14.7.2005

KLEINE FEHLER

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlicht auf seiner Homepage Hinweise zum “Privaten Kopieren von Musikdateien etc”.

Die dortigen Ausführungen geben ziemlich genau die Rechtsauffassung der Tonträger- und Filmindustrie wieder, in einigen Teilen also nicht die tatsächliche Rechtslage. Fabian Keil hat die Behörde auf zweifelhafte Punkte hingewiesen. Doch die Behörde, die ihre Informationen ohnehin nur vom Bundeskriminalamt bezogen haben will, sieht keinen Änderungsbedarf.

Nicht mal bei den Deppenapostrophen.

(Danke an Florian Haas für den Link)

6 Kommentare zu “KLEINE FEHLER”

  1. DraMatick meint: (14.7.2005 um 09:02) AntwortenReply to this comment

    Eigentlich habe ich keine Lust mehr so etwas zu kommentieren. Wenn es nicht so relevant wäre, würde mich jede weitere Meldung die dieses Thema betrifft langweilen.

    Lobbyismus sollte verboten werden.

  2. Sebs meint: (14.7.2005 um 11:06) AntwortenReply to this comment

    Erm hat das BSI als Bundesirgendwas da keine Verpflichtung rechtlich korrekt zu argiumentieren ?

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