BESCHLAGNAHMT
Die meisten Leute, die sich Porno-DVDs im Ausland bestellen, kriegen erst einen höllischen Schreck – wenn ihre Post vom Zoll geöffnet wird. Neben der Beschlagnahmeanzeige kommt meistens ein Schreiben über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Offen oder allenfalls für Juristen verständlich bleibt schon mal, gegen wen denn jetzt konkret ermittelt wird.
Da lobe ich ausdrücklich die Staatsanwaltschaft Frankfurt. Die erklärt wenigstens im letzten Absatz ihres Formschreibens (PDF, ca. 300 kb) die Rechtslage unmissverständlich:
Der Besteller – also Sie selbst – bleibt straflos.
Das größte Lob geht aber an meinen mutigen Mandanten. Der will sich mit der Beschlagnahme seiner DVDs aus den USA nicht abfinden und die Sache, sofern erforderlich, höchstrichterlich klären lassen.
Ganz auf der Höhe der Zeit ist das Formschreiben jedenfalls nicht mehr. Sofern der Kunde nachweislich älter als 18 Jahre ist, darf Pornografie mittlerweile verschickt werden. Schwer einzusehen, warum es einen Unterschied machen soll, dass das Päckchen aus dem Ausland kommt.
naja, da haben die Jungs vom Zoll bestimmt viel Spaß abends in der Aservatenkammer…
Das hatten wir auch schon:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2003/12/30/und-dann/
Davon kannst du mit Sicherheit ausgehen ….
Soweit ich weiss dürfen pornografische Medien nicht nach Deutschland eingeführt werden, zumindest war das noch vor ein oder zwei Jahren so (nicht dass ich da aus Erfahrung sprechen würde…)
@Thorsten:
Darf ich mal anfragen, wie Pornografie definiert wird? Wenn es stimmen sollte, dass Pornografie nicht eingeführt werden darf, dann sollte das Internet abgeschaltet und die Satelliten (z.B. Astra) zum Absturz gebracht werden. Ich sehe das mal sehr eng: auf welche Weise und welches Medium benutzt wird, um Pornografie zu importieren, ist doch egal. Oder hat der Gesetzgeber mal wieder den Zug der Zeit nicht erkannt und ihn somit verpasst?
Ich kann mit Pornografie nix anfangen, aber wenn es Leute gibt, die das brauchen und dafür bereit sind, zu zahlen, sollen sie doch … (ausgenommen pornografische Darstellungen, an denen Kinder beteiligt worden sind. Wer sowas mit Lust anschauen kann, der/dem sollten die Genitalien verfaulen und somit operativ rückstandslos entfernt werden müssen.)
[...dann sollte das Internet abgeschaltet und die Satelliten (z.B. Astra) zum Absturz gebracht werden.]
Dafür gibt es im Deutschnet ja die Pflicht, vor Pornoseiten ein Altersverifikationssystem (AVS) vorzuschalten.
Dumm nur, dass das ausländische Anbieter nicht interessiert. Die freuen sich über vergraulte Kundschaft aus Deutschland.
Auf jedem Schulhof kursieren Listen mit .com, .tv oder .ru Adressen mit Angeboten, für die ein Anbieter in Deutschland auch mit AVS in den Knast käme.
Gruß A. John
grad zum ersten mal in meinem leben § 184 stgb gelesen und bin in der tat mittelmäßig erschüttert. was für ein schwachsinn!
Der Text des Schreiben ist übrigens noch brisanter: Laut dem letzten Absatz sieht man sämtliche DVDs ohne deutsche Altersfreigabe als "ab 18" an, und meinte diese einziehen zu müssen. Das betrifft nicht nur Pornographie.
@8: Das ist in der Tat so aber was soll man denn bei ausländischen Filmen sonst machen? Filme, die nicht von der FSK freigegeben wurden gelten als ungeprüft und dürfen daher nur an volljährige abgegeben werden. Der Zollbeamte kann ja nicht die Arbeit der FSK esetzen und den Film einfach nach Gutdünken einstufen.
@Udo: Ahem, Versand ist erlaubt? Und was sagt §184 StGB dazu?
(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3)
[...}
3. im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt, *im Versandhandel* oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einem anderen anbietet oder überläßt,[...]
Oder ist der seit 2003 nochtmal geändert worden..?
@Alix: http://www.volkerkoenig.de/webzine/faqzensu.htm auch mit Definition von "Pornografie" – allerdings rund 10 Jahre alt.
Gruß,
Volker.
@ VolkerK: Durch diverse Änderungen, ich bin jetzt nicht im Büro, deshalb sage ich mal aus dem Kopf Mediendienste-Staatsvertrag, ist es jetzt einhellige Meinung, dass der Versand an Volljährige nicht mehr strafbar ist. Deswegen haben inzwischen viele Online-Videotheken harte Pornografie im Angebot (meist nach vorherigem PostIdent). Oder guckst du hier:
http://www.private69.de/
Deshalb kann das mit dem Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit auch nicht mehr so gelten. Wäre mir neu, dass die DVDs ein FSK-Siegel erhalten würden (wozu auch?). Wieso für den Versand aus dem Ausland etwas anderes gelten soll, erschließt sich mir nicht.
Wir werden sehen…
Also, erstmal mit der richtigen Hausnummer unterwegs hilft weiter:
§184
Verbreitung pornographischer Schriften
(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3)
4. im Wege des Versandhandels einzuführen unternimmt,
Insoweit kommentiert Tröndle/Fischer (leider nur 50. Auflage), dass es sich hier um eine Ausdehnung auf einfache Pornographie ausländischer Anbieter handelt, die eigentlich nicht richtig sein kann.
Der inländische Abnehmer (egal ob Endabnehmer oder Zwischenhändler) macht sich nicht strafbar, das ergibt sich aus einem Vergleich mit Nr. 3 und Nr. 8 (so auch schon 2. (gottseidank) Strafsenat des OLG Hamm (was die Jungs in Zivilsachen basteln, ist ja schon nit mehr feierlich) NJW 2000, 1965.
Bleibt nur der ausländische Absender, den man i.d.R. nit zu packen bekommen wird. Aber hier liegt das Problem, denn der macht sich zumindest strafbar, also kann der Zoll zuschlagen.
Schade, dass die DVDs aus den USA kommen. Ansonsten könnte man ganz einfach mit Europarecht dagegenhalten (Maßnahme gleicher Wirkung nach art. 28 EGV, wenn der deutsche Versandhändler bestimmte Pornos verkaufen darf, der z.B. niederländische dieselben Pornos aber nicht).
Vielleicht kommt man ja mit den USA auf nem ähnlichen Weg hin, aber da weiß ich nit, ob das gegen CISG oder sowas verstößt, wenn der deutsche Versandhändler was darf und der amerikanische dasselbe nicht.
Ich hab aus Geschäftsintresse :) mal nen Anwalt befragt. Der sagte, dass man sicherstellen muss, dass der Empfänger volljährig ist und mit dem Besteller identisch ist, was ja durch PostIdent und Versand mir persönlicher Übergabe gegeben ist. Das ganze sei dann analog zu einem Sexshop, der durch seine Zugangsbeschränkung die Volljährigkeit des Käufers sicherstellt. Genaugenommen halte ich den Versand für sicherer, denn ich kann mich durchaus erinnern auch schon unvolljährig Sexshops heimgesucht zu haben (pubertäres Cliquenhobby *g*).
Herr Vetter, ich habe genau das gleiche Problem wie Ihr Mandant. Aktueller Stand der Dinge ist, dass mich der Zoll Frankfurt nun informierte, der Fall sei an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden und nun warte ich auf wahrscheinlich diesen Schrieb. Ich habe schon sehr oft DVDs aus dem Ausland bestellt und einige Male war mein Packet mit einem fetten Zollaufkleber versehen, also besichtigt aber anscheinend als „harmlos“ dokumentiert und an den Besteller weitergesandt. Vielleicht gibt es tatsächlich eine Art Definition ab wann Pornos solche sind. Es handelt sich bei mir um einen Nylon / Fußfetisch und diese Filme sind weder Jugendgefährdend noch beinhalten sie Geschlechtsverkehr oder Gewaltverherrlichung. Wie kommt es also dazu, dass ein scheinbar übereifriger Zollbeamter die Staatsanwaltschaft informiert und ein anderer nicht.
Ich würde sehr gerne wissen, wie es mit dem Fall Ihres Mandanten weiter geht, denn ich bin auch sehr daran interessiert Einspruch einzlegen, damit ich meine teuren Videos bekomme.
Der Grund, weshalb der Import von Pornographie außerhalb der EU rechtswidrig, innerhalb der EU aber legal ist, ist mir auch nicht ganz klar. Ich vermute, daß man das Zollgesetz einfach nie der Reform des SGB angepasst hat, seit ein paar Jahren ist ja der Versand von Pornographie legal. Vielleicht, weil die Rechtsvorschriften bei ausl. Pornographie andere sind als in Europa (z.B.Japan), dann müßten allerdings auch Pornos aus Nordeuropa kontrolliert werden. In den NL sind Rape Pornos noch legal, in DK noch Tierpornographie. Der Zoll hat keine Zeit und nicht die Kapazitäten, bei Importen außerhalb der EU, hier noch zu prüfen, ob sie gegen den §184er verstoßen. Deshalb leitet er automatisch Strafverfahren ein, was natürlich auch Unsinn ist.
@15: Kann man das irgendwo nachlesen? Also dass der Import pornografischer Erzeugnisse innerhalb der EU legal ist, jedoch nicht der Import aus USA o.ä.?
Würde mich mal interessieren, auch ob der Zoll Pakete
(egal mit welchem Inhalt) aus EU-Ländern öffnet/öffnen darf.
@Udo Vetter: wie ist denn das Verfahren ausgegangen? 2005 ist lange her, da sollte es doch eine Entscheidung und ein Urteil gegeben haben.
Würde mich auch mal interessieren wie der derzeitige Stand der Dinge ist.