in aller Ruhe, ohne das eine Verbindung zum Netz bestehen muss.

    Manche Webbrowser wie <a href="http://www.opera.com">Opera</a&gt; bringen solche Reader inzwischen gleich mit, für <a href="http://www.mozilla-europe.org/de/products/firefox/">Firefox</a&gt; würde ich die Erweiterung <a href="http://sage.mozdev.org/">Sage</a&gt; empfehlen. Dann brauchst du nicht einmal ein extra Programm – auch wenn es mit denen mehr Spaß macht.

    Was die "Selbstaussperrung" betrifft, musst du dich wohl bei Herrn Schwanitz beschweren. Der hätte nämlich durchaus mal fragen können, bevor er die Inhalte fremder Leute in seine Webseite integriert bzw. per Mail verbreitet.

    ciao
    Olaf

  19. Stefan meint: (7.1.2005 um 10:40) AntwortenReply to this comment

    Ergänzung: Mozilla Thunderbird bietet ebenfalls die Möglichkeit, RSS abzurufen. Man richtet sich dazu mit wenigen Klicks einen neuen Account für RSS-News & Blogs ein. Dann kann man sich ganz einfach die gewünschten Blogs bzw. RSS-anbietenden Seiten einrichten.

  20. Anonymous meint: (28.5.2005 um 01:15) AntwortenReply to this comment

    Hey I really like your site.

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  21. Bernhard meint: (31.8.2005 um 00:22) AntwortenReply to this comment

    Wenn einer kommerziell eine Seite kopiert und vervielfältigt im Internet und Kosten verlangt, kann man da nicht auch GEMA einfordern (Die wird sonst auch überall "abgeschöpft")?

    Gruß

    Bernhard

  22. Den meint: (27.10.2006 um 05:29) AntwortenReply to this comment

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