TESTZUGANG

Was sich als Probeabo ausgibt, kann schnell zur Kostenfalle werden. Gerade im Internet soll es immer mehr Angebote geben, die mit einem kostenlosen oder preiswerten Testzugang oder einem Probeabo werben. Was der Kunde aber häufig übersieht: Ohne Kündigung geht das Abo in einen festen Vertrag über. Häufig gleich mit einer Laufzeit von sechs Monaten oder einem Jahr.

Dieser Beitrag von Rechtsanwalt Thomas von Olnhausen zeigt einige Aspekte auf, mit denen sich ein Besteller doch wieder vom Vertrag lösen kann. Überdies spricht vieles dafür, dass solche Klauseln schon wegen ihres Überraschungseffekts („Probe“abo) unwirksam sind (§ 305 Absatz 1 BGB).