28.5.2005

WENN WIR GEFRAGT WÜRDEN

Ich überlege, wie ich am Sonntag abstimmen würde, wenn ich Franzose wäre. Wahrscheinlich eher mit Nein.

Europäische Verfassung; Zusammenfassung.

16 Kommentare zu “WENN WIR GEFRAGT WÜRDEN”

  1. Ben meint: (28.5.2005 um 10:19) AntwortenReply to this comment

    Es ist bedauerlich, aber mit "Ja" zu stimmen grenzt an politischen Selbstmord für die Bürger. Europa hat eine Übermacht, bereits jetzt werden alle unliebsamen Gesetze über den immer noch viel zu wenig beachteten Umweg Brüssel durchgebracht.

    Das Parlament hat in diversen Fragen kein Mitbestimmungrecht, und es hat noch nicht einmal das Recht, eigene Gesetzesinitiativen zu erlassen. Alleine kann es ohnehin keine Gesetze durchbringen, es braucht immer die Zustimmung des Ministerrates. Das EU-Parlament hatt somit weniger Rechte, als viele Parlamente sie bereits im 19. Jahrhundert besaßen.

  2. Stefan meint: (28.5.2005 um 10:27) AntwortenReply to this comment

    @1:
    die landesparlamente _gewinnen_ durch die verfassung rechte. sie werden im gegensatz zu bisher die möglichkeit haben, gegen eine EU entscheidung zu klagen, wenn sie nationale kompetenz verletzt.

  3. n.n. meint: (28.5.2005 um 11:22) AntwortenReply to this comment

    ich bin (als deutscher und damit als nichtfranzose) erstmal gespannt, was unser bverfg aus dem internationalen haftbefehl macht, ob es das eu-recht einschränkt oder wieder mal "solange" sagt ….

    (oder ist das schon durch und ich habs im urlaub nicht mitbekommen?!)

  4. Uwe meint: (28.5.2005 um 11:52) AntwortenReply to this comment

    @ Stefan:

    Dieses Klagerecht der nationalen Parlamente sieht wirklich nach einem Fortschritt aus. Bei bei näherem Hinsehen entpuppt es sich aber als weiße Salbe.

    Einerseits führt der Verfassungsvertrag eine ganze Reihe von Ermächtigungen ein, die bis jetzt nicht oder jedenfalls so nicht bestehen (schau Dir z. B. mal den Abschnitt über das Strafrecht an). Da führt eine Klage wegen Kompetenzverletzung also zu nichts.

    Andererseits findet dieses Verfahren vom dem EuGH statt. Der hat eine lange Tradition dafür, im Zweifel für die Kompetenz der Gemeinschaft zu entscheiden. Es gab erst einen Fall, in dem das nicht so war (Tabakwerbeverbot). Da hatte man sich aber in Brüssel extrem doof angestellt, sodaß der EuGH kaum anders konnte.

  5. Tim Jansen meint: (28.5.2005 um 11:54) AntwortenReply to this comment

    Zum Glueck werden wir ja nicht gefragt :)

  6. calcaneus meint: (28.5.2005 um 12:31) AntwortenReply to this comment

    me too.

  7. Jan-Tobias Kitzel meint: (28.5.2005 um 12:55) AntwortenReply to this comment

    Ich würde klar mit Ja stimmen:
    -endlich ein verbindlicher Grundrechtskatalog
    -mehr Mitbestimmungsrechte für Nationalparlamente
    -klarere Kompetenzregelung
    -mehr Macht für das EP
    -…

    [Bei Interesse: meine juristische Hausarbeit zu eben jenem Thema biete ich unter http://www.feder-und-paragraph.de an ;-)]

  8. Jurastudentin meint: (28.5.2005 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    Obwohl ich für ein starkes Europa bin und es für wichtig halte, dass wir als Europa zusammenhalten und näher aneinander rücken, muss ich sagen, dass ich ebenfalls ein Problem mit einem JA hätte, weil mir andererseits wichtig ist, dass Deutschland weiterhin in sich autonom bleibt.

  9. Börnie meint: (28.5.2005 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    Ich würde mit NEIN stimmen. Nein zum Europa des Großkapitals und des Neoliberalismus!

  10. Justitia höchstpersönlich meint: (28.5.2005 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    Da die Franzosen alles andere als eu-feindlich sind, wären sie sehr unklug, diesen Vertrag scheitern zu lassen. Wenn das 'Non' kommt, dann ganz bestimmt nicht wegen der Verfassung. Überhaupt würde ich diesen Part eher den Briten überlassen – die Folgen hätten sie verdient. :))

    Selbstredend: JA!

  11. Ben meint: (28.5.2005 um 18:13) AntwortenReply to this comment

    @Stefan

    Du irrst. Die von dir genannten erweiterten Klagerechte der nationalen Parlamente gleichen in der Praxis überhaupt nichts aus.

    Es ist bereits heute so, dass theoretisch die nationalen Parlamente bei Entscheidungen involviert werden sollen, dass aber rein praktisch deren Votum und Stellungnahmen im Ministerrat mit voller Absicht ignoriert werden.

  12. Ben meint: (28.5.2005 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    @Justitia

    Mit EU-Feindlichkeit hat das ziemlich wenig zu tun. Stell dir vor, in der Verfassung stünde, dass ein EU-Präsident gewählt würde und dieser dann für vier Jahre absolute Macht erhalten würde.

    Wäre ein "Nein" dann auch Ausdruck einer Feindseligkeit gegenüber der EU?

    Nun ist es zwar nicht ganz so, aber de facto verlieren die nationalen Parlamente endgültig einen riesigen Teil ihrer Macht, ohne dass es auf EU-Ebene ein starkes Europaparlament als Ausgleich gäbe. Ich glaube, dir und vielen anderen ist nicht einmal bewusst, wie gefährlich die aktuelle Lage ist. Ein heutiges dumm-naives "Ja" mit kleinem Augenaufschlag nach oben (man will ja kein böser Europafeind sein!) kann in ein paar Dekaden gravierendste, hochgefährliche Konsequenzen haben.

  13. Fred meint: (28.5.2005 um 22:58) AntwortenReply to this comment

    Schade, dass wir nicht gefragt werden. Aber die BRD hat ja bekanntlich eine ziemlich panische Angst vor plebiszitärer Bürgerbeteiligung. Komisch, irgendwie – mit naziähnlichen Abstimmungen (wählen Sie zwischen Ja, ja und ja) müssten wir realistischerweise doch nun wirklich nicht mehr rechnen.

  14. TM meint: (29.5.2005 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    Bei der Diskussion könnte man oft den Eindruck gewinnen, als wäre bisher die europäische Rechtssetzung frei von jeder Grundrechtsbindung gewesen. Bisher war der Maßstab der EuGH meines Wissens doch der gemeinsame Inbegriff der Grundrechte der Mitgliedssaaten. Und das BVerfG hatte sich zumindest eine Hintertür offen gehalten für eine Überprüfung anhand des Grundgesetzes. Nach Inkrafttreten einer EU-Verfassung scheint mir hierfür aber die Grundlage gänzlich zu fehlen.

  15. Jan-Tobias Kitzel meint: (30.5.2005 um 11:02) AntwortenReply to this comment

    Gut, dass "Non" der Franzosen steht und ich bin gespannt auf den Plan B, den die EU-Politiker nun erarbeiten werden/müssen.

    @TM: Das stimmt durchaus, aber die "neuen" EVV-Grundrechte (Europäischer Verfassungsvertrag, Teil II) hätten nur für die EU-Organe/Einrichtungen und die Mitgliedsstaaten bei der Durchführung von EU-Recht gegolten. Weiterhin gab es keine Möglichkeit zur direkten Grundrechtsbeschwerde zum EUGH, nur eine umständliche Individualklagemöglichkeit mit zig Bremsklötzen. National wäre also weiterhin das BVerfG zuständig gewesen, wenn es um "normale" Grundrechtsverletzungen, auch durch Durchführungsgesetze für EU-Recht (z.B. Umsetzungsgesetze für EU-Richtlinien) gegangen wäre. Inwieweit dies jetzt bei Plan B bestehen bleibt, bleibt abzuwarten… ;-)

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