10.2.2005

BERÜCHTIGT

Selbsteinschätzung eines Hamburger Anwalts:

Herr Rogozenski ist für sein außergewöhnliches Durchsetzungsvermögen bekannt. Er ist bei Mandanten wegen seiner ruhigen und klar verständlichen Darstellung der Rechtslage beliebt und bei Gegnern aufgrund seiner Erfolge bekannt und berüchtigt.

Und so lobt (?) er seine Sekretärin:

Frau Kljucanin ist neben ihrer Fähigkeit, auch in schwierigen Situationen Sachverhalte schnell zu erfassen und das Nötige zu veranlassen, auch wegen ihrer Anmut beliebt und berüchtigt.

Auch Herr Klötzke, der Referendar, kommt gut weg:

Herr Klötzke ist in der Kanzlei als Rechtsreferendar tätigt und betreut hierbei insbesondere die Fälle des Vertrags- und Wettbewerbsrechts. Ferner ist Herr Klötzke auch für die Bearbeitung der strafrechtlichen Mandate zuständig. Er ist dabei für seine schlagfertige und direkte Vorgehensweise, sowie die sorgfältige und konsequente Bearbeitung der Mandate in der Kanzlei bekannt und geschätzt.

(Link gefunden bei Jurabilis)

18 Kommentare zu “BERÜCHTIGT”

  1. Volker meint: (10.2.2005 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    Das Downloadangebot auf der Anwaltshomepage zeugt zudem von einem gewissen Humor…

  2. Matthias Lorz meint: (10.2.2005 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    Kann mir mal jemand erläutern, was "kanzleistrategische Entscheidungen" sind?

    Möglichkeiten aus meiner Sicht wie folgt (im Kontext der Seite):

    -Welche Kaffeemarke gekauft wird?
    -Wie die Ablage organisiert wird?
    -Wer über wen wann die nächste Lobhudelei für die Kanzleihomepage erstellen darf?

    Beste Grüße:

    Matthias

  3. Gaius meint: (10.2.2005 um 15:01) AntwortenReply to this comment

    Klasse ist die Lederjacke mit aufgestelltem Kragen.
    Abenteuerlich auch die Zulassungen an allen Amtsgerichten Landgerichten usw. z.B. im Arbeitsrecht??? Tatsächlich ist man als Anwalt nur an einem Amtsgericht und Landgericht (in München am Landgericht München I und II) zugelassen, jedoch postulationsfähig an allen Amts- und Landgerichten. Im Arbeitsrecht heißen diese im übrigen "Arbeitsgericht" und "Landesarbeitsgericht". Auch gilt noch die Berufsordnung, nach der man nur 3 Tätigkeitsschwerpunkte nennen darf (§7 Abs. 1 Berufsordnung).
    Dies zur "juristischen Genauigkeit und Tiefe"

  4. Gaius meint: (10.2.2005 um 15:20) AntwortenReply to this comment

    Ganz lustig auch das Impresum, das alle notwendigen Pflichtangaben nicht enthält. Da man ja als Tätigkeitsschwerpunkt Internetrecht hat, wird man sich ja gegen die Abmahnungen durchsetzungsstark zur Wehr setzen (können?).

  5. Rotkäppchen meint: (10.2.2005 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    "und bei Gegnern aufgrund seiner Erfolge bekannt und berüchtigt."

    Ich meine, ich habe …. (3 Wörter) mal in einem SPIEGEL-Bericht über ukrainische Geldeintreiber gesehen.

    Hallo Rotkäppchen, ich habe ganz entgegen meiner Gewohnheit "moderiert"; die Formulierung könnte man missverstehen. U.V.

  6. Rotkäppchen meint: (10.2.2005 um 16:50) AntwortenReply to this comment

    Anmerkung

    "dabei für seine schlagfertige und direkte Vorgehensweise"

    §§ 223, 224, 240 StGB?

  7. Der Schulz meint: (10.2.2005 um 17:26) AntwortenReply to this comment

    … und bei Gegnern aufgrund seiner Erfolge bekannt und berüchtigt.

    SCHLOTTER !!!

    Aber immerhin "Oberhaupt der Kanzlei" … Dem Oberhaupt der katholischen Kirche geht´s übrigens derzeit gar nicht gut. Vielleicht ergibt sich da was ….

    Also … liebe Lawblog-Leser-Gemeinde, wer hilft denn nun dem lieben Kollegen mal auf die Sprünge und rettet ihn vom Internet-Untergang, bevor seine studentischen Kräfte ihn imzuge einer "feindlichen Übernahme" – selbstverständlich flankiert von den berühmt, berüchtigt, anmutig und wahrscheinlich auch amazonenhaft reitenden Damen der Kanzlei – dem Untergang weihen?

  8. Der Schulz meint: (10.2.2005 um 17:35) AntwortenReply to this comment

    … und ich brauch unbedingt nen Leitfaden für die "defensive Vorgehensweise beim typisch offensiven Mandat" sowie "die offensive Art beim passiven Mandat". Und für das 4-Augen-Prinzip reicht es völlig aus, in den Spiegel zu gucken.

    Im Frühjar 2007 beabsichtige ich eine Karibik-Kreuzfahrt mit einem 2-Master machen; vorher zum Skilaufen nach Lech. Ich werde für dieses Ziel mein gesamtes juristisches Repertoir einsetzen. Das Nahrungsmittelrecht wird mir dabei sehr stark Hilfestellung leisten können. Da bin ich mir jetzt schon sicher. Und zwar mit dem diskreten Charme der Bourgoisie.

  9. h meint: (10.2.2005 um 19:13) AntwortenReply to this comment

    Uff. Nach Abgabe so einer Beschreibung kann man nur noch öffentlichen rituellen Selbstmord begehen.

    Witzischkeit kennt keine Grenzen, gell Glückshase?

  10. Your Guardian Angel meint: (10.2.2005 um 20:32) AntwortenReply to this comment

    Die Perle der Kanzlei:

    [...] wegen ihrer Anmut beliebt und berüchtigt.

  11. MM meint: (10.2.2005 um 21:58) AntwortenReply to this comment

    Solche Sachen, vielleicht nicht ganz so extrem, muss ich manchmal ins Englische übersetzen. Wenn ich das weglasse, was man auf Englisch nicht sagen würde, bleibt nichts übrig.

  12. VolkerK meint: (11.2.2005 um 09:22) AntwortenReply to this comment

    "wegen ihrer Anmut beliebt und berüchtigt."
    Na, dieses Eigentor ist ja schon fast was für den Zwiebelfisch.

  13. Anonymous meint: (13.2.2005 um 01:38) AntwortenReply to this comment

    " Wir können Mandate in englisch, mandarin, kantonesisch, vietnamesisch, georgisch und bosnisch bearbeiten."

    Wo gerade von Übersetzungen gesprochen wurde – vielleicht bietet diese Aufzählung eine Erklärung ;-)

  14. Anonymous meint: (18.2.2005 um 14:18) AntwortenReply to this comment

    Zumnindest scheint er lernfähig zu sein – die Personenbeschriebung sind (leider?) in der beschriebenen Weise nicht mehr erreichbar – hat jemand vielleicht ein Screenshot gemacht?

    Thx

  15. Udo Vetter meint: (18.2.2005 um 14:30) AntwortenReply to this comment

    Bei msn ist die Original-Seite unter dem Kanzleinamen noch im Zwischenspeicher. Ich habe mir mal eine Kopie gefurlt. Nicht, dass es später heißt, die Zitate seien gar nicht echt…

  16. Hobbydenunziant meint: (22.2.2005 um 19:50) AntwortenReply to this comment

    ich gestehe: schuldig. nach meiner Mail an den Kollegen, ward die Seite nimmer mehr gesehen, übrigens angefangen hats hier
    http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?t=6711&postdays=0&postorder=asc&start=0
    außer Impressum und TätSchwerpunkte bitte ich auch das ausdrücklich so beworbene "4Augen-Prinzip" zu beachten. zur Erinnerung der Kollege ist Einzelkämpfer und suggeriert eine Anwaltsarmee.

  17. Frittenverkäufer meint: (12.3.2005 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    "Klasse ist die Lederjacke mit aufgestelltem Kragen."

    Einfach auch mal kurz fassen: Schuppentrichter

  18. nicht ganz ohne meint: (16.8.2005 um 16:24) AntwortenReply to this comment

    auch nicht schlecht was der kollege sonst so treibt …

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