DAS KLEINE B

Grußformel in einem Schreiben der Staatsanwaltschaft:

Hochachtungsvoll

Müller

Amtsanwalt (b)

Das kleine b bedeutet „beauftragt“.

So unterzeichnen Amtsanwälte, die zwar den Vorbereitungsdienst absolviert haben und im Amtsanwaltsdienst arbeiten, aber noch nicht zu Amtsanwälten ernannt sind. Das (b) darf frühestens nach zwölf Monaten gestrichen werden – wenn sich der Amtsanwalt, der keiner ist, im Amtsanwaltsdienst bewährt hat.

Oder so ähnlich.

Bei dieser Gelegenheit: Weiß jemand, was ein „Polizeihauptmeister m. AZ“ ist?