IDEEN UND IHRE UMSETZUNG
So einfach ist das alles nicht:
Grundgesetz
Artikel 67
(1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.
(2) Zwischen dem Antrage und der Wahl müssen achtundvierzig Stunden liegen.Artikel 68
(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.
(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.
Soweit ich mich an Staatsrecht erinnere, sollte die Selbstauflösung des Bundestages durch einfache Mehrheit gerade nicht möglich sein. Das ist eine Lehre aus der Weimarer Republik.
Faktisch muss Schröder sich also von den eigenen Leuten das Misstrauen aussprechen lassen. Dann stellt sich wohl für den Bundespräsidenten die Frage, ob das alles ernst gemeint ist.
Richtig, aber der Kanzler will ja offensichtlich ebenfalls eine Bundestagsauflösung. Und dann klappt es nach Art. 68. Vertrauensfrage, Vorschlag des Kanzlers an den Bundespräsidenten, den Bundestag aufzulösen. Nur wenn der Kanzler nicht mitmachen will, also die Vertrauensfrage nicht stellt, kann der Bundestag alleine nur was dadurch ausrichten, daß er einen neuen Bundeskanzler wählt.
Toll, danke, Udo. Ich kommentier hier und in der Zeit ergänzt Du einfach den relevanten Teil… :-)
da die vertrauensfrage mW immer mit einer speziellen abstimmung über ein thema verbunden sein muss, stell ich mir es nicht so schwierig vor hier ein strittiges thema zu wählen.
ich denke das viel grössere problem für die SPD wird sein dieses Theater dem SPD-Wähler gefallen zu lassen.
So eine Konstruktion gab es doch 1982 mit Helmut Kohl auch schon einmal.
Nein, das war IIRC nicht die selbe Konstellation.
Ich habe jetzt doch noch mal geguckt, was das BVerfG (BVerfGE 62, 1) zu Art. 68 gesagt hatte. Sehr schön der Satz in einer abweichenden Meinung: "Finden setzt aber Suchen voraus." Okay, die Vertrauensfrage darf also nicht gestellt werden mit dem Ziel, sie negativ beantwortet zu bekommen. Aber wenn die Organklage 1983 keinen Erfolg hatte, sehe ich diesmal auch nicht, daß Neuwahlen verhindert würden, wenn sie wirklich gewollt sind.
@ Stefan
Die Vertrauensfrage muß übrigens nicht mit einer bestimmten Sachentscheidung verbunden werden.
Art.68 Abs.1 S.1 GG setzt eine "materielle Auflösungslage" voraus.Da hat sich das BVerfG bei der Kohl´schen Vertauensfrage schon mit beschäftigt. Die Tatsachen, die damals für ein Feststellen der materiellen Auflösungslage sprachen, dürften heute ebenso vorliegen.
Der Bundespräsident wird da zweifellos nicht im Wege stehen.
AFAIR wurde im Nachhinein vom BVerfG das was Kohl 1982/3 gemacht hatte als nicht verfassungskonform bezeichnet, da es nicht von der Verfassung so gemeint war.
Nichts desto trotz, wird es so passieren, denn wer kümmert sich denn schon um das was das BVerfG meint ;) Da gibt es ja in den letzten jahren mehr als genug Sachen wo das Gericht meinte, dass Handlungsbedarf der Politik bestehe und seitdem nix passiert ist (z.B. Cannabisurteil von 1994)…
@ Andrej
Nein, das BVerfG hat wie Malte schon sagte Grundsätze aufgestellt und festgestellt, daß das Verhalten verfassungsgemäß war, sonst hätte es die Anordnung der Auflösung des Bundestags durch Präsdent Carstens ja aufgehoben.
die schröderstellungnahme gesehen?
die ist imo noch unglaublicher als die nachricht an sich. die dauerte keine 30 sekunden.
@wiebke, 7:
so wurde das von jemandem auf phoenix erklärt.
(kA wer das war)
@ Stefan:
Ja. Er hat vor allen Dingen nicht angekündigt, welchen Weg er jetzt eigentlich gehen will. Es hieß nur "Ich will darauf hinwirken, daß der Herr Bundespräsident von seinen Möglichkeiten, Neuwahlen herbeiführen, Gebrauch macht."
Sieht so aus, als ob es da mächtig im Gebälk knirscht.
@ 12: Das war Prof. Falter, glaube ich. Von einer Verknüpfung mit einer Sachentscheidung ist aber in Art. 68 GG nicht die Rede.
Der Bundespräsident darf nur dann auflösen, wenn der Kanzler nicht mehr mit dem im Bundestag gegebenen Kräften regieren kann.
So etwa lautet der Satz. Aber im Bundestag kann er noch regieren. Dazu gerade was im DLF (http://www.dlf.de)
@ Andrej:
Das ist so etwas zu pauschal. Bei der Einschätzung, ob er noch regieren kann, hat der Kanzler schon einen gewissen Einschätzungsspielraum.
Schröder verfügt ja nur über eine Mehrheit von drei Stimmen und in der SPD-Fraktion gibt es einige Leute, die einige wesentliche Entscheidungen nur mit der Faust in der Tasche akzeptiert haben. Daß er in einer solchen Situation zu der Einschätzung kommt, daß ihm das in den verbleibenden knapp eineinhalb Jahren nicht ausreicht, weil ihm diese Leute (oder Genosse Ströbele) von der Fahne gehen, ist nicht so abseitig, daß ihm das Verfassungsgericht da in den Arm fallen wird.
Vergleich: Kohl hatte 1982 eine deutlichere Mehrheit mit der FDP und war erst kurz vorher über ein Mißtrauensvotum gegen Helmut Schmidt ins Amt gekommen.
Wenn das damals in Ordnung war, dann kann man das in der jetzigen Situation kaum anders sehen – es sei denn, man verschärft auf einmal die Maßstäbe. Wenn man die Leitsätze der damaligen Entscheidung nochmal nachliest, wird man aber sehen, daß sich das Verfassungsgericht damals zur Zurückhaltung in solchen Fällen bekannt hat.
Manuelles TrackBack (Alternative zur Vertrauensfrage):
schwabenheim.blogspot.com...-zur-vertrauensfrage.html
Der Weg ist wird über Art. 68 GG gehen. Die Bedenken, die verfassungsrechtlich gegen Neuwahlen über diesen Weg bestehen, erläutert das Alpmann Brockhaus Fachlexikon Recht prägnant so:
Da der Bundestag kein Recht zur Selbstauflösung hat, darf das Instrument der Vertrauensfrage vom Bundeskanzler nicht missbraucht werden (z.B. nur um Neuwahlen zu einem günstigen Zeitpunkt zu ermglichen). Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des Art. 68 GG ist daher, dass zwischen Bundestag und Bundeskanzler eine politisch instabile Lage besteht.
© Alpmann Brockhaus Fachlexikon Recht, 2005 [CD-ROM].
Da sich aus Gründen der Fraktionsdisziplin die erforderliche (Nicht-)Mehrheit finden lassen wird, um die Vertrauensfrage scheitern zu lassen, kommt es aus verfassungsrechtlicher Sicht also darauf an, ob eine unstabile Lage ein solches Vogehen rechtfertigt. Dies wird man aber sicher herbeiargumentieren können.
Juristen….!! Wirklich, das hier ist keine juristische Frage, sondern eine politische. Sollten sich alle relevanten Beteiligten einig sein, so kommt es natürlich zu einer Auflösung des Bundestages. Und die Frage, wie das verfassungsrechtlich zu bewerten ist, wird dann nur noch für Jura-Studenten im Kleinen Ö-Recht eine spannende Frage sein.
Politisch allerdings zeugt es m.E. schon von ziemlichen Anstand, in dieser Situation zu sagen: Fragen wir doch mal unsere 80 Millionen Chefs, wie die uns noch so finden.
Und ja, ich gebe zu, dass meine Vermutung bezüglich des Wahlausgangs von vor ein paar Wochen deutlich daneben lag. So wie die Mehrheit der Wähler in NRW eben jetzt auch daneben lag (aber das sagt der alte Sozi in mir).
Herr Dutschke, in diesem Fall haben sie sicher recht. Aber grundsätzlich kann man im und als Bundestag eben nicht alles machen, was mach möchte, selbst wenn "sich alle relevanten Beteiligten einig" sind. Da gibt es halt noch so eine Kleinigkeit wie die Verfassung, innerhalb der man sich bewegen muss.
Und das von einem alten Sozi wie ihnen.
Es wird schon alles rechtens zugehen, und gegen den Bürger richten sich Neuwahlen ja auch nicht.
Und Horst Köhler wird verstehen, dass Schröder ein Jahr "sparen" möchte ;-)
Was spricht eigentlich gegen eine Verfassungsänderung, die dem Bundeskanzler mit einer 2/3 Mehrheit den Bundestag mit einer Übergangsphase aufzulösen und Neuwahlen anzuberaumen?
Ich denke, dass in dieser Frage eine grundlegendere Lösung gefunden werden sollte als die provisorische Möglichkeit des gewollt negaiven Misstrauensvotums. Allerdings ist es fraglich, ob diese Verfassungsänderung für den derzeitigen Fall nicht zu lange dauern würde.
Die Erfahrung zeigt, das wenn sich der Bundestag ohne größere Schwierigkeiten selbst auflösen kann, es auch mißbraucht werden kann.
Nun, ich höre gerade N24 und da hat Schröder vorgezogene Wahlen angekündigt … es bleibt also spannend…
Gegen die Verfassungsänderung spricht das Streben nach Stabilität und Handlungsfähigkeit der BRD.
"Das sinkende Schiff verlassen" ist hierzulande (ihr wisst schon… Lernen aus Weimar…) aus Sicht der Verfassungsväter keine legitime Handlungsweise: Das Wohl des Staates geht hier allem Parteiengeplänkel vor.
@ H: Auf welche Erfahrung und welchen Mißbrauch greifst Du da zurück?
Eine solche Vorschrift gibt es ja auch in vielen Länderverfassungen; sie ist in all den Jahren nur dann gezogen worden, wenn die Mehrheitsverhältnisse in eine Sackgasse geführt hatten. In der Weimarer Republik ist es nie zu einer Selbstauflösung des Reichtags.
Zumal ich davon ausgehe, daß eine 2/3-Mehrheit durchaus eine Barriere ist, die einen Mißbrauch verhindert.
Wie wäre es, wenn diejenigen SPD-Abgeordneten im Bundestag, die mit der jetzigen und künftigen Politik Kanzler Schröders ohnehin schwer hadern bzw.einen Parteiwechsel ins Auge fassen, nach einem Antrag des Kanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, sich nicht enthalten oder dagegen stimmen, sondern gleich (konstruktiv) Frau Merkel (nur) bis zur Bundestagswahl in 2006 als Kanzlerin wählen:
sie könnten dann bei folgenden Bundestagsentscheidungen mit ihrem verbliebenen Stimmrecht zur Abwechselung mal Frau Merkel bei allen anstehenden Sachfragen kontrollieren, auch scheitern lassen bzw. diskreditieren.
Ich glaube übrigens, Kanzler Schröder will nur elegant die Brocken schmeissen, die Partei auf Linie bringen und gesundschrumpfen. Denn was soll das Ganze sonst?
Wenn Schröder und Münte nicht jeden Realitätssinn verloren haben, können sie angesichts des Wahldebakels in NRW die Bundestagswahl in diesem Herbst (noch) nicht gewinnen. Würden sie dies aber wirklich anstreben und die Wahl tatsächlich gewinnen, ginge die Pattsituation Bundestag / Bundesrat nicht nur bis Herbst 2006 weiter, sondern möglicherweise darüber hinaus 4 Jahre lang bzw. bis die Verhältnisse im Bundesrat sich (allmählich) verändern.
Das kann Kanzler Schröder nicht wollen. Also strebt Schröder insgeheim wohl keinen Wahlsieg an!?
@Fred:
Die Verweise auf "Weimar" als Holzhammer-Argument gegen Änderungen sind leider eines der größten Probleme, wenn es darum geht, sinnvolle Änderungen des Grundgesetzes zu diskutieren.
Diese Historisierungen führen zu nicht viel. Einerseits sind die Verhältnisse heute nicht dieselben wie damals, andererseits hat das Grundgesetz inzwischen eine eigenständige Tradition entwickelt. Um zu vernünftigen staatsrechtliche Regelungen zu gelangen, muß man wirklich nicht ständig nach Weimar schielen.
kam gerade per Newsletter der Bundesregierung um 20:30h rein.
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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
"REGIERUNGonline" – Wissen aus erster Hand
Pressemitteilung
Erklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder
Veröffentlicht am: 22.05.2005
Deutschland befindet sich in einem tiefgreifenden Veränderungsprozess. Es geht darum, unser Land unter den besonderen Bedingungen der Überwindung der deutschen Teilung auf die Erfordernisse des 21. Jahrhunderts auszurichten. Mit der Agenda 2010 haben wir dazu entscheidende Weichen gestellt.
Wir haben notwendige Schritte unternommen, die sozialen Sicherungssysteme zukunftsfähig zu machen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Dies sind unabdingbare Voraussetzungen für mehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland. Erste Erfolge auf diesem Weg sind unübersehbar.
Bis sich aber die Reformen auf die konkreten Lebensverhältnisse aller Menschen in unserem Land positiv auswirken, braucht es Zeit. Vor allem aber braucht es die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger für eine solche Politik. Mit dem bitteren Wahlergebnis für meine Partei in Nordrhein Westfalen ist die politische Grundlage für die Fortsetzung unserer Arbeit infrage gestellt.
Für die aus meiner Sicht notwendige Fortführung der Reformen halte ich eine klare Unterstützung durch eine Mehrheit der Deutschen gerade jetzt für erforderlich. Deshalb betrachte ich es als Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland als meine Pflicht und Verantwortung, darauf hinzuwirken, dass der Herr Bundespräsident von den Möglichkeiten des Grundgesetzes Gebrauch machen kann, um so rasch wie möglich, also realistischerweise für den Herbst dieses Jahres, Neuwahlen zum Deutschen Bundestag herbeizuführen.
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@frank: Naja, ich habe mich ja auch auf den konkreten Fall hier bezogen, und nicht etwa davon gesprochen, das die Verfassung bei genügender Mehrheit keine Bedeutung mehr haben solle.
Ach ja: Es ist nodutschke, nicht Herr Dutschke. Sage ja auch nicht Frau Ank zu Ihnen ;-))))
Was wäre, wenn schlicht der Koalitionsvertrag aufgelöst würde? Die SPD hat keine absolute Mehrheit, ohne Grüne kann er nicht regieren – et voila…
Aus rein politikwissenschaftlicher Sicht, Juristen tummeln sich ja hier genug. ;o): Das Grundgesetz wurde mit einer Vielzahl von "Stabilitätsklauseln" versehen. Wenn man Schröder an der Vertrauensfrage scheitern läßt, hebelt man es ja nicht wirklich aus, da es ja immer noch eine "Kontrollinstanz" gibt, die die Auflösung des Bundestages zustimmen muß: der Bundespräsident. Meines erachtens ist das einer der wenigen Fälle, wo unserem Staatsoberhaupt eine bedeutende Rolle zukommt. Wenn der politische Wille zu Neuwahlen bei Opposition udn Regierung besteht, werden sie stattfinden.
Mal ehrlich: wo ist das Problem ??
Vor dem Stellen der Vertrauensfrage erklärt Müntefering einfach den Fraktionszwang für aufgehoben und lässt alle SPD-Abgeordneten gemäß ihrem freien Willen abstimmen…
…sollte der auch nur in Ansätzen noch vorhanden sein, dürften Neuwahlen danach nix mehr im Wege stehen…
…oder ?
Irgendwie erinnert mich das alles an diesen Enterprise-Film, bei dem Capt Kirk die Selbstzerströrung auf der Enterprise auslöst, wartet bis sich die Klingonen auf die Enterprise rüber beamen, sich selbst auf das Klingonen-Schiff beamt und die Klingonen dann mit der Enterprise in die Luft fliegen.
Ob allerdings Capt Kirk und sein erster Offizier Müntefering mit dem Klingonenschiff danach die Kapitalisten-Flotte angegriffen haben, ist nicht überliefert. Obenso ist nicht überliefert, ob das Klingonenschiff einen Wildunfall mit einem Studenten hatte, der einfach da rumstand, weil er nicht wusste, was er machen sollte. :-/
Im Klartext … momentan ist es einfacher denn je, in die Fraktion der Politik-Desinteressierten überzuwechseln – das Elend ist doch nicht mehr schön anzuschauen.
@Andreas: Gerade jetzt wird es doch interessant und im Interesse von Deutschland finde ich den Schritt von Schröder begrüssenswert (auch wenn taktisch vielleicht etwas anderes dahinter steckt).
@Uwe: Du hast recht, nötige Änderungen am Grundgesetz dürfen nicht mit dem "Weimar-Holzhammer" verhindert werden.
Trotzdem muss man sich überlegen, ob man verfassungsrechtlich eine "Handvoll Sargnägel" hinterlegen will, nach denen der amtierende Bundestag einfach nur greifen muss, wenn er keine Lust mehr hat, und sich mal eben selbst beerdigen will.
Das ist eben nicht in erster Linie eine parteipolitische Frage, sondern eine Frage der staatlichen Stabilität. Und deshalb halte ich es für richtig, dass es dem BT nicht überaus einfach gemacht wird, die Verantwortung hinzuwerfen.
Richtig, wenn der Bundestag einfach "das Ende" bestimmt, z.B. im Krieg, und sich somit auflöst (Klartext: die MdBs "ziehen den Schwanz ein") ist keinem geholfen. Es muss definitiv nur in extremen Ausnahmefällen möglich sein.
Nochmal zu meinem Vorschlag mit der Verfassungsänderung: In vielen europäischen Staaten haben die Parlamente die Möglichkeit, sich selber aufzulösen. Ausserdem wäre meiner Meinung nach die 2/3 Mehrheit wirklich ein wirksamer Schutz. Denn wenn eine 2/3 Mehrheit FÜR eine Parlamentsauflösung ist, wird sich dann wahrscheinlich auch eine Mehrheit für eine Verfassungsänderung zu Gunsten einer solchen Parlamentsauflösung finden lassen.
Und wenn sogar eine Auflösung durch den Umweg eines Misstrauensvotums von der Mehrheit des Parlaments als legitim angesehen wird, sollte es doch möglich sein eine "saubere" Lösung für einen solchen Fall im GG zu regeln.
An sich bleibt es nur eine Detailfrage, nur haben die Verfassungsbväter den Misstrauensantrag sicher nicht für eine Parlamentsauflösung geschaffen, auch wenn sich die meisten einig sind, dass diese in der heutigen Zeit der richte Weg ist.
Vertrauensfrage, nicht Misstrauensvotum. Das macht mehr Sinn.
Hier: spiegel.de/politik/debatte/0,1518,357202,00.html ein sehr guter Bericht mit der Meinung von Herrn von Arnim. Ich finde: Er hat Recht.
Hätte Gerd wahre Größe, wäre er einfach zurückgetreten.
das geht doch ganz einfach, die grünen sprechen schröder nicht das vertrauen aus (das sie eh noch nie in ihn gesetzt haben), gehen ohne koalitionsaussage in den wahlkampf und karlsruhe hat nix mehr zu meckern …..