STALKER

Von Sascha Kremer

Ein Stalker belästigt den Betreiber einer Webseite – massiv, über Monate hinweg, durch wiederholten Missbrauch der Kommentarfunktion zwecks Beleidigung des Webseitenbetreibers und nahe stehender Dritter.

Einziger Anhaltspunkt für die Identität des Stalkers: eine E-Mail-Adresse und die protokollierten IPs zu den jeweiligen Einträgen. Die IPs entpuppen sich schnell als wenig hilfreich – der Stalker benutzt einen Anonymisierungsdienst, mit dem sich die IP nicht hinreichend zurück verfolgen lässt, um etwa über den Provider an die persönlichen Daten des Stalkers (oder zumindest einer Person, deren Internetanschluss der Stalker nutzt) zu gelangen.

Bleibt nur die E-Mail-Adresse. Die Nachfrage beim Free-Mail-Provider endete wie erwartet: ein freundlicher Anruf, man könne wegen des Datenschutzrechts keine Auskünfte erteilen. Dazu aber auch der Hinweis, man solle doch die Staatsanwaltschaft einschalten. Dann werde man auf Anfrage der Staatsanwaltschaft umgehend die persönlichen Daten herausgeben und auch im Übrigen alles tun, um dem Stalker das Handwerk zu legen. Schließlich wolle man die eigenen Dienste nicht wegen solcher Typen in Verruf geraten lassen.

Natürlich war die Anzeige an die Staatsanwaltschaft schon rausgegangen. Bleibt nur zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft ähnlich schnell wie der E-Mail-Anbieter reagieren wird. Denn in der Zwischenzeit sind wieder einige Tage vergangen, in denen der Stalker seine Freude am Nachstellen befriedigt hat. Und weil beleidigende Kommentare auf einer Webseite noch nicht reichen, kommen nun auch noch physisch-reale Briefe und Drohanrufe hinzu.

Zeit für einen – freundlichen, aber bestimmten – Anruf bei der Staatsanwaltschaft.

PS: Die große Politik beabsichtigt, das „Nachstellen“ in einem eigenen § 241b StGB zukünftig mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe zu ahnden, um nicht mehr auf den vielfach nicht ausreichenden Schutz durch die § 185 StGB (Beleidigung), § 240 StGB (Nötigung) und/oder § 241 StGB (Bedrohung) angewiesen zu sein.