FOR THE RECORD
In der Sache “Wir sind Papst” haben die Beteiligten außergerichtlich einen Vergleich geschlossen. Über den Inhalt wurde Stillschweigen vereinbart.
In der Sache “Wir sind Papst” haben die Beteiligten außergerichtlich einen Vergleich geschlossen. Über den Inhalt wurde Stillschweigen vereinbart.
Oh, nein. Wie konnten Sie sich denn darauf einlassen? Bei der Sache ging es doch auch um die Publizität. Jetzt müssen wir alle vor Neugier platzen.
Da wird wohl für viele Kommentatoren eine Welt zusammenbrechen, frühstückt doch nach deren profunder Meinung die Springer-Rechtsabteilung täglich Rechtsanwälte.
Das war zu erwarten.
Fragt sich nur, wer ein größeres Interesse daran hatte und hat, dass der Inhalt der getroffenen Vereinbarung vertraulich bleibt.
Gratulation an Sie! (Ihre Mandantin habe ich schon beglückwünscht. ;o))
Warum Springer Stillschweigen bevorzugt:
Weil sie dann bei der nächsten Verhandlung wieder bei 56 Euro anfangen können.
Warum die Mandantin Stillschweigen bevorzugt: Jetzt gibts endlich Geld – geht ja keinen was an wieviel.
Warum der Anwalt Stillschweigen bevorzugt: Wenn wieder mal jemand Probleme mit Bildern in der Bild hat, wird er sich an einen Anwalt wenden, der Erfahrung hat, was man von Springer für ein Honorar bekommt (desswegen auch dieser Blogeintrag).
Damit könntest Du Dir ja jetzt auch den BMW kaufen statt zu leasen :-)
@ Paul
zu 1.:
Eher unwahrscheinlich, zumindest aber unnötig, weil sich die Rechtsprechung bei Bild-Honoraren üblicherweise ohnehin "nur" an den (niedrigen) Sätzen der "Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing" (MFM) orientiert.
http://www.mediafon.net/seite.php3?name=Tarife+%26+Empfehlungen@empfehlungen_mfm&si=42a979537f3ff&un=&ui=&out=
zu 2.:
Durchaus vernünftig.
zu 3.:
EINE von mehreren denkbaren Möglichkeiten.
(Bei aller Wertschätzung für den Kollegen Vetter fällt mir jedoch eine ganze Anzahl von Anwälten ein, die aufgrund ihrer Spezialisierung und langjährigen Tätigkeit im Medienbereich im Umgang mit der Springer-Presse deutlich erfahrener als der Fachanwalt für Strafrecht Udo Vetter sein dürften.)
Nr. 8 wurde nur versehentlich anonym abgeschickt.
@ RA Michael Seidlitz:
http://tinyurl.com/d52a6 hätte das Layout nicht zerschlagen ;-)
Bevor wir jetzt die ganze Diskussion wiederholen, schließe ich die Kommentare lieber.