NACH RIGA
Der polnische Verfassungsgerichtshof hat den Europäischen Haftbefehl für verfassungswidrig erklärt. Das meldet der Spiegel (Nr. 20/2005, S. 97). Auch im Nachbarland stößt die Verpflichtung auf Widerstand, eigene Staatsbürger an andere EU-Länder ausliefern zu müssen.
In Deutschland beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht ebenfalls mit dem Europäischen Haftbefehl. Eine geplante Überstellung ist sogar per einstweiliger Anordnung gestoppt worden. Die abschließende Entscheidung steht noch aus.
Mich wundert es sowieso, dass zum Beispiel die deutsche Wirtschaft nicht gegen den Europäischen Haftbefehl mobil macht. Offensichtlich hat man sich dort noch keinerlei Gedanken über die simple Tatsache gemacht, dass gerade Geschäftsführer und Vorstände international tätiger Unternehmen extrem gefährdet sind.
Man denke nur an Umweltdelikte, Betrugs- und Korruptionsfälle. Oder an einen simplen Geldwäscheverdacht. Diese wirtschaftsspezifischen Deliktgruppen sind alle im Katalog der Taten enthalten, auf die der Europäische Haftbefehl anwendbar ist. Und passt das alles nicht, kann sich der Verdacht ja auch immer problemlos auf eine “kriminelle Vereinigung” richten.
Wenn demnächst ein spanischer, slowenischer oder litauischer Untersuchungsrichter die strafrechtliche Verantwortung in einer deutschen Firmen- oder Konzernzentrale vermutet, kann das auch für deutsche (Top)-Manager einen plötzlichen Umzug ins Untersuchungsgefängnis von Madrid, Ljubljana oder Riga bedeuten.
Und wer denkt, dass die sich “so was” schon nicht trauen, wird sicher bald eines Besseren belehrt werden.
Aber Verbessungsvoschläge gibts nicht?
Ich glaube das die Regelung bezwecken soll, das die Länder Strafgesete und Verfahrensmassstäbe angleichen. Dann dürfte sich die Problematik wieder lösen….
Vielleicht wäre es besser, erst das Straf- und Strafprozessrecht anzugleichen. Aber da tut sich nicht besonders viel.
@ Herr Jan:
Es mag ja sein, daß das damit beabsichtigt ist. Aber das ist kein Grund dafür, einen solchen massiven Verlust an Rechtssicherheit für den einzelnen in Kauf zu nehmen.
Auch ist eine Rechtsangleichung kein Wert an sich – wenn sie sich nicht anders erreichen läßt als auf diesem Weg, dann spricht das sehr dafür, darauf zu verzichten oder den Zahn der Zeit diese Arbeit verrichten zu lassen.
Was dabei auch zu bedenken ist:
Die Ergänzung des Art. 16 Abs. 2 GG, die die Durchführung des Europäischen Haftbefehlsverfahrens für Deutschland erst ermöglicht, ist in einem ganz anderen Zusammenhang erfolgt. Das war im November 2000 – und dabei ging es um die Ratifizierung des Statuts für den Internationalen Strafgerichtshof.
Der Rahmenbeschluß über den Europäischen Haftbefehl stammt auf dem Jahr 2002 – Ende 2000 standen hingegen, wie man im Vorspruch des Beschlusses nachlesen kann, nur einige Absichtserklärungen und Maßnahmenprogramme im Raum. Wie der Europäische Haftbefehl genau aussehen sollte, wußte man da noch gar nicht.
Die Hauptstadt von Litauen ist aber Wilna (Vilnius). Riga ist die Hauptstadt von Lettland.
Die Haftbedingungen dürften i.a. sogar besser als in Deutschland sein. Dort wohnen nämlich nicht Barbaren sondern zivilisierte Menschen.
P.S. Die Hauptstadt von Slowenien wird im deutschen als Laibach bezeichnet.
Hm, ich habe die Namen nachgeguckt und es dann doch wieder nicht auf die Reihe gekriegt.
Europa ist definitiv zu groß :-)
Dass wir von der Vorstellung Abstand nehmen müssen, dass es überall schlechter ist als bei uns, trifft voll und ganz zu.
Ich schätze mal das die Leute in den Chefetagen der großen Konzerne sich garnicht so viele Sorgen machen müssen. Dafür sind die meisten davon doch viel zu gleich vor dem Gesetz, egal in welchem Land.
CIh sehe das ja auch wie Udo, dass man das Pferd vom Schwanz her aufsäumt, aber das ist numal die Europätische Vorgehensweise. Leider Gottes…..