KEINE ANTWORT

Das Landgericht Hamburg hat die verfassungsmäßigen Rechte eines Strafgefangenen verletzt – durch Untätigkeit. Eine Beschwerde des Mannes blieb jahrelang unbearbeitet. Selbst gegenüber dem Bundesverfassungsgericht, das dem Gefangenen jetzt Recht gab, zeigten sich die Hamburger Richter wenig kooperativ:

Auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts vom 22. April 2004 beim Landgericht Hamburg, ob mittlerweile eine Entscheidung ergangen sei, erfolgte keine Reaktion. Zweimaliger schriftlicher Aktenanforderung des Bundesverfassungsgerichts kam das Landgericht weder nach noch teilte es mit, aus welchen Gründen eine Aktenübersendung nicht möglich war. Erst nach mehrmaliger direkter telefonischer Aufforderung des zuständigen Richters wurden die Verfahrensakten dem Bundesverfassungsgericht zugeleitet.

(Link via Handakte WebLAWg)