VERANLASSUNGEN
Aus dem Schreiben einer Körperschaft des öffentlichen Rechts:
Es handelt sich hierbei um eine reine Formsache, aus der sich für Sie nicht die Notwendigkeit zu weiteren Veranlassungen ergibt.
Aus dem Schreiben einer Körperschaft des öffentlichen Rechts:
Es handelt sich hierbei um eine reine Formsache, aus der sich für Sie nicht die Notwendigkeit zu weiteren Veranlassungen ergibt.
tja, da besteht dann wohl kein grund zur veranlassung. wenn ich jetzt bloß den namen von dem kabarettisten wüßte, von dem das ist …
Meines Wissens war das Ephraim Kishons Antwort auf die Frage nach der Lage der Nation oder so ähnlich :)
Sparpotential ist da, auch ohne Bundesratsmehrheit. ;-)
http://www.frag-einen-anwalt.de/Pf%E4ndungsfreibetrag__f5835.html
na dann.
hat sich doch noch einer gefunden.
@matthias
was für ein verräteranwalt !!!!!
ich glaube, ich wechsle den beruf
verräter? vermutlich auch schlechter geschäftsmann. oder verzweifelt. Oder lottogewinner.