DAS ALTERN

Eigentlich hatte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz nur über die Frage zu entscheiden, ob Schönheitsoperationen von der Umsatzsteuer befreit sind. Eine Antwort konnte das Gericht aber anscheinend nur finden, indem es sich mit Grundproblemen unserer Existenz beschäftigte:

Soweit die Klägerin die üblicherweise bei jedem Menschen auftretenden körperlichen Veränderungen als mit einem Krankheitswert behaftet ansieht, geht sie fehl: Das Altern als ein Verlauf, dem jeder Mensch von Geburt an unterliegt, ist gerade die Norm und nicht umgekehrt die Abweichung von dieser. Die Beseitigung der dieser Norm entsprechenden körperlichen Auswirkungen vermag damit nicht der Gesundheit zu dienen, sondern allenfalls der Herstellung eines nicht der persönlichen Altersentwicklung der betreffenden Person entsprechenden äußeren Erscheinungsbildes.

Auch soweit die Kägerin meint, die Beseitigung von Hässlichkeit sei eine Heilbehandlung, geht sie ebenfalls fehl: Die Frage, was hässlich sei bzw. wann Hässlichkeit beseitigt werde, kann – evtl. bis auf extreme Ausnahmefälle – von niemandem allgemein beantwortet werden.

Schön, oder?

(Beschluss vom 14. Dezember 2004, 2 K 2588/04)