24.5.2005

DEAL MIT TÜCKEN

Die Financial Times Deutschland berichtet, wie man sich heute in deutschen Strafprozessen verständigt und wie beharrlich viele Gerichte die Vorgaben des Bundesgerichtshofes ignorieren.

(Link gefunden in der Handakte)

11 Kommentare zu “DEAL MIT TÜCKEN”

  1. Marco meint: (25.5.2005 um 10:19) AntwortenReply to this comment

    Hmm, mal ganz laienhaft gefragt:

    "Zukünftig soll [...] ein Rechtsmittelverzicht nur dann wirksam sein, wenn der Angeklagte vom Richter darüber belehrt wurde, dass er trotz der Absprache Rechtsmittel einlegen kann."

    Wie ist denn die Wirkung eines Rechtsmittelverzichtes, wenn man trotzdem Rechtsmittel einlegen kann?

  2. Oliver J. meint: (25.5.2005 um 10:30) AntwortenReply to this comment

    Die Absprache und der Rechtsmittelverzicht des Angeklagten sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

  3. Arnd meint: (25.5.2005 um 12:39) AntwortenReply to this comment

    Ich finde diese Praxis bei der Strafzumessung nicht unüblich und in Strafprozessen schon fast normal. Ich habe kaum Strafprozesse gesehen, die nicht so ausgehandelt wurden. Vorallem wenn man vor dem Verhandlungsräumen steht und der RA mit dem StA die Anträge diskutieren…

  4. Andreas meint: (25.5.2005 um 13:48) AntwortenReply to this comment

    @Marco

    Gemeint ist, dass der Rechtsmittelverzicht nur dann wirksam ist, wenn der Angeklagte vorher darüber belehrt wurde, dass er – ohne Rechtsmittelverzicht – trotz der Absprache Rechtsmittel einlegen könnte.

  5. Arnd meint: (25.5.2005 um 13:52) AntwortenReply to this comment

    @ ckd

    Und das kam zu einer Verhandlung? Das ist ja nicht mal einer Strafzumessung würdig, sondern eine wertfreie Äußerung des Angeklagten.
    Als RA hätte ich da beste Chancen, dass das Verfahren eingestellt wird.
    Oder war da etwa noch mehr?

  6. ckd meint: (25.5.2005 um 15:26) AntwortenReply to this comment

    @ arnd

    Ja, da war noch mehr. "Fotzen", "Huren", "Scheissschlampen", "Ich mach euch platt", "euch erwisch ich".
    Beleidigung + Bedrohung.

    Mein Kommentar da oben ist auch eigentlich kein Kommentar, sondern ein Trackback. Am Ende gehts dann tatsächlich auch mal kurz um Deals.

    Hab das auch mal als Frage im 1. Staatsexamen erlebt (Wahlfach Strafrechtspflege): "Was versteht man unter einem Deal und was ist davon zu halten?"

    Die korrekte Antwort auf den zweiten Teil der Frage besteht natürlich in der Wiedergabe der BGH-Rechtsprechung.

  7. Anonymous meint: (25.5.2005 um 15:50) AntwortenReply to this comment

    Es ist ja nur knapp 500 Jahre her mit der Inquisition, die Methode ist aber die gleiche: Gestehe und die Strafe bleibt erträglich, gestehe nicht und du wirst Höllenqualen leiden.
    Schockierend ist die selbstgerechte Vorgehensweise des Staates, die Gesetze mit Füßen zu treten und gar nicht erst herausfinden zu wollen, was denn nun wahr ist.

    Ich liebe dieses Land, aber der Staat widert mich an.

  8. ckd meint: (25.5.2005 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    @ anonymous: Ich denke das siehst du falsch. Gestehe nicht und der Staat wendet die Mittel an, die ihm zu Gebote stehen. Dann gibt's halt ne Beweisaufnahme und alles zieht sich sehr lange hin und wird ausgesprochen teuer.
    Es gibt ja auch Rechtsmittel, um die Untersuchungshaft anzugehen und auf ihre rechtmässigkeit zu überprüfen …
    Das Hauptproblem beim Deal sehe ich in dem Ungleichgewicht zwischen Verfahrensökonomie und materieller Gerechtigkeit. Letztere scheint da öfter mal den Kürzeren zu ziehen …

  9. Anonymous meint: (25.5.2005 um 19:59) AntwortenReply to this comment

    @9
    Du sagst: "Dann gibt’s halt ne Beweisaufnahme und alles zieht sich sehr lange hin und wird ausgesprochen teuer."

    Sieht die Beweisaufnahme dann so aus?

    "Als sich der Angeklagte sträubte, wanderte er sofort in Untersuchungshaft. Erst als er widerwillig gestand, kam er frei."

  10. n.n. meint: (25.5.2005 um 20:08) AntwortenReply to this comment

    das sind doch die altbekannten apokryphen haftgründe, u-haft zur geständniserzwingung, irgendwo im niemandsland zwischen strafverfolgung und aussageerpressung zu verorten ….

    aber den spielraum zwischen 2 und 6 jahren find ich dann doch schon arg heftig ….

  11. Anonymous meint: (25.5.2005 um 20:36) AntwortenReply to this comment

    @11
    "Die altbekannten apokryphen Haftgründe" das hört sich ja ziemlich gelassen an.

    Aus Sicht des Unternehmers könnte der Gedankengang auch folgendermaßen aussehen:
    Alternative 1: Ich sitze längere Zeit hinter Gittern. Währenddessen geht mein Business den Bach runter und alle Kunden, die von dem Verfahren etwas erfahren wenden sich ab (das ist nicht Schwarzmalerei, sondern deutsche Realität).
    Alternative 2: Ich gestehe etwas, was ich gar nicht getan habe, komme frei und kann das finanzielle Risiko in Grenzen halten.

    Ich halte diese Zwangsmaßnahmen (wie auch andere Verhaltensweisen deutscher Behörden) für geschäftsschädigend. Verlorene Zeit, Imageschaden und sonstige Verluste werden allenfalls mit einem Schulterzucken quittiert.

    Eine sinnvolle Maßnahme wäre übrigens nicht, die Steuersünder laufen zu lassen, sondern eine klare Steuergesetzgebung. Die würde sicher auch den Behörden bei Prüfungen und beim Nachweis von Straftaten helfen.

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