GERICHT STOPPT GASPREISERHÖHUNG
Das Amtsgericht Heilbronn hat eine Gaspreiserhöhung der dortigen Stadtwerke für ungültig erklärt. Der Richter gab sich nicht damit zufrieden, dass – so die Stadtwerke – der Gaspreis an den Ölpreis gekoppelt sei. Nähere Angaben wollten die Energieversorger nicht machen; sie beriefen sich auf Geschäftsgeheimnisse.
Die Lokalpresse in Heilbronn berichtet auch darüber: http://www.stimme.de/nachrichten/heilbronn/art1925,526885.html
Es gibt auch ein Blog zum Thema Gaspreis-Widerstand
http://gwbh.twoday.net/
Wow, hätte ich nicht gedacht, daß einer der "Abzocker" mal (zumindest temporär) gebremst wird. Ich hoffe das schlägt weitere positive Wellen.
Auch ich habe mich gegen die Gaspreiserhöhung gewehrt.
Mit Musterbief und allem was dazugehört. Das Ende
vom Lied: Nach dem ich den zuviel gezahlten Betrag
bei der Abrechnung in Abzug gebracht habe, will mir
der Gasversorger jetzt das Gas abdrehn.
Die meisten Rechtschutzversicherung bezahlen erst
"ab Klage" d.h. wenn Sie rechtliche Schritte unter-
nehmen müssen Sie die Kosten bis zu Klage selber
tragen. Und das Gas kann Ihnen auch abgestellt werden.
Und dass alles wegen 80,– Euro zuviel gezahlter Beträge.
Gratuliere liebe Verbraucherzentralen.
mfg
F. Zimmermann
Typisch Rechtsbürokratie Deutschland:
Millionen sind von rechtlichen Unklarheiten und der Willkür der Gasversorger ausgeliefert (insbesondere seit 1998 SPD+Grünen-Wirtschaft !), aber nirgend fühlt sich eine Stelle verantwortlich (bzw. ist es auch), die gegen eine solche massenhafte "Betrügerei" politisch und juristisch angeht. Kein Verbraucherministerium, kein Justizministerium, kein Wirtschaftsministerium – jeder soll allein sein Recht durchsetzen. Sind denn die Anwälte und Gerichte einer solchen Flut von Unsinn überhaupt gewachsen (statt zügiger Verfahren in kriminellen Fällen)? Sollen wir unsere Anrechte für Bezüge auch so anlegen, dann kracht es nur noch so in Deutschland. Na, gute Nacht Deutschland. R.W.
Das der Versorger mit dem Abstellen dee Gasversorgung droht ist gesetzeswidrig. (www.gaspreiserhoehung.de) Auf meiner Homepage finden Sie eine Ibformation der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Allein die Drohung ist schon strafbar! Vorraussetzung ist, das man seine Zahlungen nicht komplett eingestellt hat. Der Versorger kann nur den strittigen Betrag gerichtlich einfordern! Bitte nicht gleich die Flinte ins Korn werfen oder auf die Politik hoffen. Die Politiker (insbesondere auf Landes-Und Komunalebene sind Teil der mafiösen Strukturen.
Die Erdgas Südwest GmbH hat meinen Widerspruch gegen die Erhöhung der Vorauszahlungen vom 25.9.2005 akzeptiert. So weit so gut. Jetzt kommt die Jahresgasrechnung mit einer Nachzahlung von 242,00 Euro und einer Neufestsetzung der Vorauszahlungen, die um 15.00 Euro höher ist, als die, gegen die wir uns gewehrt hatten. (Text editiert. Dies ist kein Forum für Rechtsberatung. Danke für das Verständnis. U.V.)
Mit freundlichen Grüßen
Christa Holl