RAUER TON

„DU BIST EIN HURENSOHN UND DEINE FRAU DIE FICK ICH AUCH“

Diese Botschaft schickte ein Azubi im dritten Lehrjahr per SMS an seinen Ausbilder, einen Gebäudereinigermeister. Das Arbeitsgericht Iserlohn hält die fristlose Kündigung nicht für gerechtfertigt, das heißt der Auszubildende muss weiter beschäftigt werden.

Begründet wird das Urteil unter anderem mit dem Hinweis, dass im Gebäudereinigerhandwerk ein rauerer Umgangston herrscht als in den Geschäftsräumen einer Bank.

Die Entscheidung ist hier veröffentlicht. Einige Anmerkungen dazu in den Lichtenrader Notizen.

KANN NICHT ZAUBERN

Tja, was sagt man Eltern, die total verzweifelt vor einem sitzen und hoffen, dass man ihren 16-jährigen Sohn aus dem Knast holt? Wäre vielleicht besser gewesen, wenn sie gekommen wären, bevor das Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung rechtskräftig geworden ist.

Aber ich konnte ihnen noch einen kleinen Lichtblick mitgeben. Wir arbeiten jetzt intensiv daran, dass der Junge nach der Hälfte seiner Haftstrafe Bewährung bekommt. Ist zwar schwer, aber nicht unmöglich.

Den größten Teil muss aber der Betroffene selbst beitragen. Bislang hat er sich jedenfalls noch kein Bein gestellt. Sein Sozialarbeiter bescheinigt ihm tadellose Führung.

ZUSAGEN

„Ich habe heute Geld bekommen vom Arbeitsamt. Ich überweise Ihnen dann heute was.“

Den Satz höre ich heute schon zum zweiten Mal. Sonst kenne ich das nur vom 1. des Monats. Wahrscheinlich ist die Agentur für Arbeit mal etwas früher dran.

AUSKUNFT

Einfach mal anrufen schadet nur in den seltensten Fällen:

Ich wollte mich erkundigen, wie es in unserer Sache steht.

Momentan sitze ich gerade über dem Abschlussbericht. Das ist doch eine ganze Menge Material, das sich da angesammelt hat.

Ach so, dann kann es noch etwas dauern, bis wir Näheres wissen?

Sie kriegen den Bericht auf jeden Fall zur Stellungnahme übersandt. Das Gesetz nehmen wir hier sehr genau.

Eine Stellungnahme gebe ich aber nur ab, wenn es schlecht für uns ausgeht.

Also, so viel kann ich schon mal sagen, dass Sie für Ihren Schriftsatz dann nicht viel Zeit verplanen müssen.

116 116

Ab Juli 2005 soll es in Deutschland einen einheitlichen Sperrnotruf für Kredit- und Scheckkarten, aber auch für Onlinemedien, Handy- und Krankenkassenkarten sowie sonstige Mitgliedschaften geben.

Die Rufnummer wird 116 116 lauten. Auch ein Online-Zugriff soll möglich sein.

Das System funktioniert aber nur bei Anbietern, die mit dem Trägerverein eine Vereinbarung schließen. Auch die Abfragedaten werden nicht einheitlich sein. Denn nach den Informationen auf der Homepage wird die Sperrmeldung direkt an den jeweiligen Anbieter geleitet; dieser fragt dann nach seinen eigenen Kriterien persönliche Informationen ab.

(Link gefunden bei der Kanzlei Dr. Bahr)

FEINABSTIMMUNG

Die Welt berichtet darüber, wie im Auswärtigen Amt Beamte gezielt auf ihre Zeugenaussagen vor dem Landgericht Köln vorbereitet wurden. Die Beamten waren im 1. Visa-Verfahren vorgeladen, um über die Bewilligungspraxis in den Auslandsvertretungen Auskunft zu geben.

Laut der Zeitung soll ein renommierter Strafverteidiger im Auftrag der Bundesregierung die ersten Vernehmungen beobachtet haben. Anschließend habe er dann die Beamten, die noch auf der Liste standen, im Sinne des Dienstherren gebrieft („Schaden von der Bundesregierung abwenden“).

Unter anderem soll den Zeugen genau erklärt worden sein, welche Themen das Landgericht Köln besonders interessieren und mit welchen Fragen sie zu rechnen haben.

Die Welt kann natürlich nur die Sachen zitieren, die ein Teilnehmer der Besprechung pflichtbewusst in einem Protokoll festgehalten hat. Ob noch andere Dinge zur Sprache kamen oder möglicherweise sogar Druck ausgeübt worden ist, kann also nicht gesagt werden. Spätestens da würde es aber auch sehr, sehr heikel werden.

(Link gefunden im R-Archiv)

REPARATUR

Sollte es zu denken geben, wenn der Servicetechniker neben dem reparierten Notebook eine kleine Schraube zurücklässt?

ERKLÄRUNG(SVERSUCH)

Um 22.20 Uhr noch im Büro? Kommt vor. Aber bislang nur ein Eintrag im law blog? Wenn sich da nicht mal ein Großverfahren ankündigt…

Der erste Verhandlungstag ist übrigens am 2. Mai.

EILIG ?

Eine Amtsrichterin aus Düsseldorf teilt mir mit, dass sie das Vorbringen des Beklagten als „zugestanden“ betrachtet. Grund: Ich hätte noch nicht auf die Stellungnahme des Beklagten erwidert. Somit seien dessen Argumente „unstreitig“.

Eine Stellungnahmefrist hat die Richterin mir allerdings nicht gesetzt. Wenn sie es denn schon so eilig hat, hätte sie es mir ja mitteilen können. Andererseits: Einen Termin zur mündlichen Verhandlung hat die Frau Richterin auch noch nicht anberaumt. Was letztlich gegen ein Eilbedürfnis spricht.

Es drängt sich also der Verdacht auf, dass hier auf burschikose Art eine unbequeme Sache abgebügelt werden soll. Und dieser Verdacht bestätigt sich sogleich, denn schon im nächsten Absatz folgt die herablassende Bemerkung, mein Mandant solle sich doch überlegen, ob er die Klage wegen des gerichtlichen Hinweises nicht besser zurückimmt.

Kompliment, besser kann man die Zivilprozessordnung nicht vergewaltigen.

GERÄUSCHKULISSE

Mein neuer lokaler Drucker kümmert sich fügsam um die zahllosen Gesprächsnotizen, „Verfügungen“ und Mails, die mal schnell und vor allem ohne Gang ins Sekretariat ausgedruckt werden.

Im Gegensatz zum Vorgänger, einem 960 C, gönnt er sich bei jedem Druckauftrag aber immer eine Aufwärm- und Abkühlphase. Da rattert er wie eine halbvolle Schachtel Legosteine.

Dabei ist doch längst erwiesen, dass Stretching nichts bringt.

OSTERTRÄGHEIT

In der halbjährlichen Zeitaufstellung / Kostenberechnung für eine Mandantin habe ich gerade fast drei Stunden geschlabbert.

Darauf erst mal einen Kaffee.

DIE MEHRHEIT SAGT NEIN

Der aktuelle Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes weist nach wie vor handwerkliche Mängel auf, insbesondere viele schwammige, unklare Bestimmungen. Das meint der Deutsche Anwaltverein. Trotz Änderungen treffe auch die Behauptung einiger Koalitionspolitiker nicht zu, die EU-Vorgaben würden lediglich 1:1 umgesetzt.

Fazit des Deutschen Anwaltvereins: Es wird viele unnötige Prozesse geben; der Wirtschaftsstandort Deutschland wird geschwächt.

Dazu die passende Allensbach-Studie: Mehrheit der Bevölkerung sagt nein.