27.9.2005

AKTIV

In einem Verfahren, in dem ich den Nebenkläger vertrete und ein Schmerzensgeld eingeklagt habe, kommt der Verteidiger auf mich zu. Rechtsanwalt W. fragt nach, ob wir mit einer Einstellung des Verfahrens einverstanden wären, wenn der Beschuldigte das geforderte Schmerzensgeld als Auflage zahlt. Und auch die Kosten der Nebenklage übernimmt. Die Richterin stehe der Idee aufgeschlossen gegenüber, das hat er wohl schon geklärt.

Aktive Strafverteidigung außerhalb des Gerichtssaals. Aber hallo. Hatte hier nicht neulich jemand behauptet, so was gebe es gar nicht?

4 Kommentare zu “AKTIV”

  1. genevainformation meint: (27.9.2005 um 21:00) AntwortenReply to this comment

    "gebe". Ist bestimmt neue deutsch Welle Rechtschreibung. Umpf. Gäbe sieht doch besser aus, so rein esthetisch.

  2. gerichtsberichterstatter meint: (27.9.2005 um 21:13) AntwortenReply to this comment

    So muss es laufen, dann klappts auch mit der effektiven Rechtsprechung.

  3. Clavinca meint: (28.9.2005 um 07:30) AntwortenReply to this comment

    Aktive Strafverteidigung außerhalb des Gerichtssaals – so soll es sein…
    Erlebe ich häufiger…

  4. Uwe (der echte) meint: (28.9.2005 um 10:44) AntwortenReply to this comment

    @ 1:

    " “gebe”. Ist bestimmt neue deutsch Welle Rechtschreibung. "

    Nein, das ist nur der Konjunktiv I, der tatsächlich an diese Stelle gehört. ;-)

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