ROTSTIFT ONLINE
Das Provisorium als Abwechslung: Die Heiligenhauser Firma Helbako muss nach eigener Einschätzung mal die Homepage renovieren. Doch dafür ist leider keine Zeit – die aktuellen Kundenprojekte gehen vor.
Allerdings ist schon mal jemand mit dem Rotstift durchgegangen…
Nette Idee, oder?
So, und jetzt verklage ich den Laden :-)
wie süß! sowas verklagt man doch nicht! ;o)
> So, und jetzt verklage ich den Laden :-)
Hat das was mit deren Webseite zu tun? Oder such' ich grade vergeblich nach einem Fehler? :)
Es hat nichts mit der Website zu tun. Eher mit Arbeitsrecht.
Wieso verklagen? Nur weil die Fa. sich was hat einfallen lassen, was aus der "Norm" fällt? Ähhm – Norm, da steht doch noch was an anderer Stelle :-)
Wirklich nette Web-Perle.
reicht das *(in) nicht als geschlechtsneutrale Ausschreibung?
Gegen allzu dreiste Rotstifte:
http://www.douglas.de/img/product/150/1/4/0/1/140148.jpg
@Bjoern
nein, reicht nicht. korrekterweise muss das "..mit dem Rotsftift bzw der Rotstiftin…" *g*
Habs "heissen" vergessen :)
Echt eine niedliche Idee. Warum das jetzt allerdings weniger Zeit gekostet haben soll, als ein kleiner Umbau ist mir ein wenig rätselhaft.
Und warum der Herr Vetter da jetzt klagen will ist mir auch ein kleines Rätsel… Aber vielleicht erklärt er sich ja noch?!
Erklärung siehe Kommentar Nr. 3.
ich rate mal, dass Udo einen Mitarbeiter vertritt, für den praktischer Weise bereits auf der hp Ersatz gesucht wird. So geht die betriebsbedingte Kündigung den Bach runter oder wie ein US-Prof immer sagte: that´s the way the cookie crumbels
Verstehe trodzdem nicht warum…Bin anscheinend im Arbeitsrecht nicht bewandert genug….Erklärung?
Danke Leo, so gings mir auch gerade… ;-)
@Leo und Sebastian: meistens werden Arbeitgeber von gekündigten Mitarbeitern verklagt, die sich gegen die Kündingung wehren. Bei Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes,also bei Beschäftingung länger als 6 Monate und wenn der AG mehr als 10 Beschäfttigte hat, wird vom Gericht geprüft, ob die Kündigung sozialgerechtfertigt ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Kü betriebsbedingt ist, also Wegfall des Arbeitspaltzes und keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit und ordungsgemäße Sozialauswahl, oder verhaltensbedingt(Abmahnungen erforderlich) oder personenbedingt. Dies als grober Überblick.
fällt eigentlich niemandem ein das eine firma die 38 millionen im jahr (!!!!) macht sich nichtmal nen webdesigner leisten kann der die homepage aktuell hält?
irgendwas ist da faul.
heiz ihnen ein udo! ;)
@Leo: Die Langfassung: Udo hat einen Klienten bekommen, der die Firma verklagen möchte. Als gründlich recherchierender und webophiler Anwalt hat er sich erstmal deren Webseite angesehen, fand sie nett und hat uns daran teilhaben lassen.
@matt: Wechsel mal die Batterien Deines Ironiedetektors. (Das Provisorium ist kein Provisourium, sondern eine wirklich nette Idee.)
Also, anhand dieser Homepage würde ich die Firma auch verklagen. Hintergrund ist vermutlich eine angeblich betriebsbedingte Kündigung. Die Aussage XYZ entwickelt sich rasant schnell lässt jedoch darauf schliessen das es der Firma im Moment recht gut geht.
@ M. (19)
Ja, und die stellen sogar noch Leute ein. Merkwürdige betriebsbedingte Kündigung. :-)
@gaius, gilt derzeit nicht eine Beschäftigungszahl von 5?
apropos hatten wir mit weniger als 5 Angestellten auch schon eine Klage auf Sozialverträglichkeit am Hals, ging, wenn auch nur wegen dem Vergleich wüsste eigentlich nicht, um was es anders gehen sollte? Wiedereinstellung habe ich noch nie erlebt!
@21: gem § 23 Abs. 1, 10 oder mehr, jedoch Vertrauensschutz für MA, die vor dem 31.12.2003 beschäftigt waren, für die gilt noch die Grenze von 5 MA. Nach Richterrecht gibt es tatsächlich die Möglichkeit, auch ohne Anwendung des Kündigunsschutzgesetzes die Sozialverträglichkeit einer Kündigung überprüfen zu können. Die Lösung ist, nicht aus betriebsbedingten Gründen zu kündigen, sondern wegen Störung des Vertrauensverhältnisses.
Grüße vom Rotstift-Designer :-)
http://www.freitag-werbung.de -> Notizen von Freitag, 12.08.05