WORLD OF WARCRAFT UND DIE KOSTEN
Von Diplom-Jurist Sascha Kremer
Online-Spiele (genauer wohl Massive Multiplayer Online Games oder kurz
MMORPG) sind für Spielehersteller und Spieler gleichermaßen interessant: Der Hersteller verdient nicht nur beim erstmaligen Verkauf des Spiels über die Ladentheke, sondern auch an in der Regel monatlichen Abo-Gebühren für das Bereithalten des “Spielbretts” im Internet. Der Spieler kann dafür im Gegenzug die Vorzüge einer im Grundsatz unendlichen Spielewelt genießen, in der er auf “reale” Kontrahenten und Mitstreiter stößt.
Eines dieser Online-Spiele ist World Of Warcraft. Hersteller Blizzard gestattet jedem Käufer nach dem Kauf des Spielepakets für einen Monat die kostenlose Nutzung der Online-Spielewelt, danach ist der Abschluss eines Abos mit einer Vertragslaufzeit von einem, drei oder sechs Monaten fällig.
Der “Haken” des Abo-Modells: Nur in den Zahlungsbestimmungen wird darauf hingewiesen, dass sich das Abo nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um die jeweils gewählte Vertragsdauer verlängert, wenn der Nutzer nicht vorher kündigt.
Wer die Zahlungsbestimmungen nicht gelesen hat, fragt sich – wie einige Leser des law blog – , ob eine solche automatische Aboverlängerung “versteckt” in den Zahlungsbestimmungen zulässig ist. Die Antwort fällt bei “World Of Warcraft” eindeutig aus: ja.
Die Zahlungsbestimmungen von Blizzard sind Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) iSv § 305 Abs. 1 BGB. Entsprechend den von der Rechtsprechung zur Einbeziehung von AGB im Internet entwickelten Grundsätzen ist vor Abschluss des Abos durch einen als Link ausgestalteten deutlichen Hinweis darauf aufmerksam gemacht worden, dass dem Abo die Zahlungsbestimmungen zugrunde liegen. Damit ist auch den Anforderungen an eine wirksame Einbeziehung der AGB nach § 305 Abs. 2 BGB Rechnung getragen worden, zumal der Kunde auch noch ein Häkchen vor die Zeile “Ich habe die folgenden Zahlungsbestimmungen gelesen und stimme diesen Zahlungsbedingungen zu” setzen muss.
In den Zahlungsbestimmungen selbst wird gleich dreimal darauf hingewiesen, dass sich das Abo automatisch um eine weitere Abo-Periode verlängert. Eine solche Verlängerung ist weder überraschend noch mehrdeutig (§ 305c BGB) und damit in AGB ohne weiteres zulässig. Auch inhaltlich verstößt die automatische Verlängerung trotz des missglückten Hinweises auf die “Möglichkeit zur Vereinfachung der Abonnementverwaltung” nicht gegen die in den §§ 307 bis 309 BGB vorgegebenen Schranken für AGB, zumal der Kunde bis zur letzten Minute seiner Abo-Dauer den Abo-Vertrag noch kündigen und damit die automatische Verlängerun verhindern kann.
In Schwierigkeiten könnte Blizzard aber unter einem ganz anderen Gesichtspunkt kommen:
Der Hersteller verkauft dem Kunden nämlich hier nicht nur ein Online-Spiel, dessen Nutzungsbestimmungen (Teil 1 | Teil 2) detailliert geregelt sind. Zugleich wird dem Kunden aber auch eine Nutzungsmöglichkeit am “Spielbrett” im Internet, sprich an der dort zur Realisierung des Online-Spiels bereitgehaltenen Hard- und Software, eingeräumt.
Damit erbringt Blizzard aber auch eine Dienstleistung, die nach § 312b Abs.
1 BGB Gegenstand eines über das Internet abgeschlossenen Fernabsatzvertrags ist (die Ausnahmetatbestände des § 312b Abs. 3 BGB greifen nicht).
Bei Fernabsatzverträgen gewährt § 312d Abs. 1 BGB jedem Verbraucher ein Widerrufsrecht. Hier wird gerne übersehen, dass ein Widerrufsrecht nicht nur bei der Lieferung von Waren, sondern eben auch bei der Erbringung von Dienstleistungen bestehen kann. Da ein Online-Spiel im Regelfall nicht zum Zweck der gewerblichen Tätigkeit abgeschlossen wird (siehe § 13 BGB), dürfte auch nahezu jeder Spieler ein Verbraucher sein.
Folge: Mit Abschluss des Abo-Vertrags wäre den Spielern ein Widerrufsrecht einzuräumen gewesen, worauf – zumindest nach unserer Kenntnis – nicht hingewiesen wurde. Ohne Hinweis erlöscht aber selbst mit Inanspruchnahme der Dienstleistung (hier also das Abo) das Widerrufsrecht nicht, sodass es ggf.
auch nach Wochen oder Monaten und auch nach der automatischen Verlängerung noch ausgeübt werden könnte.
Nach Ausübung des Widerrufsrechts sind aber nicht nur die jeweils erbrachten Leistungen zurückzugewähren, sondern vielmehr wird auch der zuvor wirksame Vertrag wegen des Widerrufs unwirksam (siehe §§ 357 Abs. 1, 355 Abs. 1 BGB).
Blizzard hätte damit also zwar zunächst wirksam über die Zahlungsbestimmungen das Abo automatisch verlängert, der Kunde könnte sich aber über das Widerrufsrecht von seinem Abo wieder lösen.
Hier kann man sicherlich darüber streiten, ob für die bereits in Anspruch genommenen Aboleistungen eine Rückabwicklung noch möglich ist oder der Kunde nicht in jedem Fall für die von Blizzard erbrachten Dienstleistungen ohnehin Wertersatz in Höhe der Abogebühren zu zahlen hätte – für die Zukunft jedenfalls wäre der Kunde ab dem Tag der Ausübung des Widerrufsrechts von seinen Abo-Gebühren befreit.
Bleibt nur die Frage: Was sagt Blizzard dazu? Wir werden sehen.
ist blizzard überhaupt diese "brisanz" bewusst?
Vermutlich nicht.
Weiterhin interessant wäre, ob es sich bei der Dienstleistung explizit um ein Abo handelt, denn dann können minderjährige Spieler prinzipiell Spielen und hinterher das Abo für nichtig erklären, denn Abo ist glaube ich wie ein Ratenvertrag, oder?
(Siehe Udo @ SternTV)
Warcraft ist zwar ein geiles Spiel, aber dafür Monat für Monat Geld zahlen?
Nein.
Danke für den tollen Beitrag. Es sollte mehr davon geben.
Da kann sich jeder, ob Verbraucher oder Anbieter etwas rausziehen und geht schlauer nach Hause, als er gekommen ist.
Mal wieder: Wenn Strafrechtlicher Zivilrecht, dann "Aua"!
Schuster bleib bei Deinen Leisten. Wenn Strafrechtlicher zivilrechtliche Dinge, dann geht das meist schief. Das hat sich schon schön und anschaulich bei Jamba gezeigt.
Die Antwort auf die aktuelle Frage ist ganz einfach: § 312d Abs.3 Nr.2 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
Sehr schöner Beitrag, habe aber zu dem Punkt Widerrufsrecht mal ne Frage:
Ich habe bezüglich des Widerrufsrechts genau das Gegenteil gelesen. Der Widerruf ist auch dann nach § 312 d III ausgeschlossen, wenn der Unternehmer den Verbaucher nicht ordnungsgemäß über die Folgen einer solchen Ausführung oder über das Bestehen des Widerrufsrechts belehrt hat (Palandt § 312 d Rn 7). Allerdings nennt der Palandt keine weiteren Quellen dafür. Gibt es da schon Urteile ?
Ist das sicher so? Es hat vor etwa zwei Jahren, wenn ich nicht irre, ein Überarbeitung gegeben, die die Pflicht zur Widerrufsbelehrung von der Höhe des Preises abhängig macht. Leider habe ich diese monetäre Grenze nicht zu Hand. Jedenfalls verzichten wir seither auf die Widerrufsbelehrung (unsere Abos kosten zwischen 20 und 80 Euro im Jahr). Und bewegen uns damit definitiv im rechtlich zulässigen Rahmen. Daher bin ich jetzt etwas verwirrt, wengleich ich nicht weiß, was so ein "Warcraft-Abo" kostet.
Ah. Dank des Links von Anonymous bin ich jetzt etwas schlauer. Zeitschriften sind als per se ausgenommen – unabhängig vom Wert. Als ich meinen Kommentar zu schreiben begann, gab es vorher nur die ersten beiden…
Habe soeben eine Mail an den Rechnungs-Support von Blizzard geschickt, in der ich von diesem Widerrufsrecht gebrauch mache, bin gespannt, ob's klappt. ;)
@Der Verleger: ein Abo über den Zeitraum von einem Monat kostet 12,99€, drei Monate kosten 35,97 und sechs 65,94€.
Ich stimme da auch "Anonymous" (Kommentar 5) zu: Da der Verbraucher selbst die Ausführung der Dienstleistung (erstes Einloggen auf Warcraft-Server?) veranlasst hat, ist die Widerrufsmöglichkeit damit erloschen.
@Jan: Aber nur, wenn vorher über das Widerrufsrecht informiert wurde.
Nachtrag zu Kommentar Nr. 10: Gemäß § 312d III Nr. 2 BGB.
"(die Ausnahmetatbestände des § 312b Abs. 3 BGB greifen nicht)."
Gibt's zu dieser kategorischen Behauptung auch eine Begründung? So von vorneherein würde ich BGB § 312b III Nr. 6 letzte Variante nämlich nicht so ohne weiteres (in die eine oder andere Richtung) vom Tisch fegen wollen (allerdings ohne die TOU gelesen zu haben).
MfkG aus Bonn
Dominik Boecker
§ 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB soll den Unternehmer vor der oft schwierigen Rückabwicklung von Dienstleistungen schützen. Insoweit kann man – und das ist im Beitrag ja auch erwähnt – mit guten Gründen davon ausgehen, dass auch nach der Ratio dieser Vorschrift eine Rückabwicklung für die Vergangenheit ausscheidet. Man kann aber mit ebensoguten Gründen und entgegen dem das begründungslos behauptenden Palandt die Auffassung vertreten, dass das Erlöschen nach § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB eine ordnungsgemäße Belehrung über das Bestehen des Widerrufsrechts voraussetzt (so geschehen oben).
Die Richtigkeit des Kommentars Nr. 5 unterstellt: Für die Zukunft – also ab dem Moment der Ausübung des Widerrufsrechts – besteht aber keine Schutzbedürftigkeit des Unternehmers mehr. Denn ab diesem Zeitpunkt ist (im Grunde genommen sogar sekundengenau) die Dienstleistung nicht mehr zu erbringen, im vorliegenden Fall durch schlichte Sperrung des Onlinezugangs. Angesichts der – gerade auch in der Rechtsprechung des BGH – stets betonten verbraucherfreundlichen Auslegung der §§ 312b ff. BGB dürfte auch klar sein, dass die Missachtung der Informationspflichten durch den Unternehmer nicht folgenlos bleiben kann.
Wollte man zum Erlöschen auch ohne vorherige Belehrung über die Konsequenzen kommen, wäre das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen weitgehend sinnentleert. Bei einer solchen Auslegung müsste zudem darüber nachgedacht werden, ob Sie mit den Vorgaben der EU-Fernabsatzrichtlinie (1997) zu vereinbaren wäre und dem Verbraucher nicht ggf. über einen Schadensersatzanspruch wegen (vorvertraglicher) Pflichtverletzung aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 (311 Abs. 2) BGB zuzubilligen wäre, mit denen er gegen die Aboansprüche aurechnen könnte (Kausalität und Schaden natürlich vorausgesetzt).
Im Übrigen: Nur bei einer Inanspruchnahme der Dienstleistung auf Veranlassung des Verbrauchers steht § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB zur Diskussion. Derjenige Spieler, der nur das Abo bestellt, es sich anschließend aber wieder anders überlegt hat, kann auch nach Auffassung des Kommentators oben Nr. 5 ein Widerrufsrecht geltend machen. Und bei dem Spieler, dessen Abo sich automatisch verlängert hat, der das Abo seit Beginn des Verlängerungszeitraums nicht mehr genutzt hat, könnte man darüber nachdenken, ob hier nicht eine erneute Veranlassung der Erbringung der Dienstleistung Voraussetzung für ein Widerrufsrecht wäre – dann wäre wiederum das Verhältnis zu § 312b Abs. 4 BGB bei diesen Abo-Vorgängen zu klären. Was die Frage aufwirft, ob über das Zusammenspiel von § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB mit § 312b Abs. 4 BGB in Verbindung mit für sich genommen nicht zu beanstandenden AGB der Schutzzweck der §§ 312b ff. BGB unterlaufen werden kann.
Und um das zu erörtern, bedarf es schon mehr als eines Hinweises auf des Schusters Leisten, zumal es hier gar nicht der Schuster gewesen ist, der eine vom Palandt abweichende Rechtsauffassung zum § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB vertreten hat, sondern ein Diplom-Jurist (weder FH noch DDR, sondern Uni, der den Titel lieber trägt als RRef. – aber das ist eine andere Geschichte, die einige Beiträge vorher schon hinreichend diskutiert wurde/wird).
@2:
Blizzard erbringt eine Dienstleistung, die monatlich vergolten wird (oder in entsprechend größeren zeitlichen Abständen) und bei der sich die Vertragslaufzeit ohne Zutun nach Ablsuf verlängert – das hört sich doch nach einem klassischen Dauerschuldverhältnis an, oder nicht?
Und in Ergänzung zu Kommentar Nr. 6: In Abweichung von der im Palandt vertretenen Auffassung vertreten etwa Münchener Kommentar BGB/Wendehorst, § 312d Rn 99 und Schäfer (in Haas/Medicus: Das neue Schuldrecht 2002, Kap. 8 Rn 41) daraufhin, dass das Erlöschen des Widerrufsrechts nach § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB eine Erfüllung der Informationspflichten und damit eine Belehrung über das Widerrufsrecht voraussetzt. Für beide Auffassungen lassen sich also (namhafte) Vertreter finden.
Bitte den Schuster nicht vergessen. Namhaft nimmt er allerdings nicht für sich in Anspruch.
Also Jurist bin ich keiner.
Meiner Meinung nach ist es schon ein wenig "komisch", sollte jemand versuchen sein Geld für das Abo wiederzuholen. Es wird ja keiner gezwungen zu spielen. Wer aber spielt, soll doch auch zahlen… und das jemand "wirklich" (nicht juristisch) sich nicht über die Zahlungsbedingungen im klaren ist, nunja… Augen auf bitteschön, nicht nur dort vermutlich dann.
Ich persönlich empfinde eine recurring Abrechnung (zB. monatlich) als äußerst hilfreich, weil einfach (ein anderes "MMORPG" läuft so bereits über 5 Jahre). Verstehe aber wenn jemand dieses nicht mag.
Bei einem anderem Mog ist es möglich zu wählen, ob Abrechnung recurring sein soll oder nicht. Das finde ich noch das komfortabelste.
In diesem Sinne. Laßt uns alle Spaß haben.
@Kommentar 20.
Ja, das kenne ich, mein Freund Chen spielt jedentag 16 Stunden. In China kosten zwar die Gamecards für WOW billiger, aber für Chinesen ist das schon ne' Menge Geld.
Ab Oktober wird es in China ein "Anti-computerspiel-sucht-gesetz" geben, neun große Online-Spiele-Komissionen werden gezwungen die Erfahrungspunkte nach drei Stunden Spielzeit zu halbieren und Handelskosten im Spiel zu erhöhen, nach 5 Stunden kann man gar keine Erfahrungspunkte mehr sammeln und etwas später wird das Computerspiel automatisch geschlossen. Die Zeitbeschränkung wird über IP-Adresse kontrolliert.
WoW ist davon betroffen.
Ich hoffe, dass mein Freund Chen davon profitieren kann und seine Zeit und sein Geld sinnvoller einsetzen kann.
Ich finde es Scheiße was Blizzard da verlangt. In dem Jahr wo man WoW gekauft hat zahlt man mit den monatlichen kossten zusammengerechnet so um die 150€. Und das ist nach meiner meinung viel zu viel. Klar das Blizzard geld verdienen muss aber mit dem Kaufpreis des Spieles würden sie schon jede Menge Geld machen. Das war jedenfalls meine Meinung.
Ein großes Lob an den Autor dieses Artikels! Hier ergibt trockene Marketingtheorie in Verbindung mit geistreichen Gehirnen eine vielversprechende Synergie – ganz im Sinne des Viralen Marketings.
Weiter so! Diese Seite steht schon gleich in meinen Bookmarks. :)
Daniel F. Kudwien
Das es auch ohne monatliche Kosten geht ein fabelhaftes MMORPG zeigt "Guild Wars" sehr deutlich. Ein einmaliger Kaufpreis von 49,95€ reicht aus um unbegrenzt online spielen zu können.
Die Serverkosten werden hier durch ein anderes Konzept eingespielt, das ich für sehr viel fairer und lukrativer als bei WoW und den meisten anderen MMORPG finde.
Im Laufe der Zeit (~1 Jahr) werden neue Kapitel des Spiels veröffentlicht, die sich nahtlos in das Grundpaket integrieren lassen. Diese kosten dann jeweils wieder etwa so viel wie das Grundpaket.
Allerdings ist es nicht zwingend notwenig die neuen Kapitel zu kaufen. Man kann auch ohne den Kauf weiterhin in der Guild Wars Welt spielen . und das Ganze ohne einen Charakter-Nachteil gegenüber anderen Spielern die mehr Kapitel als das Basispaket haben.
warcraft gehört zu den geilsten spielen die ich kenne^^ aber ich hab keine lust jeden monat geld dafür auszugeben^^
Was glaubt ihr was die verdienden?
kann wir einer sagen, ob das Abo unter den Taschengeldparagraphen fällt? Mein Sohn (14) hat das einfach bestellt und von seinem Giro abbuchen lassen (64 €). Er hatte das Taschengeld dafür angespart. Wenn sich das Abo automatisch verlängert nach 6 Monaten, könnte er ein Problem bekommen. Schließlich ist er mit 14 nur beschränkt geschäftsfähig und ich finde das vom Anbieter ganz schön abezockt 14jährige hier auszunehmen.
Können wir als Eltern da wiedersprechen, weil er Minderjährig ist?
lol … freaks … lasst uns gamer in ruhe spielen und die hersteller machen was sie wollen. wenn wir bezahlen, weil wir spielen wollen ist das doch unsere sache oder ?
Ich habe ausgerechnet : 7 Millionen Spieler spielen WoW und zahlen ungefähr 13 € pro monat und das ins Jahr umgerechnet sind 91 Millionen Umsatz aber die Kosten davon abgezogen sagen wir mal 91000000 : 2 = 45000000 !!!!
@ Ulla
Entscheidend beim Taschengeldparagraphen ist, dass ein direkter Tausch von Geld zu Leistung stattfindet. Dauerschuldverhältnisse, wie sie durch Abonnements, Laufzeitverträge oder Ratenzahlungen entstehen, sind von §110 BGB nicht gedeckt.
Ich finde.dass WoW das beste Spiel der Welt ist.Dennoch habe ich das Spiel von meinen Eltern nicht bekommen,da diese meinen
das sie sich zu schade sind um dieses Geld zu zahlen.Wenn mann die monatlichen Kosten senken Könnte wär sie bestimmt einverstanden:^^
bin am überlegen mir das spiel zukaufen nur wüsste ich gerne wie hoch die monatlichen kosten sind und für was???
mfg MB
wieso hat es kosten ??
Hallo wollt nur frage ob bis auf die kosten der Karte die man alle 2 monate kaufen muss noch kosten da sins z.B. ob ich auch fürs online spielen zahlen muss
Hallo
Ich hab von meinem Eltern WOW verbot bekommen weil die Internet rechnung viel zu hoch war
Jetz wollt ich fragen ob dass nur davon kommt das ich anfange viele Updates runterladen hab müssen oder kommt dass davon dass ich z.b. pro Stunde die ich online bin auch zahlen muss
Also ihr könnt sagen was ihr wollt aber WoW ist viel zu teuer!!!
Ich bin selber begeisterter PC Spiele Fan und Spiele Sammler.
Ich habe über 280 originalspiele (plus Add on´s ) die ich mein eigen nenne, und auf WoW habe ich 3 Jahre lang gewartet. (schon als es noch Warcraft Adventures heissen sollte und nur ein Rollenspiel werden sollte)
Als WoW dann endlich rauskam und ich auf die internet seite ging um mich über alle sachen zu Informieren, dachte ich ich spinne als ich die Monatlichen kosten gesehen habe.
Ich habe mir dieses Spiel als einziges spiel nicht gekauft, von denen die ich haben wollte.
Es ist eine absolute unverschämtheit diese Summe. Ich spiele Flyff, (fly for fun) es ist absolut kostenlos (kostenloser Download, spielen und Support) und finanziert sich nur über einen so genannten Item Shop. Das ist ein Shop wo man sich spezielle sachen für das spiel (wie z.B. ein Haustier oder eine Verkleidung) kaufen kann mit echtem Geld.
So kann jeder in den Genuss des spieles kommen und wenn er mal geld hat und was haben möchte, unterstützt er damit die Spiele Firma. Das und z.B. Guild Wars (wird im Laden gekauft kostet aber keine Monatlichen gebühren) haben uns doch allen gezeigt das es gar nicht so teuer ist, und die Firmen auch so ausreichend Geld mit den Spielen verdienen können. Das was Blizzard macht ist ein einfaches "den Hals nicht vollkriegen" was ich auf das Schärfste kritisiere und keinesfalls gut heissen kann. Die PC-Spiele Industrie ist mit abstand eine der reichten die ich kenne. Und ich werde solche "vorreiter des Wahnsinnswucher" nicht unterstützen.
Wenn es schon eine Mpnatliche gebühr sein soll dann zwischen 2,50 und 5€ !! Das ist auch für Schüler meistens noch bezahlbar und würde ihnen noch mehr kunden bescheren. Und mal ganz ehrlich, alle Verteidiger von WoW sagen immer: " wenn wir es wollen lasst uns doch bezahlen", " Das kostet nunmal wegen dem tollen Support" etc usw. Das zeigt mir aber nur eins, das sie sich nicht damit auseinander gesetzt haben und kein Gespür für den Wert des Geldes haben. Wenn man sich (gerade bei so einer grossen Spieler Schar wie bei WoW) mal ausrechnet was die so einnehmen (in EINEM Monat) das ist unglaublich, was glaubt ihr was ein Support für das Spiel kostet ? Ich sage bei der Menge die die einnehmen nicht mal 25% davon. Und auf der eigenen Internetseite wird betont das das Geld ja auch nötig sei weil das spiel so viele tolle neuerungen mit der Zeit bekommt. Ja … Neuerungen schon, aber in der Form einer Zusatz DVD die man WIEDER für einen VOLLEN SPIELE PREIS im Laden kaufen soll. Sagt mal sind die noch ganz dicht ???
hallo kannn mir jemand sagen was soo ein abo im monat kostet und ob ich es auch alleine bezahlen darf
Dies hier erstmal vorab für alle, die nach einer Kostengünstigen Alternative zu WoW suchen…
Seht einfach mal auf http://www.silkroadonline.net nach… Dieses Spiel ist völlig kostenfrei herunterzuladen und kostet auch sonst nur dann Geld, wenn man sich gewisse Extras kaufen will, die man aber nicht braucht, um das Spiel so wie jeder andere spielen zu können.
Man hat dadurch lediglich einige Vorteile, wie schnelleres "Hochleveln"…
Aber der Spielspass dabei ist in jedem Fall gegeben. Vor allem, weil es kein Geld kostet!
Aber WoW… Ich spiele auch mit dem Gedanken, denn nach einem Jahr Silkroad, ist man dann doch auf der Suche nach was neuem.
Wie viel muss ich in einem Monat bezahlen und wie kann ich mein Vertrag kündigen
Mensch, vergesst einfach dieses dähmliche WoW. Bald kommt guild wars 2 und es wird schon gesprochen,dass man da auch sich hoch leveln kann darüber hinaus kann man da auch springe und schwimmen können. Und das wird noch viel besser als WoW und das wie bei Guild Wars 1 auch ohne monatliche Gebühren.
darf man hier links reinschreiben? eher nicht, denk ich mal^^
also, wenn man beim browser croggesserver und dann ein bestimmtes satzzeichen und dann die ersten 2 buchstaben des landes eingibt, dessen flagge schwarz, rot und gold ist, dann kommt man auf eine seite, mit dem meistbesuchtesten deutschen privatserver… :D
auf privatservern zoggts sichs gratis, aber es sind halt nicht so viele spieler… was aber nicht weiter schlimm ist (sind ungefähr 500 leute, davon etwa 400 die scheinbar daueronline sind) weil wenige leute auch wenige lags und bugs bedeuten^^
Also an alle die oben gefragt haben wie viel das kostet^^
es kostet 14,99 pro monat! im abo, prepaid kosten 60 tage 25 euro.