28.1.2005

MAULKORB

Musikindustrie mahnt heise online wegen Bericht über Kopiersoftware ab

Sieht ganz danach aus, dass sich demnächst Gerichte mit dem Konflikt “Pressefreiheit contra Maulkorb im Urheberrechtsgesetz” beschäftigen dürfen. Ich tippe wie immer darauf, dass die Freiheit siegt. Wobei die Karten für heise online schon deshalb gut gemischt sind, weil im Gesetz ausdrücklich drin steht, dass nur die Werbung für Kopierschutzknacker verboten ist. Von Presse-Berichterstattung ist dort nicht die Rede.

16 Kommentare zu “MAULKORB”

  1. ThomasK meint: (28.1.2005 um 14:00) AntwortenReply to this comment

    Ich wünsche mir, dass Udos Tipp richtig liegt. Vielleicht trägt das Ergebnis dann dazu bei, dass die Musikindustrie endlich zur Besinnung kommt und darüber nachdenkt, dass die Ursachen für die Umsatzrückgänge nicht nur bei anderen zu suchen sind.
    @Musikindustrie: Bringt doch einfach bessere Scheiben auf den Markt!
    P.S.: Auch "Schnappi" (siehe Link) ist m.E. ein gutes Beispiel dafür, dass die Musikindustrie mit ihrer Argumentation (zumindest) nicht ganz richtig liegt

  2. Martin meint: (28.1.2005 um 14:19) AntwortenReply to this comment

    Irgendwie erinnert mich dieses Vorgehen an den Typen, der die Steinigung in "Life of Brian" zu organisieren versucht ("Wer hat Jehova gesagt?").

    Was mit dem Kerl am Ende passiert dürfte bekannt sein, meine Prognosen für die Zukunft der sogenannten Content-Industrie (Welcher "Content" eigentlich?) sind daher eher düster…

  3. Der Schulz meint: (28.1.2005 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    Einfach nicht zu fassen, mit welch unglaublicher, krimineller Energie der Bundesverband der phonographischen Indutstrie explizit illegale Software namentlich "bewirbt": <a href="http://www.ifpi.de/news/news-546.htm">Die Meldung des Bundesverbands</a> (Zitat): "Das erfuhr nun ein 39-jähriger Mann aus Paderborn. Er wurde von der Münchener Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Auftrag mehrerer Musikfirmen abgemahnt, weil er auf eBay Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen angeboten hatte. In diesem Fall handelte es sich u.a. um die illegalen Programme Clone CD, Clony XXL und Profiler."(Zitatende)
    Mit einem popeligen Klick unter Google (weltweit) auf "Clone CD" erscheinen 3.010.000 Einträge. Der erste führt bereits zu "clonecd.net" für Zwecke des Downloads. Ich wusste übrigens bis zur Lektüre des Postings des Bundesverbands nichts von dieser illegalen Kopierschutz-Knack-Software. Vielleicht sollten die Rechtsanwälte Waldorf mal im Interesse der Musikindustrie den eigenen Verband abmahnen … *g

  4. Huck meint: (28.1.2005 um 15:01) AntwortenReply to this comment

    Da haben sie sich den richtigen Gegner ausgesucht.

    Es würde mich nicht wundern, wenn am Montag die negative Feststellungsklage eingereicht wird, natürlich bei einem presseerfahrenen Gericht (Hamburg?).

  5. Der Schulz meint: (28.1.2005 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    Ergänzend muss ich zu meinem Unwissen (natürlich weiß ich um die Existenz solcher Software … nur nichts von "Marken"/Anbietern) ausführen: ich höre nach wie vor Vinyl … und das von einer sündhaft teuren Walze …
    Mein persönlicher Kopierschutz: extra gesetzte Kratzer, welche den Genuss unverwechselbar machen (z.B. auf Madonna´s "Holiday"; ca. 1000 x unter sämtlichen denkbaren Bedingungen gespielt).

  6. A. John meint: (28.1.2005 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    Jedes halbwegs interessierte Kind kennt den Namen "Slysoft".
    Die Suche nach "kopierschutz+antigua" ergibt bei Google 825 Treffer.

    Diejenigen, welche anscheinend mit dem Rücken an der Wand stehen, begreifen einfach nicht, dass sie mit schikanösen Maulkorbklagen genau das Gegenteil von dem erreichen, was sie wollen.
    (Dazu gehören auch die berüchtigten, im Abmahn- und Dialermilieu tätigen Anwälte.) ;-))

    Druck erzeugt IMMER Gegendruck. Und je mehr der wächst, desto intensiver erfolgt die Berichterstattung in den Medien. (Und somit auch die öffentliche Wahrnehmung).

    Also: Bitte weiter so, damit auch die, die es noch nicht wissen, erfahren.

    BTW: Die Firma Rheinmetall vertreibt Streubomben, deren Besitz deutschen Staatsbürgen verboten ist. Auf dem Balkan bekomme ich so viele, wie ich bezahlen kann.
    Habe ich jetzt gegen das Kriegswaffengesetz verstoßen?

    Gruß A. John

  7. D. meint: (28.1.2005 um 16:09) AntwortenReply to this comment

    Auch wenn der Bericht im heise-Newsticker gewohnt unspektakulär und um neutrale Formulierung bemüht ist:

    Dr. Thorsten Braun, Syndikus der deutschen Phonoverbände [...]

    Gilt "Syndikus" nach den ftpwelt-Ermittlungen eigentlich schon als Beleidigung, wenn man damit einen Anwalt bezeichnet?

    Aber zum Thema: Der heise-Newsticker setzt sich oft aus Agenturmeldungen und werbewirksamen Pressemitteilungen von Unternehmen zusammen. Von daher könnte ich den Vorwurf verstehen. In diesem Bereich scheinen mir die Redakteure allerdings immer über-vorsichtig, bringen viel selbst-recherchiertes ein und bemühen sich um verantwortungsvolle Berichterstattung — weit entfernt von Quasi-Werbung.

    Fazit: Albern. :-)

  8. A. John meint: (28.1.2005 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    [Also: Bitte weiter so, damit auch die, die es noch nicht wissen, erfahren.]

    Was ich sage. ;-)) Spiegel- Online meldet:
    http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,339046,00.html

    Gruß A. John

  9. Uwe meint: (28.1.2005 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    Wieso lese ich da eigentlich immer "pornographische Industrie"…

  10. Arne Koch meint: (29.1.2005 um 01:09) AntwortenReply to this comment

    Dazu sei vielleicht noch zu erwähnen, dass Heise lediglich vom "Knacken" geredet hat, nicht aber vom "Umgehen" ;)

  11. Jörg-Olaf Schäfers meint: (29.1.2005 um 02:00) AntwortenReply to this comment

    @Thomas: "Schnappi" ist ein Sonderfall, der "industriell" nicht kalkulierbar war. Das hat die Musikindustrie allerdings <a href="http://fx3.org/blog/2005/01/17/shortcuts_050117-23/">nicht davon abgehalten</a>, "illegale" Anbieter des Songs abmahnen zu lassen ,(

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