2.2.2005

HARTPLASTIK

Mal eine Frage , Fa. Belkin: Warum muss man ein USB-Kabel so brutal in Hartplastik verschalen, dass sich eine Haushaltsschere beim Öffnen verbiegt und nur noch die Kombizange aus dem Werkzeugkoffer hilft?

(Bei nachtschlafener Zeit 4 Stockwerke in den Keller, 5 Minuten wühlen und sich dabei die Stirn an diesem fiesen Mauervorsprung schrabben. Alles keine Sachen, die einen Kunden zufrieden machen.)

12 Kommentare zu “HARTPLASTIK”

  1. Torsten meint: (2.2.2005 um 10:17) AntwortenReply to this comment

    Was für Haushaltsscheren benutzt Du? Selbst bei Steinen sollte sie sich mit normalem Krafteinsatz verbiegen lassen.

  2. Andrea meint: (2.2.2005 um 10:20) AntwortenReply to this comment

    nicht nur USB Kabel. Die ganzen Platikverpackungen sind sehr hartnäckig und stören. Außedem sind diese Verpackungen nur zum einmal auspacken verwenden.

  3. Volker meint: (2.2.2005 um 10:30) AntwortenReply to this comment

    Die Verpackungen sollen schon so sein, dass man sie im Geschäft nicht einfach öffnen kann um dann (natürlich ganz in Gedanken) den Inhalt in die Tasche zu stecken.

    Zum Öffnen eignet sich nach meiner Erfahrung am besten ein scharfes Küchenmesser.

  4. Stefan meint: (2.2.2005 um 11:10) AntwortenReply to this comment

    Daran sieht man, was eine gute Küchenschere wert ist :-)

  5. Der Schulz meint: (2.2.2005 um 11:59) AntwortenReply to this comment
  6. Mario meint: (2.2.2005 um 12:02) AntwortenReply to this comment

    Wie sieht das eigentlich aus, wenn man so ein Teil online bezieht, so brutal auspacken muss und dann merkt, es passt nicht?

    A-Karte gezogen, weil nicht mehr original Verpackt?

  7. Martin meint: (2.2.2005 um 12:04) AntwortenReply to this comment

    Du als Anwalt hast eine Kombizange bzw. sogar einen Werkzeugkoffer? Ich als gelernter Handwerker bin beeindruckt und muß zugeben, daß Du in meiner Achtung gerade nochmal erheblich gestiegen bist ;-)

  8. Udo Vetter meint: (2.2.2005 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    @ Mario: Wenn die gekaufte Ware Mängel hat, darf der Verkäufer nicht auf Rückgabe in der (unbeschädigten) Originalverpackung bestehen. Bei einem Umtausch, zu dem er ja ohne ausdrückliche Zusage nicht verpflichtet ist, sieht es anders aus.

    @ Martin: Für alle Fälle, nur so ein Billigteil von Julio & Iglesias, dem Restpostenitaliener am Münstercenter.

  9. Jan meint: (2.2.2005 um 13:31) AntwortenReply to this comment

    @Udo: Martin schrob von 'online bezieht', also Fernabsatz – damit hat man doch das 14tägige Widerrufsrecht auch bei nicht kaputter Ware (bei solchen Artikeln wird man aber möglicherweise auf Versandkosten sitzenbleiben, wenn Warenwert unter 40 Euro).

    Wie sieht es da aus mit Verpackung, die sich nur zerstören, aber nicht einfach öffnen lässt?

  10. Volker Weber meint: (2.2.2005 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    Udo, nimm ein Teppichmesser (oder vergleichbares). Damit geht das sehr sauber. Und NUR damit.

  11. Deneriel meint: (3.2.2005 um 12:51) AntwortenReply to this comment

    @Mario/Udo: Nicht nuß daß er im Besitz einer Zange ist – er kann sie sogar namentlich benennen und nicht wie manch andere nur "das Zangending da" nennen ;)

  12. Arne Koch meint: (4.2.2005 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    Könnte da nicht schon an einen Sachmangel zu denken sein, wenn das Produkt so sehr verpackt ist, dass man es nicht nutzen kann, da die Verpackung mit haushaltsüblichen Mitteln nicht geöffnet werden kann?
    Würde mich mal interessieren, denn dann hätte ich Spaß :D

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