13.6.2005

ABMAHNUNG FÜR ABMAHNER

Zur Abmahnung wegen der Verwendung eines Markennamens als Nick in einem Internetforum gibt es jetzt eine Antwort. Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr hat für den Betroffenen alle Ansprüche zurückgewiesen und eine ordentliche Gegenrechnung aufgemacht. Mit der Anwaltskammer droht er auch. Das Anwaltsschreiben ist hier veröffentlicht.

38 Kommentare zu “ABMAHNUNG FÜR ABMAHNER”

  1. Johannes meint: (13.6.2005 um 18:45) AntwortenReply to this comment

    Ist das nicht gefährlich? Am Ende ist bei der Gegenseite nichts zu holen und dann hockt der Mandant auf 2000 Euro Schulden bei seinem Anwalt.

  2. Uwe meint: (13.6.2005 um 18:45) AntwortenReply to this comment

    Das ist aber süffisant (oder wie das heißt) geschrieben. Liest sich sehr angenehm :-)

  3. Cookie meint: (13.6.2005 um 19:06) AntwortenReply to this comment

    @ Johannes: AdvoCard ist Anwalts Liebling….

  4. Kathrin meint: (13.6.2005 um 19:10) AntwortenReply to this comment

    Oh war das aber schön! :-)
    Aber mal eine Frage: Intension?!? Hab ich da richtig gelesen? Intension? Na ja, nen schlechten Tag kann ja jeder mal haben…

  5. Johannes meint: (13.6.2005 um 19:18) AntwortenReply to this comment

    Aber die RSV zahlt doch nur, wenn man verliert, oder ist da auch eine Art Kreditversicherung mit drin?

  6. Anno Nyhm meint: (13.6.2005 um 19:33) AntwortenReply to this comment

    Donnerwetter, das nenne ich scharf zurückgeschossen, da wird wohl der "werte Herr Kollege" schwer schlucken dass aus seinem schnellen Abkassieren eines ahnungslosen Forenbetreibers plötzlich ein (kostenpflichtiges) Eigentor geworden ist.

  7. calcaneus meint: (13.6.2005 um 19:34) AntwortenReply to this comment

    wollen wir es hoffen, dass es ein kostenpflichtiges eigentor wird.

  8. Hobbyjurist meint: (13.6.2005 um 19:42) AntwortenReply to this comment

    Na, das nenne ich doch mal eine gelungene Antwort auf die Abmahn-Abzockerei.
    Da kann man nur sagen: Weiter so! Hoffentlich verbrennen sich noch möglichst viele von den Abmahn-Abzockern an den eigenen Abmahnungen die Finger.

  9. [thomas] meint: (13.6.2005 um 20:38) AntwortenReply to this comment

    go, ironsport, go :D

  10. Kleines Dickes Mueller meint: (13.6.2005 um 20:39) AntwortenReply to this comment

    Warum wissen beide Anwälte nicht, dass man die Mehrwertsteuer bei den Abmahnkosten nicht geltend machen kann? Wahrscheinlich ist es schlichte Unerfahrenheit. Das soll aber dennoch die Freude am Abmahnen und Gegenabmahnen nicht mindern.

    Das Drohen mit der Rechtsanwaltskammer ist eine Stilfrage-ich finde, es liegt völlig neben der Sache. Hier wird ganz offensichtlich für die (Internet)galerie, nicht aber primär im Interesse des Mandanten geschrieben.

    Viele Grüße!

    dicker Müller

  11. Udo Vetter meint: (13.6.2005 um 20:51) AntwortenReply to this comment

    Bei der Umsatzsteuer kommt es doch darauf an, ob der Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Das muss bei RA Bahrs Auftraggeber ja nicht der Fall sein.

  12. Kleines Dickes Mueller meint: (13.6.2005 um 21:02) AntwortenReply to this comment

    Grüß Dich, Udo!

    Stimmt-bei seinem Mandanten ist das möglich.

  13. Anonymous meint: (13.6.2005 um 21:35) AntwortenReply to this comment

    Die richtige Antwort für einen Abmahnanwalt. Weiter so!

  14. Torsten meint: (13.6.2005 um 21:43) AntwortenReply to this comment

    Dieser Fall inspirierte einen zeitgenüössischen Poeten zu einer Litanei über spezielle Rechtsanwälte:

    Warst du immer schon gemein
    Und gern das Kameradenschwein,
    Ließ dich stets fremdes Elend kalt,
    Statt kriminell, werd' Rechtsanwalt.

    Hast du auch da nichts vorzuweisen,
    Aber gierst nach Wucherpreisen,
    Und ist dir wirklich nichts zu schlecht,
    Dann mache gleich in Markenrecht.

    Geschrieben von "HelpDesk" im Heise-Forum: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=8182679&forum_id=80134

    Wer sich für die vermeintlichen Akteure und den ominösen Markennamen interessiert, liest hier richtig:
    http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=8177636&forum_id=80134

  15. wahsaga meint: (13.6.2005 um 22:12) AntwortenReply to this comment

    @Kathrin:

    > Aber mal eine Frage: Intension?!? Hab ich da richtig gelesen? Intension?

    "Intension (lat. intensio = Spannung) bezeichnet die Betrachtungsweise, die auf den Inhalt, den Sinn eines Gedankens, zum Beispiel eines Begriffes oder eines Urteils beziehungsweise einer Definition, einer Aussage, einer Eigenschaft oder Beziehung gerichtet ist."
    (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Intension )

    @Kleines Dickes Mueller
    > Das Drohen mit der Rechtsanwaltskammer ist eine Stilfrage-ich finde, es liegt völlig neben der Sache. Hier wird ganz offensichtlich für die (Internet)galerie, nicht aber primär im Interesse des Mandanten geschrieben.

    Ich finde, es ist sogar im Interesse _aller_ Internetnutzer, dass solche Anwälte für ihr Tun mal etwas auf den Deckel bekommen.

  16. Hobbyjurist meint: (13.6.2005 um 22:23) AntwortenReply to this comment

    Ich bin ebenfalls der Meinung, daß eine Drohung mit der Rechtsanwaltskammer in diesem Falle durchaus angebracht ist. Selbst wenn keine berufsrechtliche Verfehlung nachweisbar ist, werden die Kammern allein durch eine Häufung einschlägiger Beschwerden hoffentlich auch mal auf das Problem mit der Abmahn-Abzocke im Internet aufmerksam.

  17. Peter meint: (13.6.2005 um 23:52) AntwortenReply to this comment

    Ich finde das Schreiben ziemlich peinlich und in der Tat einen Fall für die Internetgalerie. Muss der Anwalt wirklich noch auf alle seine Mitgliedschaften verweisen?

    Sorry, aber das gesamte Schreiben riecht mir zu sehr nach Marktschreierei.

  18. Anonymous meint: (13.6.2005 um 23:58) AntwortenReply to this comment

    > Sorry, aber das gesamte Schreiben riecht mir zu sehr nach Marktschreierei.

    Aber nicht doch… :)

  19. TylerDurdan meint: (14.6.2005 um 00:00) AntwortenReply to this comment

    Lustig finde ich ja, daß die Promotion des Dr. Bahr den Titel "Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Bereich des Internet" trägt… ^^

  20. RA Dominik Boecker meint: (14.6.2005 um 00:52) AntwortenReply to this comment

    @21: Und was genau soll die Kammer da machen?

  21. Kleines Dickes Mueller meint: (14.6.2005 um 09:18) AntwortenReply to this comment

    @24 So wird das theoretisch ausgebreitete Wissen endlich mal in der Praxis getestet. Und jeder kann sich ein Bild davon machen, wie der Lernfortschritt ist…:-))

    Ich bin mir sicher, dass beim nächsten Mal eine solche Auseinandersetung wieder anwaltsüblich (nämlich allein ziwschen den Parteien und nicht auf der Internetbühne) ausgetragen wird. Wenn der Druck der Öffentlichkeit wegfällt, wird wahrscheinlich auch wieder allein zur Sache geschrieben.

    Dann wird nicht mit der RA-Kammer gedroht und es werden auch nicht die Adressaten des Schreibens verwechselt: Der Verfasser der Gegenabmahnung glaubt offenbar, dass der anwaltliche Vertreter und nicht den Abmahner selbst zur Abgabe einer Verzichtserklärung und zur Kostenerstattung verpflichtet ist.Jedenfalls war er beim Diktieren des (Marketing-)briefes so erregt, dass er versehentlich den Kollegen und nicht dessen Mandanten unter Fristsetzung hierzu aufforderte. War das wirklich sein Intension?

    Na ja…freuen wir uns auf die Fortsetzung. Seit es diesen Briefwechsel gibt, verpasse ich ständig die "Verbote Liebe-Folgen".

    Grüße ins Netz!

    der dicke Müller

  22. thfk meint: (14.6.2005 um 09:44) AntwortenReply to this comment

    Wer liefert mir eine gültige und/oder überzeugende Definition des Begriffes "anwaltsüblich"? Ist die Abmahnung a…üblich, weil sie, hinter einer Hecke abgeschossen, nicht öffentlich ist?

  23. Sanníe meint: (14.6.2005 um 10:51) AntwortenReply to this comment

    Wer anderen eine Grube gräbt. Ich freu mich jetzt besonders über hohen Streiwert :-)

  24. illuminat meint: (14.6.2005 um 13:01) AntwortenReply to this comment

    Die Anwälte scheinen alle nicht mehr sonderlich fit zu sein – die Rechtschreibfehler mal nicht mitgerechnet aber trotzdem inhaltlich brauchbar. Viel Glück beim "Streit" – ich schätz das wird eh nix.

  25. Lurker meint: (14.6.2005 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    Vorsichtige Frage:

    Wo kommt denn der Kostenerstattungsanspruch des Dr. Bahr her? § 823 I ist schön und gut, aber am Rechtsgut mangelt es m.E. trotzdem. Oder sollte es sich um den – angeblich mehr tot als lebendigen – Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb handeln?

    Gut, als Richter hätte ich keine Probleme, dem Erstabmahner einen § 826 hinter die Ohren zu schreiben – bei § 823 I aber schlackern bei mir selbige…

  26. Kleines Dickes Mueller meint: (14.6.2005 um 17:57) AntwortenReply to this comment

    Der Kostenerstattungsanspruch ergibt sich aus GoA! Herr Dr. Bahr tut dem anderen quasi Gutes.:-)

    Grüße!

    dicker Müller

  27. Lurker meint: (15.6.2005 um 01:40) AntwortenReply to this comment

    @KDM:

    Die unselige Rechtsauffassung der Gerichte bzgl. GoA in allen unverdienten Ehren – aber dann sollte man sich nicht auf § 823 I verlegen, finde ich…

  28. Kleines Dickes Mueller meint: (15.6.2005 um 10:29) AntwortenReply to this comment

    @Lurker:

    Jetzt verstehe ich, was Du meinst. Der Verfasser der Gegenabmahnung hatte § 823 I angeführt-das ist natürlich (auch)Quatsch.

    Der Kostenerstattungsanspruch wird regelmäßig aus GoA abgeleitet-steht bestimmt auch in der Diss zum Thema. Ansonsten kann man es bspw. hier nachlesen: http://www.jura.uni-duesseldorf.de/VAMP/Urteile/LG/4_O_330-01.html

    Grüße,

    der dicke Müller

  29. Lurker meint: (15.6.2005 um 18:18) AntwortenReply to this comment

    @KDM:

    Ja, das ist bekannt – gerade deswegen hatte mich § 823 I gewundert. Danke trotzdem für den Hinweis – ich hatte mich tatsächlich unklar ausgedrückt.

  30. Armin Berlin meint: (31.8.2007 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    Warum werden eigentlich Websites wie die folgende nicht gebührenpflichtig abgemahnt:

    Sie haben gewonnen!!!
    Sie wurden soeben von unserem unabhängigen Zufallsprogramm als Sofort-Gewinner ausgewählt – aus 20.000 Internet Nutzern! SOFORT-Gewinner, hier klicken: http://www.Sofort-Gewinner.de

    IHR MÖGLICHER HAUPTPREIS IST EIN NAGELNEUER AUDI A3 http://www.Sofort-Gewinner.de

    Ich habe diesen Text schon mindestens 50 bis 60mal erhalten. Der Inhalt ist ganz offensichtlich (Text editiert. U.V.)

  31. Rainer meint: (5.5.2008 um 14:00) AntwortenReply to this comment

    Obwohl Hr. Bahr mitunter recht verbissen wirkt, glaube ich, dass er durchaus humorvoll ist. Daher der Titel seiner Promotion :-) Gibt es denn schon eine öffentliche Liste der "bösen" Abmahnanwälte?

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