12.7.2005

LAUNISCHE ANWÄLTE

Also, diese Anwälte. Wissen einfach nicht, was sie wollen. Zuerst beschweren sie sich, dass sie für zu wenig Geld arbeiten sollen. Und jetzt bietet einer mal ordentlich Schotter, dann ist es ihnen auch nicht recht :-).

(Link gefunden bei DPMS INFO)

17 Kommentare zu “LAUNISCHE ANWÄLTE”

  1. Ralph meint: (12.7.2005 um 22:30) AntwortenReply to this comment

    Wow, 500 € kann schon Geldwäsche sein…und ich dachte das wird erst bei sechsstelligen Summen interessant… Anwälte leben gefährlich

  2. L. meint: (12.7.2005 um 22:41) AntwortenReply to this comment

    DAS ist wirklich ein wenig offensichtlich, vorallem, da der Täter ja angeblich kein Geld hat. Wie will er dann den Anwalt bezahlen?

  3. Z meint: (12.7.2005 um 22:50) AntwortenReply to this comment

    Wenn er den Anwalt bezahlen soll, wird er versuchen, das ein wenig zu vertuschen, indem er ihn angeschreibt und ihm sagt, daß er das Geld am Ersten überweisen wird — auf Ratenzahlung.

  4. Observer meint: (12.7.2005 um 22:51) AntwortenReply to this comment

    Für 45,00 Euro wurden <a href="http://www.frag-einen-anwalt.de/betrug-bei-ebay-brauche-hilfe__f5722.html&quot; rel="nofollow">Antworten gegeben</a>. (Nachdem der Fragestellung mehrfach Fragen eingestellt hatte.) Lustig finde ich bei genannter Antwort den letzten Satz:

    "PS: Falls Sie die Lastschrift der 45 Euro widerrufen sollten – was ich nicht glaube – wäre die nächste Anzeige fällig!"

  5. Matthias meint: (12.7.2005 um 23:53) AntwortenReply to this comment

    hehe,
    wollte ich auch eben per Mail schicken.

    Der hat dreimal eine Frage gestellt und immer wieder geschloßen.

    45 Euro für die Frage ist weitaus mehr, als die meisten für die Fragen ausgeben würden.
    15 Euro wäre angemessen.

  6. Olaf meint: (13.7.2005 um 00:46) AntwortenReply to this comment

    Fände ich garnicht so schlimm, wenn so ein Typ im endlich mal im Knast landet.

  7. Z meint: (13.7.2005 um 01:16) AntwortenReply to this comment

    Ich frage mich vor allem, wer solche Beträge an ebay-Anbieter einfach so überweist. Da würde ich doch wenigstens eine Lieferung per Nachnahme verlangen (auch wenn das auch keine endgültige Sicherheit bietet).

  8. Matthias meint: (13.7.2005 um 07:29) AntwortenReply to this comment

    Ich tue das. Liegt daran, dass ich mir erstmal Bewertungen und die letzten Auktionen eines Anbieters anschauen und dann abwägen kann, ob das Risiko gering genug ist

    So ist es nun einmal bei EBay

  9. Tilman meint: (13.7.2005 um 09:16) AntwortenReply to this comment

    Z: Auch mit NN kommt man mal an einen Backstein oder eine Tüte Mehl. Google mal nach "zottelmemme" :-)

  10. Andrea meint: (13.7.2005 um 09:19) AntwortenReply to this comment

    also ich halte diese Anfrage lediglich für einen plumpen Fake um entsprechende Antworten zu provozieren

  11. Eileen meint: (13.7.2005 um 09:36) AntwortenReply to this comment

    @ Matthias:

    Es gibt auch andere Wege, da Bewertungen auch gefälscht sein können.

    Zum einen zahlt eBay bis zu einem Wert von 200 € den Schaden mit 20 € Selbstbeteiligung. Das Risiko ist also noch nicht so hoch.

    Bei einem Wert darüber kann auch der Treuhandservice von eBay genutzt werden. Der kostet kaum Geld und bewahrt einen davor im Regen zu stehen.

  12. VolkerK meint: (13.7.2005 um 11:13) AntwortenReply to this comment

    Die vierte Strafandrohung sollte wegen massiver Verletzung der deutschen Sprache erfolgen.

  13. n.n. meint: (13.7.2005 um 12:42) AntwortenReply to this comment

    ich sehe da kein großes problem bzgl. geldwäsche, sondern vermute eher, dass daraus ein weiteres betrugsverfahren resultieren wird. und zwar in dem moment, in dem der "mandant" seine gebühren nicht zahlt …

  14. Herr Jan meint: (13.7.2005 um 16:02) AntwortenReply to this comment

    und überhaupt: brauchte ich für meinen LEbensunterhalt. Ich lebe von weinger Geld als ein Hartz IV Empfänger und brauche keine Betrügerein um mich über Wasser zu halten.
    Zumindest der erste Teil bereitet mich bestens auf mein Dasein als Anwalt vor.

  15. Nils meint: (13.7.2005 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    @Andrea: Das wäre aber doch eine ziemlich kostspielige Methode, um ein paar Antworten zu generieren. Wenn nicht kostspielig, dann immerhin strafbar (siehe Postscriptum des Anwalts, der geantwortet hat). Und so lustig ist es dann auch wieder nicht

  16. GlatzoPatzo meint: (13.7.2005 um 21:49) AntwortenReply to this comment

    das erinnert mich doch irgendwie an http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/07/13/arag-trennt-sich/ :-P

    immer mehr betrüger, also auch mehr kläger. ebay war mal ehrlich. hab auch mal was dazugeschrieben – siehe Website

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