18.7.2005

VERANLASSUNGEN

Aus dem Schreiben einer Körperschaft des öffentlichen Rechts:

Es handelt sich hierbei um eine reine Formsache, aus der sich für Sie nicht die Notwendigkeit zu weiteren Veranlassungen ergibt.

6 Kommentare zu “VERANLASSUNGEN”

  1. HerrFuchs meint: (18.7.2005 um 11:31) AntwortenReply to this comment

    tja, da besteht dann wohl kein grund zur veranlassung. wenn ich jetzt bloß den namen von dem kabarettisten wüßte, von dem das ist …

  2. Uli meint: (18.7.2005 um 11:55) AntwortenReply to this comment

    Meines Wissens war das Ephraim Kishons Antwort auf die Frage nach der Lage der Nation oder so ähnlich :)

  3. KleinesF meint: (18.7.2005 um 11:57) AntwortenReply to this comment

    Sparpotential ist da, auch ohne Bundesratsmehrheit. ;-)

  4. Matthias meint: (19.7.2005 um 02:15) AntwortenReply to this comment

    http://www.frag-einen-anwalt.de/Pf%E4ndungsfreibetrag__f5835.html

    na dann.
    hat sich doch noch einer gefunden.

  5. Autofocus meint: (19.7.2005 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    @matthias

    was für ein verräteranwalt !!!!!
    ich glaube, ich wechsle den beruf

  6. Herr Jan meint: (20.7.2005 um 09:14) AntwortenReply to this comment

    verräter? vermutlich auch schlechter geschäftsmann. oder verzweifelt. Oder lottogewinner.

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