ABMAHNUNGEN WEGEN PRINCESS
Wer bei “Princess” bislang nur an (s)eine Freundin oder potentielle Thronfolgerinnen gedacht hat, wird seinen Horizont erweitern müssen: “Princess” ist seit gut zwei Jahren eine geschützte Marke. Der Markeninhaber, ein Schmuckhersteller aus dem Münsterland, bietet unter der Bezeichnung “Princess” etwa eine Uhrenkollektion an.
Wer allerdings im Internet nach “Schmuck UND Princess” sucht, wird schnell feststellen, dass Suchtreffer, die zum Markeninhaber führen, äußerst dünn gesät sind, während unzählige Seiten ausgeworfen werden, die Schmuck betreffen, in denen ein Diamant mit sog. Princess-Schliff eingearbeitet ist. Kein Wunder, schließlich ist der Princess-Schliff seit mehr als einem Jahrzehnt ein Designschlager im Schmuckgeschäft.
Auch dem Markeninhaber ist das nicht entgangen: Seit einigen Wochen erhalten Schmuckanbieter Abmahnungen wegen der Erwähnung des Wortes “Princess” etwa in Auktionsbeschreibungen auf eBay. So geschehen jetzt auch im folgenden Fall.
Dort hat ein Schmuckhersteller einen selbstgefertigten Ring mit dem Zusatz “Princess Diamant” beworben und in der Beschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um einen Ring mit einem Diamanten im “Princess-Schliff” handelt. Dennoch macht der Markeninhaber gegen diesen Schmuckhersteller – ausgehend von einem Streitwert von 200.000,- EUR – unter anderem Unterlassungsansprüche geltend. Es versteht sich, dass der Abmahnung eine saftige Kostennote der Anwälte beigefügt ist.
Eine kurze Internetsuche nach “Princess UND Abmahnung” zeigt, dass es sich hier wohl nicht um einen Einzelfall handelt. Und die Google-Treffer dürften nur die Spitze des Eisbergs sein. Fragt sich nur, wie die bisherigen Opfer auf die Abmahnungen reagiert haben. Ganz abgesehen vom exorbitanten Streitwert stellt sich hier nämlich insbesondere die Frage, ob beim Hinweis auf ein jahrzehntealtes und unter dem Namen “Princess” bekannt gewordenes und gebräuchliches Fertigungsverfahren überhaupt eine Verwendung der geschützten Marke im geschäftlichen Verkehr gegeben ist. Denn schließlich wird die Marke nicht zur Bezeichnung eines Konkurrenzproduktes benutzt.
Wenn es die andere Seite darauf anlegt, wird man die Sache wohl mal durchkämpfen müssen.
(Beitrag von Sascha Kremer)
Ist zwar anders gelagert, hat mich aber trotzdem im ersten Moment irgendwie an die <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2005&Sort=3&nr=32713&pos=1&anz=78" rel="nofollow">Champagnerbratbirne</a> erinnert.
Wie lange wird es eigentlich dauern, bis diesem absurden Abmahnwahn ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben wird? Oder müssen wir erst darauf warten, dass das Denken an "Princess" oder "magenta" lizenzpflichtig und damit strafbar wird?
Oder brauchen wir vielleicht einen Duden mit Wörtern, die aus der deutschen Sprache gestrichen werden, weil lizenzpflichtig?
Gesetzlicher Riegel? Könnte z.B. so aussehen, dass die erste Unterlassungsaufforderung nicht mit Kosten verbunden sein darf.
Die Benutzung im geschäftlichen Verkehr ist doch gegeben? wo ist denn da das Problem? Muss man halt Nichtigkeitsklage wegen Freihaltebedürfnis erheben… das kann teuer werden.
Um Gottes willen! Bei uns gibt's heute in der Kantine Princess-Bohnen…
ha, die kanzlei vetter nutzt das lawblog zur acquise. nicht dumm, das. (und durchaus legitim, wie ich finde.)
Das klingt für mich sehr nach einem Markeninhaber der versucht, seinen Uhren mit einem etablierten Begriff aus dem Diamantbereich einen höherwertigen Anschein zu verpassen. Dies auch oder gerade wenn die Uhren vielleicht gar nichts mit hochwertigen Diamanten zu tun haben.
Schließlich kann es schnell passieren, daß ein normal informierter Kunde den Begriff "Princess", den er vielleicht schon öfter im Zusammenhang mit Schmuck gehört hat, aber nicht genau inhaltlich zuordnen kann, für einen Qualitätsbegriff hält statt korrekterweise für eine Eigenschaft. So färbt dann in der Wahrnehmung des Kunden die Aura hochwertigen Schmucks auf die Uhren ab.
Trittbrettfahrer…
@Martin: Laut DPINFO wurde Marke "Princess" für Uhren am 08.05.1953 angemeldet und ist seit 21.07.1953 eingetragen.
Erstens ist der Streitwert lächerlich und zweitens ist es fraglich, ob Uhren und Juwelierwaren überhaupt ähnlich sind.
Um eine bekannte Marke mit erweitertem Schutzbereich scheint es sich ja bei der Marke "Princess" nicht zu handeln. Wird sie überhaupt noch benutzt?
@helge: jo das ist legitim. In welche Anwaltkanzlei kann man schon so tief reinschauen. Das schafft so ne Art Vertrauen.
Ich frage mich allerding wie viele Leute was umsonst von Herrn V. haben wollen.
Aber bei aller juristischen Einrede schreit das ganze Prozedere zum Himmel. Irgendein Trittbrettfahrer/Cleverle/Möchtegernklugscheisser sichert sich einen Markeneintrag wie geschehen. Danach hat man dann als Abmahnopfer mir nichts dir nichts einen Rechtsstreit an der Backe mit allen Kosten, Ärger und sonstigen Scherereien. So etwas kotzt mich an.
Und klar, kann man Nichtigkeitsklage führen, aber bin ich denn hauptberuflicher Kläger? Oder habe ich mir auf die Fahne geschrieben, allen geistigen Heimleuchtern auf die Zehen zu treten. Nein!
Irgendein Schmock greift mich als Opfer heraus und stiehlt mir meine Zeit und mein Geld. Es ekelt mich an.
Vielleicht kommt der
jetzigezukünftige Gesetzgeber auf die Idee, die geschaffenen Möglichkeiten zum 'Absahnen' zu erschweren, ähnlich den Mehrwertdiensten im Telekommunikationsbereich. Es ist mir schon immer unverständlich gewesen, wie sich z.B. eine Zahlenreihe (4711) schützen lässt. Hätte 'Kölnisch Wasser' nicht auch gereicht? Hat sich eigentlich jemand den Begriff 'Kölsch' schützen lassen? Die armen Wirte, die diesen Begriff auf ihre Preistafel gesetzt haben …@Anonymous
Und warum wurde dann nicht schon vor Jahren gegen die Bezeichnung "Princess" als Diamantschliff vorgegangen? Warum erst jetzt, wo z.B. Ringe bei Ebay auftauchen die von (potentiell weniger finanzkräftigen und damit weniger wehrhaften) Privatleuten oder Kleinunternehmern angeboten werden?
Wenn der Markeninhaber sich per Abmahnung mit De Beers oder einem ähnlichen Kaliber angelegt hätte dann wäre die Sache ja OK, aber hier schmeckt es doch sehr dem Geschäftsmodell "Google-Fahndung-im-Internet-macht-das-Abmahnen-kleiner-Fische- -erst-wirtschaftlich"
Und was das angeht bleibe ich bei meiner (Aus der Kindheit stammenden) Meinung: Wer sich bewußt Schwächere aussucht braucht im juristischen Sinne auf die Fresse bis das Blut kommt.
Das erinnert an den streit um den Markennamen "Ballermann" und den bekannten Anwalt von Gravenreuth, der über Strohmänner Tausende von Namen schützen und dann abmahnen lies, z.B auch Lady Di …
Nachtrag: jurawelt.com/Anwaelte/Gerichtsreportagen/402
Noch ein Nachtrag, weil so unwahrscheinlich klingt:
http://www.marken-recht.de/forum/messages/89.html
Zu 2.: Ich habe ja so die Idee, dass man anlässlich der Bundestagswahl seine Wahlkreisabgeordneten auf das Thema Abmahnungen ansprechen könnte und so "die erste Unterlassungsaufforderung ohne Kosten" auf den weg bringen könnte.
Welche rechtlichen Gründe sprechen denn für die Regelung so wie sie ist und welche gegen die Idee, die erste Unterlassungsaufforderung ist kostenlos, wird aber bei einer offiziellen Stelle vermerkt?
Eigentlich traurig, womit man sich so Tag für Tag rumschlagen muss und wo auf einmal ungeahnte immense Kräfte freigesetzt werden. Ich wünschte die Abs.., tschuldigung Ab-mahner würden sich mal um Kinderschutz im Netz u.ä. kümmern, statt auf Kosten anderer den dicken Reibach zu machen.
Ich bin auch dafür, dass die erste Unterlassungsaufforderung nicht mit Kosten verbunden sein dürfte. Sogar bei Verkehrsverstößen kostet es ja nicht immer gleich ein Knöllchen oder wenn, nur minimal.
Aber huch, damit würde man ja einen Haufen Anwälte arbeitslos machen. DAS geht natürlich nicht. ;-)
mhmm, vielleicht sollt ich doch noch mal nen fachanwaltslehrgang für abmahnrecht besuchen, das scheint sich ja in den zeiten des www durchaus zu rechnen ….
Teilweise gelöscht. (Bitte keine persönlichen und ziemlich am Thema vorbeigehenden Dinge gegen Dritte, auch nicht gegen "meine" Mitarbeiter. Danke!) U.V.
[Seit einigen Wochen erhalten Schmuckanbieter Abmahnungen wegen der Erwähnung des Wortes “Princess” etwa in Auktionsbeschreibungen auf eBay.]
Da versucht sich wolhl ein Trittbrettfahrer an der inzwischen totgerittenen "Explorer"- oder "Webspace"-Abzocke.
Dass solche Machenschaften überhaupt möglich sind, ist der Tatsache geschuldet, dass in den gesetzgebenden Gremien zu viele verkrachte Juristen * einzig * zu ihrem- und ihrer Standesgenossen Wohl arbeiten.
Wer einen Sumpf austrocknen will, sollte damit nicht die Frösche beauftragen.
Gruß A. John
Hallo! Hätte gerne von anderen Betroffenen Abmahnschreiben in dieser Angelegenheit. Danke, college_net
Hallo,
mir kommt da einiges sehr bekannt vor! Ich habe auch im März diesen Jahres eine Abmahnung bekommen. Übrigens mit dem selben Streitwert und der selben Hauptforderung wie alle anderen Betroffenen. (Streitwert 200.000 Euro und Hauptforderung ca. 6000 Euro)Vermutlich nur das die Landgerichte dafür zuständig sind und der "kleine Mann" einen Anwalt einschalten muß.
Ruhe hatte ich bis vor einer Woche, da wurde ein Mahnbeschied beim Amtsgericht beantragt. Und jetzt wird es dann wohl zum
Prozess kommen. Im übrigen, ich habe Strasskronen verkauft als Modell "Princess".
Vielleicht kann mir jemand mal sagen, wie es bei ihm gelaufen ist. Hat jemand schon einen Prozess geführt, oder direkt gezahlt?
In § 8 Abs.4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist das geregelt: Die Abmahnung ist missbräuchlich und somit unzulässig, wenn sie „vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen“.
Wäre es nicht vielleicht sinnvoll sich mit anderen betroffenen zusammen zu tun; im Sinne des § 8 Abs. 4??
Wäre sehr dankbar über Meinungen!!!
Schönen Gruß
Marco
Hab im MAI ,auch ein Abmahnschreiben,dann später eine einstweilige Verfügung bekommen.Hab Edelstahlmodule mit der Aufschrift*Princess*,verkauft!Gleicher Steitwert,gleiche Anwaltskosten.Ich warte jetzt ab ,ob der Streitwert heruntergesetzt wird,aber di eigenen Anwaltskosten hat man trotzdem,an der Backe!Ich finds auch sinnvoll sich zusammen zu tun!
Gruss Petra
Bitte um Mithilfe!!!!
Würde mich über die Zusendung von princess-Abmahnschreiben sehr freuen. Diese werden natürlich vertrauensvoll behandelt. Danke und Grüsse, college_net
*Klugscheissmodus*
@college_net und Petra:
Und wie wollt Ihr Euch zusammentun, wenn keiner Kontaktdaten da lässt?
*/Klugscheissmodus*
KONTAKTADRESSE für Abmahnschreiben:
college_net@web.de
DANKE.
Stimmt!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wer sich mit mir austauschen möchte,betr.:Abmahnung:libella98@freenet de
Betr. Abmahnung: also meine Adresse ist marco.resler@gmx.de
Muß mir allerdings erst das Schreiben vom Anwalt schicken lassen. Bitte mal um Infos, wie Euer Stand der Dinge ist. Abmahnung? Mahnbescheid vom Amtsgericht? Prozess?
Gruß
Marco
Mein Sohn wurde dieses Wochende in Holland von eBay gesperrt wegen Angebot in Deutschland von ein Gliederarmband-Modul mit dem Aufschrift Princess. Uns war dieser Marke gar nicht bekannt und auch nicht erwartet, weil es ja ein allgemein benutztes englisches Wort ist.
Was sagt Ihr Anwalt zu diese Situation??
Wer hat ein guter Anwalt in der Nähe von Kleve/Emmerich??
Kontakt: piet@pajsmits.com
FYI
Es gibt 01.08.2005 um 18:18 123 Produkten in der ebay.de Kategorie Uhren & Schmuck die das Wort "Princess" benutzen.
Z.b. Damen ROLEX TUDOR PRINCESS OYSTERDATE St/Gg
oder
LIMITED EDITION!!! DIOR Princess Ring – Pink Majestry
Diese Rolex Uhr hat überigens das Wort "Princess" auch auf die Uhr drauf. Vielleicht hat Rolex auch eine Mahnung bekommen?
Ich bitte ebay benutzer überigens ihre erfahrung an ebay weiter zu leiten. Ich habe eine Mail geschrieben und hoffe das ich bald etwas von ebay höre.
Hallo, bei mir haben die Porta Patentanwälte auch zugeschlagen. Ich habe bei Wal Mart Siliconarmbänder von der Marke Silibandz gekauft. Auf diesen Siliconarmband steht das Wort Princess drauf. Bei Ebay wollte ich Sie verkaufen und das war wohl ein Fehler. Ich habe ebenfalls Nachricht von den Porta Patentanwälte bekommen und soll auch über 4000 Euro bezahlen. Ein Scherz dachte ich mir, aber nachdem ich selbst die Anwälte angeschrieben habe, merkte ich die meinen es wirklich ernst. Ich habe mir einen Anwalt gleich genommen der sich mit diesem Fall befassen soll.
Und nun merke ich ich bin nicht der einzige, das gibt mir Kraft und Mut diesen Fall zu bestreiten.
Ich finde wir sollten uns alle zusammen tun, wir sollten Presse und Fernsehen anschreiben und vielleicht können wir öffentlich auch etwas gegen dieser Abzockerei erreichen.
Ich bin für eine Gegenaktion gegen Portaanwälte dabei.
OK – ich bin bereit gegen die Abmahner vorzugehen. Wer hat bisher schon was gemacht? Ich bin bereit die ganze Koordination zu übernehmen und die Kosten vorzuschießen. Ich benötige nur alle Informationen gegen wen die wann vorgegangen sind? Und wer sich bisher gewehrt hat, wer sich wehren würde, wenn ich die Kosten übernehme und wer schon klein beigegeben hat.
Schreibt es mit Eurer e-mail hier ins Forum, dann sende ich Euch meine e-mail und wir reden weiter!
Cheers – Kyle Byers
Auch wenn die eigentliche Abmahnung+einstweilige Verfügung,bei mir durch sind ,so bleiben noch die Kosten(Streitwertbeschwerde)Ich bin auf jeden Fall dabei!!!Weil ich davon überzeugt bin,das es mehr um die Abzocke,als um den Schutz der Marke geht!!!!Was schon anhand der überzogenen Kosten klar wird!Petra(libella98@freenet.de)
Haben auch Abmahnung bekommen,da wir Silikon Armbänder verkauft haben mit der gemeinten Aufschrift !!!
Sind Verklagt worden und müssen nun 4.600 EUR zahlen,und sind der Meinung das es gar kein Schmuck ist,aber der Richter sieht es anders !!!!
Ich sehe auch keine Chance ohne viel Kosten davon zukommen 16 EUR verdient 75.000 EUR Streitwert !!!!
Naja,immerhin *nur 75.000€ Streitwert*!Ich hab 1,99€ verdient,aber dafür einen Streitwert von 200.000€,an der Backe!
Hallo,ich habe heute auch so ein nettes Schreiben "Princess" erhalten.Gehe nächste Woche zum Anwalt.Würde mich gerne über Erfahrungen austauschen.
kubik-bs@t-online.de oder 0531-893200
wenn ich irgentwie helfen kann,bin ich dabei.Ich hatte Ohrringe von Joop bei Ebay eingestellt und habe das Wort "Princess" für den Stein benutzt,und nun soll ich 4100 Euro zahlen.Zuerst dachte ich es ist nur ein schlechter Scherz,aber jetzt ist mir doch das Lachen vergangen.Sollte ich nach meinem Rechtsanwaltbesuch Neuigkeiten haben,werde ich sie sofort hier einstellen.Sollte jemand noch hilfreiche Informationen haben wäre ich darüber sehr dankbar.kubik-bs@t-online.de oder 0531/893200
1.) "Princess" ist zwar in Deutschland geschützt, aber als "unbeknnte" Uhrenmarke.
2.) Wegen 1.) könnte sich ggf. die Anwälte gegen Uhrenhersteller oder gegen Hersteller, die ggf. Ähnliche Produkte anbieten vorgehen (Uhrenarmbänder, Uhrenwerke, …).
3.) Wegen 2.) muss die Firma jedoch nachweisen, dass sie überregional tätig ist und im Wettbewerb durch den abzumahnenden Mitbewerber dadurch geschädigt wird oder werden könnte.
4.) Einen EU oder US-Markenschutz besitzt die Firma aber nicht.
5.) Den besitzen aber andere, mächtigere Firmen. Betreibt daher die Firma Geschäft in der Schweiz, Frankreich oder in den USA, könnte sich die Markenbezeichung "Princess" zum rechtlichen "Bummerang" entwickeln, soweit es das Uhrengeschäft betrifft.
6.) Es ist bekannt, dass der Begriff "Princess" mehrfache Bedeutung besitzt und in einigen Ländern, sogar einen festen Begriff darstellt. Es ist daher eine mehrdeutige, gar nicht deutsche Bezeichnung, bzw. mehrdeutige Vokabel.
7.) Man möge sich vorstellen, das selbst die "Deutsche Bank" – inzwischen Probleme hat, die Namensbezeichnung weiter zu schützen, da eigentlich gar nicht als Begriff "Deutsche Bank" schützenwert ist, bzw. durch die Bank selbst bei den anderen eigenen Bankvarianten missbraucht wird und so die Varianten bei den Kunden verwechselt werden. Im Klartext – kein HR würde eine solchen Begriff noch einmal durchgehen lassen.
8.) Trifft somit die Bezeichnung "Pricess" nicht den "Uhrenbereich", kann damit auch ohne Furcht geworben werden.
9.) Sollte z.B. jemand eine Abmahnung wegen einer Steinschliffart – namens "princess" erhalten, sollte unverzüglich die Anwaltkammer aus dem Gebiet der beauftragten Sozietät informiert werden. Beschweren sich genug – kann dies zum Ausschluss des Anwalts führen.
10.) Natürlich kann man den Sachverhalt, bis zum Amtsgericht selbst vorantreiben -dann ist aber auf folgendes für den Schriftsatz zu achten.
a.) "Princess-Schliff" erläutern und Brockhaus zitieren …
b.) Auf mehrdeutigen Begriff hinweisen.
c.) Vokabel – die auch in anderen Ländern Bedeutung hat.
d.) Deutlich machen, dass die Verwendung des Begriffs nichts mit der Markenbezeichnung zu tun hat.
e.) Nicht die Anwälte angreifen, das führt zu nichts. Auch nicht die Firma, die davon lebt.
Es geht hier bei den Abmahnungen nicht um den Schliff.Die Firma hat sich im Schmuck und Uhrenbereich den Namen schützen lassen und kann somit jeden der Princess nicht in Verbindung mit dem Schliff benutzt abmahnen.
Sag mir mal – wie die Firma richtig heisst, wo sie sitzt und gib mir die Namen der vertretenden Sozietät.
Wie lautete Dein "Ohringangebot" genau?
kubik-bs@t-online.de
Hallo Jana,melde dich doch mal bei bitte bei mir
Hallo Jana ( u.a.)
Die Marke PRINCESS ist seit 1957 auch in der Klasse 14 (Schmuck) eingetragen und im Gebrauch.
Unter Schmuck ist jedwede Art von dekorativen
Artikeln zu verstehen – leider auch so ein einfaches Gummiarmband. Selbst eine nicht marken-
mäßige Benutzung, sondern an den Träger gerichtete Bezeichnung, wie in diesen Fällen zumeist gegeben, schützt nicht vor Unterlassung.
Erschwerend kommt hinzu, dass viele e-bayer leider nicht reagiert haben und mehrfach dem
Antrag einer EV (Einstweiligen Verfügung) vom LG (Landgericht) in ein und demselben oder in ähnlichen Fällen stattgegeben wurde. Somit sind die Chancen, bisheriger verfügter Entscheidungen
des Gerichts zurückzunehmen äußerst schwierig.
Es gibt viel dieser Marken, welche einem Gattungsbegriff entsprechen ( BOSS, CROSS, Playboy, Caipi, Hochland, Tempo, Chico etc.)
Entscheidend sind hier die Warengruppen, die
Benutzung der Marke und ob die Marke bösgläubig
angemeldet wurde, nur um andere zu schädigen.
Ich persönlich sehe bei Princess wenig Chancen
aus der Sache herauszukommen – aber ich bin kein Anwalt und ich möchte auch Niemanden entmutigen.
Die Rechtslehre ist keine echte Wissenschaft. Sie nutzt aber wissenschaftliche Methoden um sich ein Urteil zu bilden. Damit kommt sie der Mathematik, wegen Logik und Wahrscheinlichkeit, sehr nahe. Nur deshalb scheidet sich hier auch Spreu von Weizen – es gibt gute Juristen und leider sehr viele schlechte Juristen. Sie nutzen nicht Logik und nicht gebührend für die Gesamtschau – die Elemente Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Dieser Fall – es ging hier ja erst ursprünglich um den "Princess-Schliff" würde für die Klägerin schon vor einem LG ins Leere führen, da der "Schliff" allseits (weltweit) als "Princess-Schliff" bei den Juwelieren bekannt ist. Hier bleibe ich daher dabei, die Anwaltskammer anzurufen und sich über die Sozietät (schon jetzt) zu beschweren. Ggf. ist es auch sinnvoll die Presse zu informieren, dann hätte die Sozietät ein paar Recherchen einiger Journalisten zu erleiden, die letztendlich zur Bloßstellung führen würde.
Das wäre auch der A
Wie auch stellt schon die Schliffart klar, dass der geschützte Begriff bereits mehrdeutig in Deutschland Verwendung findet und hier deshalb "als Schiffart" gar nicht zu einer Verwechslung führen kann.
…( siehe oben)
Wie auch immer stellt schon die Schliffart klar, dass der geschützte Begriff bereits mehrdeutig in Deutschland Verwendung findet und hier deshalb “als Schiffart” gar nicht zu einer Verwechslung mit der Firma "XY" führen könnte.
Zum andern Fall … erwarte ich Manuela erstmal eine Nachricht.
Als die Marke angemeldet wurde,war das damals bestimmt nicht *böswillig*,weil zu dem Zeitpunkt der Begriff *Princess*,noch nicht aktuell war!Der Punkt ist doch das *princess*,mittlerweile häufig gebraucht wird und ein regelrechtes "Modewort",ist und dies macht sich die Firma zur Zeit zu Nutze,um arglose Ebayer mit hohen Streitwertsummen,bei mir waren es 200000€,wie bei den meisten Anderen wahrscheinlich auch,abzuzocken!
Hallo allerseits,
ich wurde Gestern von einem netten Ebay Mitglied darauf hingewiesen, dass ich lieber den Begriff: princess aus meiner Artikelbeschreibung nehmen soll. Von diesem Mitglied habe ich auch den link von dieser Website.
Mich würde gerne mal interessieren warum ich eine Abmahnung bekommen würde, wenn in der Artikelbeschreibung steht:
Dior Princess Ring usw.
der Name des Rings ist tatsächlich so, warum sollte ich diese Bezeichnung nicht benutzen dürfen? Der Begriff Dior Princess Ring steht meines erachtens nicht im Zusammenhang mit dem Begriff Princess und schließlich steht auch genau die Bezeichnung auf der Verpackung.
Natürlich habe ich vorsorglich das Angebot beendet, jedoch ist mir aufgefallen, dass ich allein unter dem Begriff princess Ring um die 22 Angebot bei Ebay existiern, ein leichtes Spiel für die, die damit Geld eintreiben. Unter dem Begriff princess alleine finde ich um die 2.000 Artikel.
Ist es denn wirklich so, dass man nichtmal den Begriff princess als einen Begriff benuten darf obwohl, dass Produkt sich so nennt? Gibt es eine Klausel mit der ich mich absichern kann?
Eine andere Möglichkeit, sehe ich darin den Artikel einfach bei ebay uk oder com einzustellen oder könnte ich selbst da Probleme bekommen, obwohl es sich um eine englisches Wort handelt?
Danke im vorraus
Mfg
M.S
Hallo Michael,
die Firma um die es hier geht hat sich den Namen "Princess" für Uhren und Schmuck schützen lassen.Das heißt wenn du es so schreibst wie in deiner Auktion nämlich "Dior Princess Ring" bist du fällig.schreibst du es auf den Diamanten bezogen "Princess-Schliff" oder Cut dann wäre es okay,vorrausgesetzt du verkaufst Edelsteine weil da ist Princess eine Schliffart.Ob du es bei eBay im Ausland verkaufen darfst weiß ich nicht,dein Standort bleibt ja Deutschland und somit denke ich mal bist du trotz allem zu fassen.Danke für den netten eBayer.
Liebe Grüße Manuela
AN ALLE ABMAHNOPFER!!!!!
Ein Abmahnopfer (Schmuck)hat bei Ebay einen Club eröffnet.
Ebay-Gemeinschaft-Club-Abmahnopfer
Ihr müßt euch dort nur kurz anmelden,geht ganz fix aber dafür haben nur Opfer Zugriff.
Schaut unbedingt mal rein.
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