30.1.2005

GELD ZURÜCK VON JAMBA & CO.

ix wirft die Frage auf, ob Klingelton-Abos überhaupt wirksam sind, wenn sie von Minderjährigen bestellt werden. Das kann ich beantworten.

1. Der Grundsatz

Verträge, die ein Minderjähriger abschließt, sind grundsätzlich schwebend unwirksam. Das heißt, die Eltern können das Geld zurückverlangen, so lange sie dem Vertrag nicht ausdrücklich zugestimmt haben. So steht es in § 108 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Es spielt überhaupt keine Rolle, ob die Klingeltöne schon ausgeliefert wurden.

2. Die Einschränkung (Taschengeldparagraf)

Wenn Eltern ihren minderjährigen Kindern Geld zur freien Verfügung gegeben haben, im Regelfall also das Taschengeld, kann der Jugendliche damit machen, was er will. So steht es in § 110 BGB.

Allerdings werden sich Klingeltonanbieter nicht auf den “Taschengeldparagrafen” berufen können, wenn – wie fast immer – eine Abo-Verpflichtung entsteht. Die Höhe der Kosten ist hier gar nicht absehbar, insbesondere nicht, ob der Jugendliche auch im nächsten Monat den Betrag zur Verfügung hat. Der Taschengeldparagraf ist also kein Freibrief für die Anbieter.

Hinzu kommt ohnehin, dass auch Zahlungen, die an sich unter den Taschengeldparagrafen fallen, frei widerruflich sind. Und zwar exakt bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Leistung bewirkt, d.h. gezahlt wird (Palandt, Kommentar zum BGB, § 110 Randnummer 4). Da Jamba und Konsorten erst mit Zeitverzögerung von den Prepaid-Karten oder den Vertragskonten abbuchen, dürfte also immer noch Zeit für den Widerruf sein, selbst wenn das Geld tatsächlich zur freien Verfügung gestanden haben sollte.

3. Eindeutiges Ergebnis

Jamba & Co. müssen sämtliche Kosten zurückbuchen, wenn die Eltern dies verlangen.

86 Kommentare zu “GELD ZURÜCK VON JAMBA & CO.”

  1. Rotkäppchen meint: (30.1.2005 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    Bei voll Geschäftsfähigen wäre dann auch mal intensiv die AGB-Frage zu beleuchten, nämlich inwieweit bei einer Bestellung über die AGB aufgeklärt wurde.

    Fallen die Bestellungen per SMS nicht auch unter die §§ 312b ff. BGB, die ein 14tägiges Widerrufsrecht gewähren. Dann könnte man den Klingelton 14 Tage ausprobieren und dann den Widerruf nach § 355 BGB erklären.

  2. Diana meint: (30.1.2005 um 18:48) AntwortenReply to this comment

    Aber woher weiss ich denn, ob jemand von meiner Prepaid-Karte meines Kindes Geld für ein Abo abbucht nur weil das Kind irgendwann mal einen Klingelton bestellt hat und gar nicht weiss, ob nun ein (verstecktes) Abo dahintersteckt oder nicht? Man bekommt doch keine Auflistung der Gebühren…

  3. code meint: (30.1.2005 um 20:02) AntwortenReply to this comment

    Und wie steht's um die Generaleinwilligung bzw. antizipierte Genehmigung? Diese soll nach Jauernig/Jauernig, BGB, 11. Auflage, § 107, Rn. 7 dem Grunde nach möglich sein:

    "Generaleinwilligung zu einer Reihe von zunächst noch nicht individualisierten Geschäften ist zulässig (str, vgl Scherner FamRZ 76, 673 ff; Lindacher, FS Bosch, 1976, S 535 ff, je mwN)".

    Wenn also die Eltern dem Filius (oder der Filia) das Handy mit Vertrag erlauben, könnte man das schon so deuten, dass auch die im Rahmen des Vertrags mit dem Gerät abschließbaren Geschäfte genehmigt sind. Bei der Prepaid-Karte zumindest soweit, als die Eltern das Geld zum Aufladen der Karte zur Verfügung stellen.

    Es ist natürlich fraglich, ob nicht etwa bei einem Vertrag ohnehin die Eltern von den Folgen der vom Kind getätigten Rechtsgeschäfte getroffen werden, da vielfach die Verträge über die Eltern laufen und dem Kind oft nur zur Verfügung gestellt werden.

    Natürlich ist eine Abo-Verpflichtung schon etwas weitreichend, um noch von einer Generaleinwilligung auszugehen. Aber zumindest das einmalige Bestellen eines Klingeltons oder Logos wäre m.E. in jedem Fall gedeckt.

  4. Christoph meint: (30.1.2005 um 20:05) AntwortenReply to this comment

    Ich glaube ja, dass das alles richtig ist, wie Udo es hier darstellt, aber:

    4. Auswirkung der eindeutigen Rechtslage

    Viel zu wenig, da viel zu wenige sich ausreichend über ihre Rechte informieren. Deshalb wird Jamba munter weitermachen, ggf. Beträge ohne zu zicken zurückerstatten und sich über die freuen, die nicht wissen, wie ihnen mit den Klingeltonabos geschieht. Im übrigen dürften Eltern wohl eher Kindern einfach das Handy abnehmen oder keine neue Karte zahlen – das ist die einfachste und naheliegendste Lösung für das Problem…

  5. ix meint: (30.1.2005 um 20:32) AntwortenReply to this comment

    vielen dank für die klärung, udo. mir wird ganz schwindelig.
    eigentlich gibt es jetzt nur eins: in die wüste ziehen und so laut wie möglich rufen, dass man jamba-verträge mit minderjährigen einfach auflösen und das geld zurückverlangen kann.

  6. Jochen Notholt meint: (30.1.2005 um 21:54) AntwortenReply to this comment

    Im Sommer ist zu dem Thema ein Aufsatz erschienen, den ich für die LexisNexis RechtsNews zusammengefasst habe:
    http://www.lexisnexis.de/rechtsnews/index.php?p=produkt&kdatum=&aid=52046

  7. calcaneus meint: (30.1.2005 um 22:13) AntwortenReply to this comment

    es hat sich jemand erbarmt und das jamba-küken gekillt
    http://calcaneus.blogg.de/trackback.php?id=47

  8. Lurker meint: (31.1.2005 um 09:52) AntwortenReply to this comment

    Ohne das näher geprüft zu haben meine ich in der Tatsache, daß sich hinter der Bestellung eines einzelnen Klingeltons meist äonenwährende Abos verbergen eine "überraschende Klausel", die somit unwirksam wäre… bzgl. der korrekten Einbeziehung von AGBs gegenüber Verbrauchern ganz zu schweigen.

  9. - meint: (31.1.2005 um 10:12) AntwortenReply to this comment

    Unabhängig von der Frage, ob die Kosten für die Jamba-Abos absehbar sind, werden sie vom Minderjährigen nicht "bewirkt". Schon aus diesem Grund greift die Ausnahme des §110 nicht. Selbst bei Prepaid-Karten fallen derartige Abo-Verträge nie unter §110 BGB.

  10. Karsten meint: (31.1.2005 um 11:46) AntwortenReply to this comment

    Bei voll Geschäftsfähigen wäre trotzdem intensiv die Frage zu beleuchten, ob sie noch alle beisammen haben. Denn wer klingeltöne im abo für zich Euro für ein telefon bestellt (!!), bei dem sollte man § 104 Nr.2 BGB nicht ungeprüft lassen.

    Mein Telefon klingelt jedenfalls auch ohne Jamba & Co.

  11. Diana meint: (31.1.2005 um 15:37) AntwortenReply to this comment

    Ich möchte doch an dieser Stelle nochmal nachhaken, wie das denn bitte praktisch umzusetzen sein könnte. Ich denke, Jamba & Co. reiben sich die Hände, weil man m.E. noch nicht mal nachweisen kann, dass (und wieviel) sie von der Prepaid-Karte abbuchen…

  12. Udo Vetter meint: (31.1.2005 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    Nach meinen Informationen muss der Provider auch für Prepaidkarten Einzelverbindungsnachweise erstellen, wenn diese beantragt werden. Je nach Geschäftsbedingungen werden hierfür aber teilweise Gebühren verlangt.

    Bei Jamba-Kosten geht es nach meiner Meinung aber gar nicht um Verbindungen, sondern um eine Art Mehrwertdienst. Hierüber dürfte die Telefonfirma nach den den allgemeinen Grundsätzen abrechnungspflichtig sein. Das heißt, sie muss darlegen und beweisen, welche Dienstleistungen sie erbracht haben oder in wessen Auftrag was für welche Dienstleistung abgebucht wurde. Hier ist die Sachlage ähnlich wie bei den Dialern, wo die Telefonfirmen auch "Inkasso" für Drittanbieter übernehmen. Die Gerichte gehen nunmehr fast immer davon aus, dass der Provider darzulegen hat, wofür und aus welchen Grund er Geld haben will. Das entspricht auch der allgemeinen Rechtslage: Bloß weil ich irgendwo ein Guthaben habe, ist das kein Freibrief für die Firma, sich ohne Rechenschaft an dem Guthaben zu bedienen.

    Gegen eine nachdrückliche Aufforderung wird die Mobilfunkfirma kaum etwas einwenden können. Nur vom üblichen Abwimmelblabla darf man sich halt nicht abschrecken lassen.

  13. MC Winkel meint: (31.1.2005 um 16:57) AntwortenReply to this comment

    Wollen wir Blogger nicht mal alle zusammenlegen und uns Werbezeit bei VIVA einkaufen und dies kundtun? Ich mach´ auch gern den Moderatoren! Finanzieren könnte man das außerdem über eine 01379er-Info-Hotline für Eltern… Oder den lawblog als Infoquelle angeben und somit neue Mandaten generieren… :-)

  14. Rotkaeppchen meint: (31.1.2005 um 17:05) AntwortenReply to this comment

    Können wir nicht irgendwas mit Gewalt machen? Ich finde, das permanente Zudrönen mit Jamba-Klingelton-Werbung eröffnet schon die Perspektive zumindest für einen entschuldigenden Notstand, § 35 StGB

  15. Illuminati23 meint: (31.1.2005 um 21:25) AntwortenReply to this comment

    Find ich eine gute Sache.
    Denn diese Abos sind echt ****
    Und nicht gerade günstig.
    Ein Klingelton kostenlos ist dabei voll lächerlich.
    Aber wer darauf reinfällt :/
    Natürlich kann das bei Jugendlichen schon mal vorkommen.
    Wie gesagt eine gute Sache.
    Ich weiss nicht wer es kennt aber schaut mal <a href="http://votenow.cell5.com/">HIER</a&gt; nach!

    Gruß
    Illuminati23

  16. Jens meint: (31.1.2005 um 22:49) AntwortenReply to this comment

    Können wir nicht irgendwas mit Gewalt machen? Ich finde, das permanente Zudrönen mit Jamba-Klingelton-Werbung eröffnet schon die Perspektive zumindest für einen entschuldigenden Notstand, § 35 StGB

    Gegebenenfalls auch Artikel 20 IV GG? Jamba-Klingeltöne führen zur Volksverdummung, und die zur Erosion der FDGO.

  17. Torsten meint: (1.2.2005 um 01:09) AntwortenReply to this comment

    Neues Geschäftsmodell – es zielt auf ältere Zielgruppen:

    http://www.wh-og.hs-niederrhein.de/~docx/blog/images2/0815dfb.jpeg

  18. daniel meint: (2.2.2005 um 10:50) AntwortenReply to this comment

    etwas leicht off-Topic, passt aber gut zum Themenkoplex

    auf http://www.tagesschau.de steht heute:

    —————–Zitat——————————–
    "Premium-SMS Mobilfunkanbieter muss Nachweise liefern

    Mobilfunkanbieter müssen bei Premium-SMS im Streitfall anhand eines Einzelverbindungsnachweises die tatsächlichen Anwahlabläufe belegen. Ansonsten braucht der Kunde nicht zu zahlen. Das hat das Amtsgericht Aachen entschieden (AZ: 81 C 629/03) …"
    —————–Zitatende—————————–
    Quelle:
    http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4026150_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html

  19. Eric meint: (9.2.2005 um 17:07) AntwortenReply to this comment

    Ich hoffe es ist in Ordnung, wenn ich deinen Blog-Eintrag auch auf <a href="http://klingeltonhilfe.de/">KlingeltonHilfe.de</a&gt; veröffentliche.

  20. Chris meint: (4.3.2005 um 21:02) AntwortenReply to this comment

    Ich denke dass das Problem woanders zu suchen ist.

    Ich denke ehar dass die Eltern (aus welchen gründen auch immer) nicht genügend leisten damit die Kinder unfug machen. Ob die nun anfangen zu rauchen, jambaabos abschliessen oder randalieren / sonstigen murks machen.

    Ich bin weder ein Freund von Jamba & co – noch rauche ich oder bin ein Freund von graffitti etc, aber die eigentliche Schuld liegt doch bei den Eltern.

    Das den Kindern (oder gar die Firmen die den Dienst für erwachsene anbieten) anzuhängen finde ich höchst lächerlich.

    Ich bin für ein Führerschein zum kinderwerfen, und wer schlichtweg zu doof dazu ist, sollte das nicht gestattet sein.

  21. Ulli meint: (14.3.2005 um 22:39) AntwortenReply to this comment

    Hallo,
    es sind hier ja doch einige recht brauchbare Informationen zusammen gekommen. Leider bin ich wohl auch eine Mutter, die zu doof dazu war,ihren Führerschein zum Kinderwerfen zu machen. (kleiner lästerlicher Kommentar zum Eintrag von Chris vom 4.3. – würde mich doch echt mal interessieren, wie alt dieser Chris ist und was er von Kindererziehung versteht…. grins… oder ob er selbst noch ein Kind ist!)
    Mein Sohn ist jedenfalls leichtgläubig auch in eine Abo-Falle von Jamba und zed getappt. Durch Zufall habe ich dies entdeckt und bei diesen beiden Firmen reklamiert.
    Wenn ihr Interesse habt, könnt ihr mal auf die Homepage der Grundschule Weiler schauen. Dort habe ich 2 Seiten zu diesem Thema eingestellt.
    (unter anderem mit dem Schriftverkehr von Jamba und zed)

    http://www.grundschule-weiler.de/Handyfalle/Kostenfalle.htm

    Ich hoffe, dass ich mit diesen Seiten meinen Teil zur Medienerziehung/-aufklärung beigetragen habe.

    Viele Grüße
    Ulli

  22. Anton K. meint: (26.4.2005 um 11:44) AntwortenReply to this comment

    Zu Chris kann ich nur sagen, Du hast Recht. Die eigentliche Schuld liegt bei den Eltern. Wir sind nicht in Amerika, man kann Firmen nich wegen Werbung, die anlockt, verklagen. Sonst müsste man alle Süssigkeitenfirmen Cola und co vors Gericht ziehen. Die Aufgabe der Eltern, bin selbst Vater, ist den Kindern den Umgang mit Werbung und Produkten zu erklären, ihnen zu helfen alles zu verstehen und bei Bestellungen zu unterstützen. Man kann Abos immer kündigen, ganz einfach. Sollen doch mal die Eltern lernen, wie sie Kinder zu erziehen haben, dann gibt es kein Grund zur Beschwerde.

  23. Marc S. meint: (4.5.2005 um 23:01) AntwortenReply to this comment

    Chris und Anton sind sicherlich Geschwister, beide unter 13 und von Kindern keinen blassen Schimmer.
    Die Jamba! und Co Werbung zielt ausschließlich auf das Fehlverhalten von unerfahrenen Kindern und verursacht damit den Eltern, die allerdings grundsätzlich eine Führeschein zum Kinderkriegen haben (Chris wurde wohl wortwörtlich "geworfen"), unnötige Kosten. Die ganze Werbung ist betrügerisch aufgebaut, besonders im Hinblick auf Abos. Hier ist es durchaus Sinnvoll, per Klage diesen Betrug zu unterbinden. Chris und Anton können ja weiter abonnieren, dies steht ihnen auch in Zukunft frei….

  24. Ulli meint: (7.5.2005 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    Hallo,
    bei Kommentaren, die die Mehrwertdienst-Anbieter uneingeschränkt in Schutz nehmen und massiv die Eltern angreifen, bin ich sehr, sehr skeptisch geworden.
    Auf meiner Homepage hatte ich auch Einträge von angeblichen "Eltern" – allerdings beide von der gleichen IP-Nummer aus, die dem Klingeltonanbieter sonera zed aus Düsseldorf zugeordnet ist. Peinlich für die, nicht wahr ?
    Ich denke, dass "Anton K." und "Chris" ebenfalls Mitarbeiter von Jamba, zed und co. sind.
    Übrigens – falls ihr euch die Einträge des sonera zed – Mitarbeiters einmal anschauen wollt, hier ist der Link:

    http://gb.osmodia.net/gb.php?id=2379

    Viele Grüße
    Ulli

  25. Tommy meint: (27.5.2005 um 21:59) AntwortenReply to this comment

    Kann diese Seite auch nur loben. Am besten ist die Infopage von Ulli ;-))) Grundschule Weiler, sehr hilfreich für Geschädigte (wie mich :-(( ) Leider sind wir nicht Jamba, sondern ZED geschädigt. Und das ist ja anscheinend ein richtig netter Verein. Den sollte man mal so richtig auf den Zahn fühlen. Ich glaube hier wäre mal ein richtiger Musterprozess wichtig. Schade das der Verbraucherschutz da nicht mal ein Machtwort spricht. Ich wär bis heute nicht drauf gekommen, dass mein Sohn ein Abo hat, hätte ich nicht Stern-TV gesehen. Man müsste viel mehr geschädigte zusammenziehen können um einen gemeinsamen Prozess zu führen. Für den einzelnen gehts ja eigentlich meistens um Peanuts. Aber für meinen Sohnemann sind die Klingeltöne bereits 60% seines Monatsbudgets. Und das ist dann wohl doch schon eine Menge Kies mit dem diese Anbieter Geld verdienen. Nicht umsonst können die sich diese nervtötende Werbund im Dauersendebetrieb leisten. Hoffe es schliessen sich noch viele dieser Seite an.
    Bis auf Chris und Antons.
    Die wollen ja uns Eltern dazu animieren den Kindern Blödsinn beizubringen. Siehe oben Chris am 04.
    Ich denke ehar dass die Eltern nicht genügend leisten damit die Kinder unfug machen.

    Ich empfehle allen nochmal die Grundschule Weiler Seite. Weiter so.

  26. Conny meint: (29.6.2005 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    Habe noch eine Variante beizutragen die nicht über Klingeltöne läuft.
    Commanderstatus bei OGame einem Internetspiel, das normalerweise kostenfrei ist.
    Wenn man keine Werbe-einblendungen haben möchte, muss man aber den Commanderstatus anmelden. Kostenpunkt 2,99 Euro mtl, natürlich als Abo. Das rauszufinden ist nicht ganz einfach, zumal immer der Hinweis erfolgt "Dieser Account hat noch bis zum XX.XX.XXXX den Commanderstatus und darunter ein Button mit "velängern" plaziert ist. Erste und zweite Rate wurden in zwei aufeinander folgenden SMS am Ende der ersten Periode (nach einem Monat)vom Prepaidhandy abgebucht. Erst über Internetrecherchen kam ich über den Begriff Commanderaccount darauf wer hinter der Abbuchung steht, in der SMS taucht nur die Firma PAYRAY auf. Kündigen kann ich das Abo nur wenn ich mich bei PAYRAY anmelde, was ich aber nicht will. Mittlerweile habe ich bei T-Mobile auf allen Prepaidhandys unserer Familie die Mehrwertdienste sperren lassen. Laut T-Mobile können auch laufende Abos damit nicht mehr abgebucht werden. Ich hoffe, dass der Spuk damit vorbei ist.

  27. Christoph meint: (19.8.2005 um 14:00) AntwortenReply to this comment

    Wenn das Jamba Zeugs nicht so Exzessiv betrieben würde, wie z.B. ein und die selbe Werbung 4 (!) mal hintereinanderkommen würde, dann wäre auch das kein Problem.

    Aber Tatsache ist, daß die Kosten kaum überschaubar sind, und sich auch der Kontrolle der Eltern etnziehen, wie bereits in dem einen oder anderen Kommentar erwähnt.

  28. sep meint: (29.9.2005 um 18:21) AntwortenReply to this comment

    Hi, wollte mal fragen ob jemand von euch ne Ahnung hat ob das mit dem "schwebend unwirksam" auch bei anderen Verträgen wie z.B. bei
    selbstunterzeichnetten Fitnesscenterverträgen.

  29. sandra meint: (11.10.2005 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    jamba hiermit will ich mich beschweren das jamba one andeutung mich registriert hat ich möchte nur wiessen wie ich mich wieder abmelden kann warte auf antwort

  30. Carina meint: (15.11.2005 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    Hi, ich habe schon so oft versucht
    mich von jamba und zed abzumelden, aber es ging nich.
    Mein genazes Taschengeld geht wegen dem
    Shit weg. Muss mir fast jeden tag oder jede
    Woche ne neue Handykarte kaufen
    das ich bei notfälle jemanden anrufen kann
    oder ne sms schreiben kann…
    mich kotzt das so an das die einen so abzocke…

  31. Frank meint: (18.11.2005 um 14:47) AntwortenReply to this comment

    Wäre schön, wen mir mal jemand sagen könnte wie man Die Jamba/ Klingeltöne (Abo) wieder abbestellen kann…
    Jeden Monat 4,30€ um sonst
    Danke euch

  32. Udo Vetter meint: (18.11.2005 um 14:56) AntwortenReply to this comment

    Versuche es mal mit einer SMS: STOPALLE an die 33333.

  33. Rainer meint: (9.12.2005 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    Hallo,

    ich habe es jetzt erfolgreich als Vater durchexerziert und das Geld zurückzubekommen: So gehts mit viel viel Schreibarbeit und Durchhaltevermögen:

    Zuerst habe ich gegenüber Jamba auf die öffentliche Zusage Ihres Herrn Berger-Leon in der Sendung Stern-TV im April 2005 auf Rückzahlung gedrängt und zwar mit 14 tägiger Fristsetzung (danach Einleitung rechtlicher Schritte)

    - Ich habe als Erziehungsberechtigter sofort per E-Mail alle Abos gekündigt, die Bestätigung wurde mir zugesendet.
    - Ich habe der Abbuchung vom PrePaid Konto widersprochen, auch dieses wurde durch den Netzbetreiber beantwortet und bestätigt.
    - Ich habe mein Rückforderungsbegehren, hiermit unter ausdrücklichem Hinweis der Nichtgehmigung von Vertragsabschlüssen durch eines meiner minderjährigen Kinder "Ausdruck" verliehen (ohne Namnesnennung!)

    Erst dadurch kam ich aus dem Call-Center (normale Studenten) raus, ins sogenannte Backoffice von Jamba (vermutlich die Jura Studenten :-) )

    Hier die "bessere" E-Mail Adresse von Jamba:
    E-Mail: backoffice@jamba.net

    Dann habe ich nochmals angerufen (unter Zeugen!), folgende Nummer Phone: +49- (0)30- 69 538- 358 (keine teure 0180 Nummer!!) und wegen der hinhaltenden E-Mail von Jamba (es wäre alles korrekt, ich sollte zahlreiche verschiedene Unterlagen einreichen u.a. Handyrechnung, Personalausweiskopie, Kontoauszüge usw., alles reine Hinhaltetaktik) nochmals auf Einhaltung meiner Frist bestanden.

    Beim Telefonat wurde mir dann zunächst versprochen, der Betrag würde überwiesen werden.

    Am Tage der Fristverstreichung war das Geld immer noch nicht da, also nochmals per E-Mail an Bachoffice geschrieben, die Antwort, wieder Hinhaltung, man benötige 20 Tage um den Vorgang einer Überweisung zu bearbeiten.
    Letzte E-mail mit Aufrechterhaltung der Einleitung rechtlicher Schritte bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden, und siehe da:

    2 Stunden später war das Geld auf meinem Online Konto!!

    Hinhaltetaktik bis zuletzt, in der Hoffnung, der "Kunde" gibt irgendwann auf!

    Also liebe Mitmenschen, ich habe noch alle E-Mails gespeichert,
    lasst euch von Jamba nicht verarschen, sagte schon der Media-Markt, einer der größten Partner von Jamba!

    Ich hoffe damit ein wenig geholfen zu haben.

    Interessant wäre es dennoch gewesen, eine Strafanzeige zu stellen, auch um zu sehen, was dabei herauskommt, aber ich bin kein Jurist.

    Und wenn Jamba nicht verurteilt ist, dann be…… sie noch heute!

  34. Anonymous meint: (23.12.2005 um 10:29) AntwortenReply to this comment

    Immer wenn ich geld hatte wurden mir 12.00euro abgezogen manchmal noch mehr was soll denn das?

  35. Ulrike Männer meint: (7.2.2006 um 12:33) AntwortenReply to this comment

    Bei meinen eigenen Recherchen habe ich heute am 07.02.06 bei Google und msn folgende Suchbegriffe eingegeben:

    zed germany minderjährige

    In den Seitenbeschreibungen von zed Germany (bei Google und auch msn) ist noch der Satz zu finden:

    Die Zed Germany GmbH, mit Sitz in Düsseldorf, ist eine Tochterfirma der … Minderjährige Besteller benötigen die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten. …

    Dieser Text wurde mittlerweile in den Internetseiten entfernt – nur im Cache – Zwischenspeicher der Suchmaschinen sind die ursprünglichen Seiten noch zu finden. Bei den Seiten handelt es sich um das Impressum, die AGBs und die Kontaktseite.

    Ob sich zed Germany hiermit aus der Verantwortung ziehen will ?

    (die alten Seiten sowie einen Screenshot der Google-Suche habe ich vorsichtshalber einmal abgespeichert )

    Viele Grüße
    Ulrike Männer

  36. “Mal etwas zu den klingeltoenen” meint: (8.2.2006 um 00:25) AntwortenReply to this comment

    Mal ein paar Worte zur Thematik:

    Ich Denke, dass der Geschaedigte doch recht allein dasteht, da der verbraucherschutz nuneinmal nicht eingreift. Ich denke zum groessten teil auch, dass irgendetwas falsch gelaufen sein muss, wenn der sohnemann, oder die Tochter ein solches Abo anschleppt.

    Okay bin selbst nicht Vater, habe aus diversen Gruenden auch keine lust ein kind, in eine so kaputte Welt zu setzen aber das steht ja nicht zur debatte. Als ich gesehen habe was dieser Klingeltonwahn aus Menschen macht, ist der Fernseher sammt aller anderen Rundfunkgeraete rausgeflogen. Fiel mir auch nicht schwer, da Jamba & co. bei weitem nicht das manipulativste in der Deutschen Medienlandschaft zu sein scheint. Aber ohne den Rahmen zu sprengen, es wird fuer eltern immer schwieriger, ihre Kinder vor soetwas zu schuetzen. Das liegt aber groesstenteils an der nicht vorhandenen Medienkompetenz der Zoeglinge. In einem "Markenbewussten" bis "Konsumfixierten" milleu ist es ein leichtes, so einen schund zu verscheuern, denn die vorarbeit hat nicht Jamba geleistet, sondern der Kasten, in den sicher sehr viele menschen jeden Abend stundenlang hineinglotzen. Man geht nun daher und klagt ein gewisses spektru an zweifelhaften angeboten (wohl zurecht an), beschwert sich im naechsten atemzug jedoch, nicht mehr ungestoert am quell der verdummung saugen zu koennen (oh ich kann ja keine musiksender mehr schauen wegen den boesen jambas). Natuerlich sind sie Boese, sie sind aber ein uebel dem der Konsument den Roten teppich ausrollt. Ich sehe tag fuer tag, was dieser ganze Konsumwahn aus menschen macht, ich lebe in einem ballungszentrum der verbloedung und der zweifelhaften statussymbole. Und da ist Jamba natuerlich wie zed mit von der Partie. Aber langsam beginne ich zu glauben, dass die menschen, die sich nuneinmal dort hintreiben lassen haben, sich in allen moeglichen boards beschweren, in der bahn aber dem halben zug den duemmsten minderwertigsten hip hop klingelton zu praesentieren, es nicht anders verdient haben. Anders sieht es bei kindern aus, die solch tiefgreifende zusammenhaenge zwischen marken, profit, abzocke und konsum nich erkennen koennen. dafuer sind aber nun einmal die eltern da. der Kasten ist keine Ganztagsschule. Wuerde die medienkompetenz, die refelektionsgabe oder einfach mal das durchdenken einiger prozesse in diesen zustaenden zur volksgesundheit gehoeren o die eltern dieser kinder haetten sich aufs schaerfste an der volksgesundheit vergangen. Schaut bitte auf die strassen was dort vor sich geht und fragt euch, welche zukunft dies bergen soll. damit meine ich nicht nur jamba sondern das ganze geflecht aus trends , marken , konsum und verbloedung. Werdet wach und ueberlegt euch bevor Ihr euch einer solch minderwertigen unterhaltung hingebt. Bei mir flog als einzig logische konsequenz wie gesagt jedes rundfunkgeraet aus dem haus.

    Und wer nach meinen doch recht scharfen worten denkt ich sei ein 80 jaehriger pfarrer, den muss ich enttaeuschen. ich bin 21 und student (aber nicht im gebiet medien etc).

    Schaut euch die welt an, macht sie nicht weiter Kaputt mit dieser selbstverstaendlichkeit der verbloedenden berieselung durch marken, trends tv und dem ach so tollen mainstream.

    Nun koennt ich aus rein egiostischer perspektive sagen "weil ich den ganzen rummel halt ertragen muss(selbst ohne rundfunkmedien)" aber das waere mir zu platt, denn selbst wenn das fuer mich der grund ist, so zu urteilen, so solltet ihr euch ueberlegen, ob euch eure kinder nicht auch etwas wert sind.

    Meine vollste unterstuetzung den geschaedigten! (ausnahmen habe ich erwaehnt)

  37. Ulrich meint: (22.2.2006 um 19:53) AntwortenReply to this comment

    Wir sind selber auch Eltern eines Klingenton- und vor allem eines Download-verführten Kindes der Minick AG.
    Wir werden jedenfalls dagegen angehen und das Geld eindringlich, mit fristsetzung, ggf. dann aber auch mit juristischer Hilfe zurückfordern. Hat jemand Erfahrungen mit der Minick AG, die Preise übertreffen die Jamba-Abos noch um ein Vielfaches?

    Viele Grüße
    Ulrich

  38. W meint: (27.2.2006 um 22:43) AntwortenReply to this comment

    Ich habe ebenfalls Probleme mit der Minick AG. Ich war im Ausland und aufgrund technischer Probleme konnte ich meine Rechnungen nicht abrufen (mein Provider: T-Mobil). Ploetzlich stand seit einiger Zeit ein Abo der Minick AG in den Rechnungen. Offensichtlich konnte ich es nicht aboniert haben – abgesehen davon, dass mein Handy keine Custom-Klingeltoene unterstuetzt!

    Anscheinend haben die eine undichte Stelle ausgemacht, wie die an Telefonnummern rankommen und schicken einfach Rechnungen ins Blaue in der Hoffnung, dass jemand drauf reinfaellt. Morgen geht ne Betrugsanzeige raus, gegen Minick wg Betrug und gegen den Anbieter (T-Mobile) bzw. gegen Unbekannt – fuer das Verraten einer geheimen Dienst-Telefonnummer!

  39. Ulrich meint: (20.3.2006 um 08:17) AntwortenReply to this comment

    Die Jamba AG hat sich inzwischen schriftlich bereit erklärt, das Geld zurückzuzahlen. Die Minick AG weigert sich weiterhin. T-Mobile prüft meinen schriftlichen Rechnungseinspruch noch. Ich werde notfalls über T-Mobile das Geld zurückholen müssen, da die Fa. Minick AG, Hamburg glaubt, über den Taschengeldparagaraphen von den Eltern das Geld abzocken zu dürfen, und hartnäckig unsere Ansprüche verweigert.
    Ich werde hier weiter über den Fortgang berichten. An den Erfahrungen anderer bin ich sehr interessiert.

    Viele Grüße, Ulrich

  40. Dipali meint: (28.3.2006 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    Hallo, wollte mir einen Klingelton bei zed per aufs Handy schicken lassen. Diesen habe ich nicht bekommen. Dafür stellte mir mein Handyprovider für die Nutzung des zed Dienstes 23 Euro in Rechnung. Laut EVN wurde mir fast täglich für ein angebliches Abonement 1,49 Euro in Rechnung gestellt. Ich habe die Handyrechnung zurückgebucht und den vertelefonierten Betrag an meinen Provider überwiesen. Ich selbst studiere Jura und bin mir ziemlich sicher, dass zed gegen mich keinen Anspruch auf Zahlung von 23 Euro hat.
    Das Problem ist, dass mein Handyprovider die 23 Euro von mir erstattet haben will, weil er diese bereits gezahlt hat.
    Muss ich den Betrag an meinen Handyprovider überweisen und mich dann an zed in Bezug auf eine Rückzahlung wenden?

  41. pale meint: (31.3.2006 um 10:56) AntwortenReply to this comment

    Wenn du anhand der provider-logdaten nachweisen kannst, dass du nicht taeglich ein abo bestellt hast, ist es sache deines providers, dass er zed das geld geschenkt hat und somit nicht weiter dein problem.

    lass dir im streitfall die verbindungsdaten aufschluesseln, der provider ist verpflichtet, diese zischenzuspeichern.

    ich studiere zwar kein jura, aber so wuerde ich an diese sache rangehen.

    gruesse, Kevin

  42. Walter meint: (4.4.2006 um 19:53) AntwortenReply to this comment

    Hallo Ihr (Mit-)Geschädigten,
    ich korrespondiere inzwischen seit annähernd einem Jahr mit zed und jamba wg. diverser Klingelton-Abos meines minderjährigen Sohnes.
    Jamba ist inzwischen bereit, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus "Kulanzgründen" ca. die Hälfte der von mir zurückgeforderten Summe zu erstatten.
    Voraussetzung hierfür ist meine schriftliche Bestätigung, dass keine weiteren angeblichen Ansprüche im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. Hat schon jemand mit solchen "Kulanzangeboten" Erfahrung gemacht?

    Walter

  43. ayfer meint: (8.5.2006 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    also, der § 110 BGB ist auf klingeltöne nicht anwendbar. auch wenn eltern das taschengeld der freien verfügung belassen, ist es nur auf solche geschäfte anwendbar (h.M.) die der gesetzliche vertreter genehmigen würde…?! oder so. also kommt bei dem abschluss eines Klingelton-Download Vertrages nur § 107 in Betracht.

  44. ayfer meint: (8.5.2006 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    ferner kann eine derartige werbung für klingeltöne nicht nur mit dem bgb angegriffen werden, sondern auch über § 4 Nr. 2 UWG. denn die werbung und der abschluss von klingelton-Abos nutzt die geschäftliche unerfahrenheit von kindern und jugendlichen aus, weil die angebotsgestaltung unübersichtlich ist und die kosten nicht vorhersehbar.auch wenn die minutenpreise angegeben wurden ist laut der bravo-girl entscheidung eine endpreisangabepflicht vonnöten.

  45. Christoph meint: (16.8.2006 um 07:37) AntwortenReply to this comment

    Ich hab immer gedacht, mir passiert sowas nicht, weil ich mit meinen Kindern über Werbung, Bauernfänger und so weiter diskutiere und immer wieder Beispiele für Abzocken gebe. Aber jetzt hat mein 12-jähriger auch so ein Abo bei zed eingefangen. Ich habe denen eine Frist zur Rückzahlung nach §108 BGB gesetzt und werde am Tag nach verstreichen der Frist Strafanzeige erstatten. Überigens bekommt e+ dann auch eine wegen Beihilfe zum Betrug, weil man nach dem Motto arbeitet:Wir haben mit dem Raub nichts zu tun, wir haben nur den Fluchtwagen gefahren!

  46. Manfred meint: (30.8.2006 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    Hallo, auch mir als älterem Semester wurden von der Fa. JAMBA diverse Raten in Abzug gebracht. Wären nicht 3 Abbuchungen innerhalb kürzester Zeit erfolgt, hättee ich es wohl nicht bemerkt.
    JAMBA will natürlich nicht erstatten. Die Vodafone GmbH kann (will) das Geld nicht erstatten, da ein Vertrag zu Stande gekommen ist.

    Interessant fand ich jedoch den Hinweis der Vodafone GmbH. Jedes Handy ist für "mobiles telefonieren" ausgestattet. Hierunter verbirgt sich auch die Genehmigung, z.B. Abo´s abbuchen zu lassen.

    Wird diese Funktion gesperrt kann keiner mehr von meinem Guthaben eine Abbuchung vornehmen.

    Wenn jeder diese Funktion sperren läßt, kann JAMBA nicht mehr abbuchen und muss eine Rechnung schicken. So erfährt man wenigstens von einem ABO.

  47. hannes meint: (4.12.2006 um 12:22) AntwortenReply to this comment
  48. Daniel meint: (25.12.2006 um 20:28) AntwortenReply to this comment

    Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich ABOS von Jamba etc. Mein Sohn hat von uns zu Weihnachten eine neue Simkarte von Penny mit 5€ Startguthaben bekommen. Jetzt sind noch ca. 1,50€ darauf, wahrscheinlich hatte unser kleinster Sohn das Handy und hatte Nummern mit 123445678900033 und 3333333333333333 gewählt. Kann das schon die 33333 und 12345 gewählt haben und der Rest ist egal? Es scheint ein Dienst von Jamba zu sein der 2,99 kostet weil mein Sohn ständig SMS mit Info bei wap.jamba.de/jim/resume/start.do?pin=*********** „ den angeforderten Dienst runter zuladen. Also laut Online Rechnung bei Simply einmal 2,99€ (1 sec.) und Service 0,49€. Ich habe sämtliche Sachen mit Service und so gelöscht. Ist das schon ein Abo und ist es möglich das ich das Geld wieder bekomme?
    Mein großer Sohn ist 13 und der kleine 4 Jahre. Die Simkarte lauft über mich.

  49. eleonore markl meint: (29.12.2006 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    was erlaubenb sie sich das sie mir auf zwei händys(06506140450 +06509122998)JEDES MONAT OHNE GEGENLEISTUNG VON MEINEN KONTO GELD ABBUCHEN;ICH WERDE GEGEN SIE GERICHTLICHE SCHRITE UNTERNEHMEN DA ES GEGEN DAS GESETZ IST WAS SIE DA DREIBEN:

  50. patrick hapke meint: (28.3.2007 um 07:53) AntwortenReply to this comment

    ich finde es eine sauerei das sich da einfach unser geld weg nehmen , ich meine mal was ist wenn mal was passiert?Da kriegen wir kein geld zurück , ich werde niemehr irgentwas bei den holen

  51. Melanie Haxel meint: (25.4.2007 um 11:18) AntwortenReply to this comment

    ich habe mich überhaupt nicht bei jamba angemldet und rotzdem wir mir jeden monat geld abgebucht und ich bekomme ständig sms von jamba! ich wil mein geld zurück!!!!!!!!!!!!!

  52. isabella meint: (23.5.2007 um 09:52) AntwortenReply to this comment

    ich habe heute von jamba eine SMS bekommen, in der die rede von 70,00 € war obwohl ich vor weiß nicht, 2 jahren ein einziges mal etwas heruntergeladen hatte, und heute kommt ein sms, wollte mich bei jamba beschweren (www.jamba.at)

    doch ich fand nichts.

    (Text editiert. Dies ist kein Forum für Rechtsberatung. U.V.)

  53. Andrea meint: (19.6.2007 um 23:44) AntwortenReply to this comment

    meinem Sohn wurden auch 8,00 EUR für Jamba Abos abgebucht. Er hatte auf seinem Handy eine Demoversion von einem Spiel und wollte die Vollversion runterladen, was aber nicht geklappt hat, nun hat er am 15.06. sein Handy aufgeladen und es wurde ihm gleich das Geld abgebucht.

    Ich habe nun erstmal auf deren Seite alles gekündigt, und denen eine Mail geschrieben, das sie ein Abo an einen Minderjährigen verkauft haben, die berufen sich nun auf den Taschengeldparagrafen, und wollen nächsten Monat noch den Rest abbuchen.

    (Text editiert. Dies ist kein Forum für Rechtsberatung. U.V.)

  54. John meint: (12.7.2007 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    Ich habe mir auch mal ein spiel bei jamba runtergeladen,und jetzt monate später endecke ich auf dem partnervertrag von meiner frau und mir das wir ein jamba abo haben und monatlich 49 euro bezahlen MÜSSEN ich würde nie ein abo bestellen oder auf sowas drauf eingehen,leider haben wir es einmal schon bezahlt weil wir es nicht bemerkt haben,mein o2 anbieter sagte wir sollen weiter zahlen wenn wir keine probleme haben wollen mit unseren handys.uns sind die hände gebunden.ich möchte das geld von jamba zurück aber wie?Kann mir jemand helfen?ich hab dort versucht anzurufen aber man bekommt dort kein persöhnlich zu sprechen,nur Computer gesteuerte anrufbeantworter ich find das ne frechheit und könnte die wände rauf gehen….Für jede hilfe bin ich Sehr Dankbar.Gruss john

  55. Jatismo.de meint: (21.7.2007 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    Es sind ja auch nicht nur die Klingeltonabos, sondern auch die unzähligen Geldfallen im Internet, wie bspw. die Altersvorhersage. Gefährlich für Kinder, aber gut das es diesen Paragraphen gibt!!

  56. Jessi meint: (19.10.2007 um 08:44) AntwortenReply to this comment

    ich habe mir nichts runtergeladen bei jamba und dann hatte ich auf einmal ne sms das mein abo bei jamba eingerichtet ist aber ich will kein abo ich will nur mein geld zurück.

  57. Nagirratt meint: (30.10.2007 um 08:46) AntwortenReply to this comment

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  58. karin meint: (30.10.2007 um 21:14) AntwortenReply to this comment

    hallo zusammen,mich hats auch erwischt,bin auf ein paar seiten gewesen,wo ich sms logos oder klingelton einmal kostenlos runterladen konnte die agb muß man annehmen,sonst klappt das nicht bei jamba hab ich ein klingelton und ein logo rntergeladen das wars,jetzt der hammer ich hab gekündigt und trotzdem ziehen die jamba,sybase365,burda wirless ,jede menge von meiner handyrechnung ahle nicht ich weiß garnicht wer das alles ist ich zahle nicht ich hab jamba gekündigt,nd das andere war kostenlos,ich lasse es auf eine gerichtsverhandlung ankommen

  59. Hans meint: (3.11.2007 um 13:02) AntwortenReply to this comment

    Mir reichts… Meine Tochter hat mit dem Handy meiner Frau – wegen einer Viva-Werbung ein SIMS-Spiel bei Jamba bestellt. Das spiel kam nicht an, da wir die MMS-Einstellungen bewusst nicht eingerichtet hatten. Dennoch hat Jamba 10 Wochen lang – zunächst unbemerkt – 4.99 je Woche für ein angeblich abgeschossenes Abo abgebucht. Nach massiven Forderungen wollten sie davon nun 23 € erstatten. Wir haben das abgelehnt. Sollte in ein paar Tagen das Geld nicht da sein, werde ich Klage erheben… Mal gucken ob es wieder ein Urteil gibt das Jamba endlich in die Schranken weist.

    halte Euch auf dem Laufenden

  60. Johannes meint: (24.1.2008 um 20:12) AntwortenReply to this comment

    Auch meine Tochter hat sich – ohne es zu wissen – mit ihrem Prepaid-Handy bereits im Oktober 2 Jamba-Abos "eingefangen". Erst als sie zu Weihnachten eine Guthabenkarte geschenkt bekam und das Guthaben ausreichend war wurden innerhalb kürzester Zeit 16,– Euro abgebucht. Wir haben die Abos zwar sofort gekündigt, aber das Geld will Jamba bisher nicht zurückerstatten. Zwei Schreiben brachten bisher keinen Erfolg. Im dritten Brief haben wir Jamba nun eine letzte Frist gesetzt. Da ein guter Bekannter Rechtsanwalt ist und die gleiche Erfahrung mit seinem Sohn machte, werden wir klagen, falls Jamba die Gebühren nicht zurückerstattet.
    Irgendwann muss doch ein Gericht dieser Abzocke von Kindern durch Jamba ein Ende bereiten.

  61. Uwe meint: (26.1.2008 um 00:38) AntwortenReply to this comment

    gleiches Problem, meine Tochter ist auch in die Jamba Abzockefalle geraten, denen sollte man das Handwerk legen (bei ca. 100 Mio. Umsatz/Jahr für einen guten RAe auch noch lohnenswert)

  62. ralph guenther meint: (1.4.2008 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    habe das gleiche problem. recherche heute hat ergeben, dass man brief schreibt mit verweis auf urteil in österreich. mal sehen ob es wird. möchte darüber hinaus den laden verklagen, es kann nicht sein dass die mit dieser art von "kinder verarschung" hier in unserem land durchkommen. wer hat lust sich mir anzuschliessen ?
    deckung zur finanzierung einer klage ist vorhanden :-)

    hier mein brief:

    Abonements für die Mobilfunknummer 0172 xxx xxxx

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Wie ich heute feststellte haben Sie über meinen Service Provider E-Plus Gebühren für zwei angeblich von mir bestellte Jamba Pakete einziehen lassen. Es handelt sich dabei im Einzelnen um (i) „Klingeltöne-Paket“ und (ii) „Jamba Action Sparabo“. Ich benutze ein Nokia N95, meine Mobilfunknummer ist 0172 xxx xxxx und der Provider ist E-Plus.

    Ich nehme dazu wie folgt Stellung: Ich habe die Pakete niemals bei Ihnen bestellt. Gleichwohl habe ich diese heute über die Jamba-Homepage und per SMS „deaktiviert. Möglicherweise haben meine Kinder ( 7 und 9 Jahre alt) diese Leistungen bestellt oder es hat ein Dritter ohne meine Erlaubnis bei Jamba eine Bestellung getätigt, damit ist diese in jedem Fall rechtlich unwirksam. Ich verweise an dieser Stelle auf das Urteil des Obersten Gerichtshofs Wien RS U OGH 2003/05/27 1 Ob 244/02t. Gleichzeitig gebe ich an, dass mein minderjähriges Kind geschäftsunfähig/ nur bedingt geschäftsfähig ist und ich dem von meinem Kind mit Jamba geschlossenen Vertrag ausdrücklich nicht zustimme.

    Gleichzeitig fordere ich Sie auf, die von mir eingezogenen Gebühren mir unverzüglich zurück zu erstatten. Meine Bankverbindung ist:
    , Sparkasse Berlin, Kontonummer: xxxxxxxxxx, BLZ 100 500 00.

    Sollten Sie nicht unvergüglich die von mir entrichteten Beträge zurückerstatten werde ich mich rechtlich vertreten lassen. Ich habe heute bereits diesbezüglich zu der Ihnen bekannten Kanzlei Vetter & Mertens aufgenommen.

    Mit freundlichen Grüssen

  63. Johannes meint: (9.4.2008 um 21:15) AntwortenReply to this comment

    So, klage ist eingereicht beim Amtsgericht Berlin – Mitte, ich werde weiter berichten, wie Jamba auf die Klage reagiert und wie der Prozess ausgeht. Auch den Termin der Hauptverhandlung werde ich hier veröffentliichen, vielleicht ist ja der eine oder andere aus dem Raum Berlin interessiert, Präsenz zu zeigen ;-)

  64. Felix meint: (11.4.2008 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    Hallo,

    hat jemand von euch noch den Videomitschnitt vom April 2005 Stern TV wo es um Jamba ging ?

  65. Lothar meint: (26.4.2008 um 15:19) AntwortenReply to this comment

    Hallo Ralph Günther,

    habe gleiches Problem JAMBA.
    Besteht Einverständnis, daß ich Brief kopiere, um ihn in leicht abgewandelter Form an JAMBA zu schicken.
    Auch interessiert mich der Ausgang von Johannes aus dem Berlin Raum.

    Mit freundllichen Grüßen

  66. Christoph meint: (6.6.2008 um 00:10) AntwortenReply to this comment

    Mein minderjähriger Sohn hat auch diesen Müll von Jamba geladen und damit ein Abo gemacht…
    Jamba will mir das Geld nicht zurückzahlen, ich habe schon vier Briefe an Jamba gesandt.

    Was soll ich jetzt tun?

  67. Christoph meint: (6.6.2008 um 09:23) AntwortenReply to this comment

    so wies aussieht ist das die eigentliche addresse der rechtsabteilung bei jamba: backoffice@jamba.net
    wer sich also nicht mit vorgefertigten abwimmelungsschreiben ärgern will sollte sich dahin wenden.

  68. Christoph meint: (8.6.2008 um 19:33) AntwortenReply to this comment

    Ich habe mich jetzt mit einem benachbartem Anwalt abgesprochen und ein Schreiben an Jamba! verfasst.

    Weiteres wird berichtet.

  69. Nina meint: (15.6.2008 um 13:40) AntwortenReply to this comment

    Hallo Christoph! Zufällig habe die Rechnung meines sohnen angeguckt und habe Jamba-Dienste entdeckt. Setze nun stundenland im internet um rauszufinden, wie und wohin ich kündigen soll….

    Ich versuche an Jamba in Berlin per Post und die Kopie an backoffice@jambe.net zu schreiben.

  70. Nina meint: (18.6.2008 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    Mail an backoffice@jamba.net war erfolgreich, schon heute kam der Antwort:

    wir beziehen uns auf Ihre Nachricht vom 15.06.08, welche uns zur weiteren
    Bearbeitung übermittelt wurde. Mit dieser machen Sie geltend, dass mit
    Rechnungen für die im Betreff genannte Mobilfunknummer Leistungen der Jamba!
    GmbH zu Unrecht abgerechnet worden seien.

    Hierzu teilen wir Ihnen Folgendes mit:

    Unter der angegebenen Rufnummer 49172XXXXXXX wurde das folgende Abo bestellt:

    Jamba Play Sparabo bestellt am 16.04.08 für 4,99 EUR pro Woche

    Der angeforderte Dienst „WWE Smackdown Vs. Raw 2008“ (Handy-Spiel) wurde von
    der Jamba! GmbH ordnungsgemäß bereitgestellt und vertragsgemäß über das
    entsprechende Aboguthaben abgerechnet.

    Kündigungen können durch den Kunden jederzeit über die Jamba Website
    http://www.jamba.de, per E-Mail an info@jamba.net, per SMS mit dem Inhalt "STOP ALLE"
    an 33333 sowie per Brief oder Fax durchgeführt werden. Unser Kundenservice ist
    ebenfalls telefonisch unter der Rufnummer 01805 – 554890 (0,14 EUR/min,
    bundesweit aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG, abweichende Preise bei
    Anrufen aus dem Mobilfunknetz möglich), erreichbar.

    Die Kündigung der Dienste erfolgt umgehend und wird zum Ende der Laufzeit des
    entsprechenden Abos wirksam. Etwaiges Guthaben kann bis zu diesem Zeitpunkt
    genutzt werden.

    Hiermit bestätigen wir Ihnen die Kündigung des Jamba Play Sparabos zum
    16.06.08.

    Bitte beachten Sie, dass die Kosten für das Jamba Play Sparabo u. U. noch ein
    weiteres Mal auf Ihrer Mobilfunkrechnung erscheinen können, da Rechnungen
    Dritter immer rückwirkend durch den Mobilfunkanbieter geltend gemacht werden
    (letztmalig am 11.06.08 abgerechnet).

    Der Inhaber eines Mobilfunkanschlusses ist für alle Handlungen (und
    Bestellungen) voll verantwortlich und bestätigt dies im Rahmen des
    Vertragsabschlusses gegenüber seinem Mobilfunkanbieter. Kann ein Dritter das
    Mobiltelefon nutzen, so geschieht dies auf eigenes Risiko des Besitzers.

    Sofern Sie vortragen, die Bestellungen seien durch eine minderjährige Person
    durchgeführt worden, müssen wir dies zunächst höchst vorsorglich mit
    Nichtwissen bestreiten.

    Aber auch in diesem Fall liegt die Haftung für die Handlungen eines
    Minderjährigen ausweislich der Rechtsprechung des Amtsgerichts Berlin-Mitte
    (Az: 8 C 291/07) beim Inhaber des Anschlusses. Bei der Nutzung von
    Telekommunikationsdienstleistungen handelt es sich um ein anonymisiertes
    Massengeschäft, bei dem Jamba eine individualisierte Betrachtung der
    eingehenden Aufträge nicht möglich ist.

    Vielmehr hat der Inhaber eines Mobilfunkanschlusses im Rahmen seiner
    allgemeinen Sorgfaltspflichten alles ihm Zumutbare zu tun, um eine
    unberechtigte Nutzung seines Anschlusses durch Dritte zu verhindern. Zumutbar
    ist in diesem Zusammenhang nach Auffassung des AG Berlin-Mitte, was einem
    durchschnittlichen Telekommunikationskunden bekannt und mit vertretbarem
    Aufwand realisierbar ist.

    Die typischen, jedem Kunden bekannten Nutzungsformen des Mobilfunks umfassen
    neben dem Telefonieren oder dem Verschicken von SMS auch das kostenpflichtige
    Herunterladen von Klingeltönen, Spielen, Bildern.

    Gleichzeitig ist allgemein bekannt, dass die Mobilfunkanbieter Möglichkeiten
    eröffnen, bestimmte Funktionalitäten zu unterbinden. So können Datendienste
    oder oft auch Premiumdienste beim Netzbetreiber gesperrt werden. Weiterhin
    gibt es spezielle Tarife für Jugendliche. Letztlich bietet auch Jamba auf
    seiner Webseite deutlich erkennbar eine Kindersicherung an, mit der einfach
    und unkompliziert die Inanspruchnahme von Jamba-Diensten über eine bestimmte
    Telefonnummer ausgeschlossen werden kann.

    Macht der Kunde von diesen einfachen Möglichkeiten keinen Gebrauch und kann
    daher ein Dritter die Dienste über das Mobiltelefon bestellen, hat der
    Anschlussinhaber mangels Einhaltung seiner Sorgfaltspflichten für die
    entstandenen Kosten zu haften.

    An dieser Stelle und zu Ihrer Information verweisen wir zusätzlich auf das
    folgende
    Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Az. 232C 13967/05):

    „Eltern von minderjährigen Kindern müssen heruntergeladene Handy-Klingeltöne
    bezahlen, auch wenn die Kinder gegen ein ausdrückliches Verbot gehandelt
    haben. Dies gilt, wenn Eltern ihren Kindern ein Handy zur Verfügung stellen.
    Die Eltern sind in diesem Fall der Vertragspartner. Bei der Weitergabe an
    einen Dritten, nämlich die Kinder, trifft den Betroffenen auch ein
    Verschulden, wenn das Handy entgegen einer Absprache benutzt wurde.“

    Um zukünftige Fälle zu vermeiden, haben wir Ihre Mobilfunknummer 49172XXXXXXX
    für weitere Bestellungen bei der Jamba! GmbH gesperrt. Ihr Mobilfunkanbieter
    wird Sie sicher ebenso gern beraten, welche weiteren Alternativen es gibt,
    Sonderdienste generell für den betreffenden Anschluss zu sperren.

    Selbstverständlich teilen wir auch Ihrem Rechtsbeistand die bestellrelevanten
    Daten, eine schriftliche Anfrage vorausgesetzt, mit, sofern Sie dieses
    wünschen. Bitte beachten Sie, dass die Beauftragung eines Rechtsbeistandes mit
    weiteren Kosten verbunden sein kann. Diese werden nicht von der Jamba! GmbH
    erstattet.

    Der angeforderte Dienst wurde von der Jamba! GmbH ordnungsgemäß bereitgestellt
    und vertragsgemäß über das entsprechende Aboguthaben abgerechnet. Ein Anspruch
    auf Rückerstattung der zu Recht abgerechneten Beträge für das Jamba Play
    Sparabo besteht grundsätzlich nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Customer Service
    Backoffice

    Jamba! GmbH
    Domaquarée
    Karl-Liebknecht-Str. 5
    10178 Berlin
    Germany

  71. Sopo meint: (24.6.2008 um 11:10) AntwortenReply to this comment

    Leider ist es so daß diese sogenannten Mehrwertnummern und Dienste bereits vorinstalliert sind und auch durch Unachtsamkeit und Nichtwissen aktiviert werden können. Die einschlägigen Foren sind voll von solchen Beispielen.
    Meiner Meinung nach(ich bin kein Jurist), ist es erstens eine Frechheit, arglosen Nutzern Dienste aufs Auge zu drücken die sie nicht benutzen wollen.
    Zweitens Betrug, wenn man mit einer Tastenbewegung einen Internetdienst aktiviert obwohl man eben nicht ins Internet wollte.
    Und drittens sollte bei derartig "hochwertigen Diensten" oder generell bei Abo`s zwingend eine schriftliche Bestätigung, per Brief, vorgeschrieben werden.
    Damit man wenigstens die Chance hat zu erkennen, daß ein Abo abgeschlossen wurde.
    Viele Jugendliche wissen das offensichtlich nicht und auch als Erziehungsberechtigter ist man, über die Dreistigkeit mit der hier vorgegangen wird, erstaunt.

    Hier hilft nur Aufklärung!!! Solche Sachen sollten auch in der Schule behandelt werden, der Informatikunterricht ist dafür geeignet.

  72. Johannes meint: (25.7.2008 um 00:11) AntwortenReply to this comment

    Leider nix geworden… trotz intensivem Schlagabtausch mit Jamba! ist das Urteil leider negativ… und absolut nicht nachzuvollziehen.

    Meine Tochter hatte vom Handy meiner Frau mit einer SMS an Jamba ein Abonnemnet abgschlossen, wie angekündigt habe ich dagegen geklagt. Das Urteil ist offen gesagt Haarsträubend. Die Auseinandersetzung mit Jamba war sachlich und intensiv, aber der Richter hat nicht im geringsten kapiert worum es geht.

    Sein Urteil stützt sich im wesentlichen darauf, daß meine Tochter ja 10 mal (!) eine SMS an Jamba geschickt hätte. Was natürlich völliger quatsch ist und weder von Jamba noch von mir so dargestellt wurde. Obwohl beide Seiten in den Schriftsätzen klar sagten dass die SMS zum Abrechnen der Kosten von Jamba an uns geschickt wurden und diese auf den vorgelegten Rechnungen auch als "eingehnde SMS" gekennzeichet waren, kommt der Herr Richter zum Ergebnis, meine Tochter hätte ja MEHRFACH und das sogar 10 mal vom Handy meiner Frau gesmst. Und dann zitiert er noch §45i TKG, was in diesem Zusammenhang natürlich in keiner Weise passt. Daneben kriegt sein Düsseldorfer Kollege der anders entschieden hatte, noch eins gewatscht, weil der genau diesen § 45I der TKG offensichtlich "nicht kannte".

    Schade, es hat nicht funktioniert, und das nur, weil
    1. Ich den Aufwand scheute für die Hauptverhandlung nach Berlin zu fliegen
    2. Der Richter sich zwar viel Mühe machte Paragraphen und Urteile zu zitieren, die aber leider nicht treffen weil er den Schriftverkehr von Kläger und Beklagter nicht richtig zur Kenntnis nahm.

    Armes Deutschland Reiche Jambas…

  73. net-logs.de meint: (12.8.2008 um 10:42) AntwortenReply to this comment

    Interessantes Urteil zur Sache: Ein Klingelton-Abo muss nicht bezahlt werden, wenn keine nachträgliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten vorliegt.

  74. mighty mouse towel meint: (16.9.2008 um 19:32) AntwortenReply to this comment

    fzhkv

  75. Marc meint: (21.9.2008 um 11:47) AntwortenReply to this comment

    @FH und Udo
    Kann man diesen Beitrag nicht mal für Kommentare Sperren? Hier läuft ja irgendwie ständig Spam auf..
    Gruß Marc

  76. nude girlfriends meint: (24.9.2008 um 11:14) AntwortenReply to this comment

    xytjha gtplq fuqktz

  77. Yannik meint: (27.9.2008 um 10:44) AntwortenReply to this comment

    ich hatte gestern eine sms geschrieben und habe nichtz erhalten.

  78. Schwarzfahrer meint: (2.11.2008 um 02:37) AntwortenReply to this comment

    Also ich finde die Idee gut! Solange es Leute gibt die fürdas kommentieren gerne Geld ausgeben warum nicht

  79. Hanes meint: (24.3.2009 um 22:02) AntwortenReply to this comment

    Trotz aller Umstände etc. glaube ich dass die Sache ausgestanden ist, da es hier schon länger keine Stellungnahmen dazu gab. Ich selbst kann dazu nichts sagen, weil ich damit keine Erfahrung gemacht habe

  80. Barbara meint: (8.7.2009 um 21:33) AntwortenReply to this comment

    Welcome to the Club, kann ich für mich nur sagen,
    und ich erbitte Beistand von allen juristisch Versierten in diesem Blog.
    Bei der Verlängerung meines geschäftlichen (GmbH) 02-Vertrages bot es sich an, eine weitere Nummer auf Handy 2 für meinen Sohn, 10 Jahre, zu aktivieren.
    Seine Gespräche beschränken sich seit der Grundschule (anderer Provider, nachweisbar) und auch jetzt AKTIV nur auf Mama oder Papa anrufen.

    Heute habe ich bei näherer Kontrolle der O2-Rechnungen entdeckt, daß mein Sohn, warum und wie auch immer, auf JAMBA UND MINICKS reingefallen ist. Keiner kann sich erklären wie – aber die bisherigen Blogeinträge sprechen ja für sich.

    Nun ist die Frage, ob jemand eine Ahnung hat, wie man in diesem "geschäftlichen" Rahmen, als Firma gegen JAMBA und co. vorgehen kann. Ich habe kein Problem damit, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, auch nichht, daß es sich um eine Zweit-Nummer handelt, die die meinem Sohn zur Verfügung gestellt wurde in Sachen wechselseitiger Erreichbarkeit.

    Da die Handyrechnung als Absolutbetrag niemals grob den Rahmen sprengte (beide Handys sind auf einer Rechnung gelistet), bestand auch keine Notwendigkeit zur Überprüfung. Es war reiner Zufall, und ich habe selbstredend beide Abos sofort gekündigt.

    Da ich das gesamte JAMBA & Co. Vorgehen kriminell finde, bin ich gerne bereit, alle Mittel zu ergreifen, auch Klage zu erheben. Aber als Firma? Wie sollte ich das gestalten?

    Bitte belehrt mich nicht in Sachen unternehmerischer Sorgfaltspflicht, das weiß ich selber, daß ich da genauer hätte hinschauen müssen… Danke.
    Wer hat konkrete Tipps – ausser Zugriffsverbindungen anfordern, was ich sowie machen werde?
    Danke Barbara

  81. Alex meint: (20.4.2010 um 15:06) AntwortenReply to this comment

    Und heute lief das Thema in NRW in der Examensprüfung..

  82. Achim meint: (26.8.2010 um 10:41) AntwortenReply to this comment

    Achtung Leute! Es gibt Apps, bei denen ein Werbebanner so geschickt platziert ist, dass Ihr früher oder später mit dem Finger auf diesen Werbebanner kommt.
    Das wäre weiter nicht schlimm, schließlich muss sich ein App auch finanzieren, aber bei mir hatte das zur Folge, dass ich binnen Sekunden nach dem unbeabsichtigten Klick auf so einen Banner, eine SMS der Firma Fox Mobile Group (Jamba) bekommen habe.
    Diese habe ich ignoriert, da ich nie etwas von dieser Firma wollte und die Sache war für mich erledigt.
    Denkste!
    Auf meiner Telefonrechnung, standen 24,95 Euro zu Buche, die ich an die Firma Jamba zahlen soll. Für NICHTS und für nur EINEN KLICK, den ich nie beabsichtigt habe.
    Dazu kommt, dass es anscheinend ein Abo für 4,99 Euro im Monat ist und das Teil muss man erst mal ordnungsgemäß kündigen, auch wenn man nicht weiß (wie bei mir) was man da überhaupt kündigt. Ich hatte das Abo also schon 5 Wochen und wusste gar nichts davon!
    5 x 4,99 Euro = 24,95 Euro!

    Bezahlt man nicht, fallen „Kostenpauschalen“ von 7,64 Euro im Monat der Telekom an, ich weiß echt nicht, wie ich da wieder rauskomme. Nennt man das nicht Beihilfe zum Betrug?
    Apple bietet zwar Werbefläche für solche dubiosen Anbieter, fühlt sich aber in erster Linie nicht angesprochen und die Telekom verschickt fleißig weiter die Kostenpauschale für die Firma Fox Mobile Group (Jamba), da ich das zu Unrecht geforderte Geld sicher nicht bezahle.

    Seit also bitte auf der Hut, es ist Euer Geld für das Ihr hart arbeiten müsst.
    ES GIBT BEI DER TELEKOM DIE MÖGLICHKEIT, SOLCHE DIENSTE SPERREN ZU LASSEN, wusste ich leider nicht früher. Hoffe es ist zumindest für den einen oder anderen von Euch eine Hilfe.
    Helft bitte schon im Vorfeld mit, damit solchen Firmen endgültig das Handwerk gelegt wird, Ihr glaubt gar nicht was ich hier alles versuche und mitmache.

  83. Valentin meint: (14.9.2010 um 13:34) AntwortenReply to this comment

    @achim, ist mir auch passiert, ich komme wahrscheinlich noch mit 19,96 Euro weg. Ich weiß noch nicht mal welches App das gewesen sein soll. Was ist denn jetzt der letzte Stand bei Dir?

  84. Laurentius meint: (29.11.2010 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    Ich weiss, ist schon etwas älter der Beitrag, aber was solls. =)

    Weiss jemand hier von den Lesern oder vielleicht der Author selber, wie die Sache steht, wenn der Opa der Enkeltochter ein Vertragshandy zur Nutzung überlässt (also kein Erziehungsberechtigter "ersten Grades" – falls das was ausmacht) und die dann ein Abo bei Jamba abschliesst?

    In dem Fall denke ich, ist da nichts zu machen mit Zurückholen der bereits abgebuchten beträge?

    Meine Idee war ursprünglich, den Vertrag im vornerein anzufechten, da nicht rechtmässig vor Abschluss d. Vertrages auf die Widerrufsbelehrung (in Textform) hingewiesen wurde. Jamba windet sich aus dem Widerrufsrecht unter Berufung von §312d BGB (4) Abs.1 heraus, also die "Ware" sei von der Rückgabe ausgeschlossen weil "Software".

    Was für Chancen habe ich, den Vertrag gesamt anzufechten um bereits entstandene Kosten erstatten zu lassen?

  85. Maria meint: (5.1.2011 um 20:12) AntwortenReply to this comment

    ich habe nie einen abo bei jamba abgeschlossen ! Wieso bekomme ich eine rechnung von 4,1933 wochentlich?

    wie kann ich mein Geld zürück bekommen?

  86. Jürgen meint: (3.6.2011 um 23:10) AntwortenReply to this comment

    Habe heute beim Aufladen des Prepaid-Karte meines minderjahrigen Kindes (12) feststellen müssen, dass er
    sich von Jamba ein Abo (4,99€/Woche) eingefangen hat,
    welches abgebucht wurde. Er kann sich nicht erinnern
    ein Klingelton oder ähnliches abgefordert zu haben,
    da wir als Eltern vor ähnlichen Dingen gewarnt haben.

    Wie ist eure Erfahrung,
    a) sollte man sich auch an E-Plus (als Provider) wenden?
    b) Die Prepaidkarte einfach nicht mehr weiterverwenden?

    Danke und Gruß
    Jürgen

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