30.9.2005

REDAKTION

Es werden ja nicht nur Redaktionen durchsucht:

Ich brauche den beschlagnahmten Computer schnell zurück, weil mein Mann sonst keine Videospiele machen kann.

Diese Begründung müssen wir allerdings auch noch etwas redigieren.

11 Kommentare zu “REDAKTION”

  1. Doc meint: (30.9.2005 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht sind Videospiele die bessere Alternative zu dem, was der Mann ohne Computer anstellen würde :-)

  2. Perry meint: (30.9.2005 um 16:26) AntwortenReply to this comment

    Ist der Mann vielleicht freier Programmierer? :)

  3. paulo meint: (30.9.2005 um 17:54) AntwortenReply to this comment

    @Perry: Super. Du solltest Dir einen Job bei Udo geben lassen mit der kreativen Fähigkeit. Dafür hat Udo beztimmt Verwendung für Fälle in denen er Behaupten kann, wie alles noch hätte gewesen sein können.

  4. gerichtsberichterstatter meint: (30.9.2005 um 18:15) AntwortenReply to this comment

    Vor dem Gerichtsverfahren den Computer zurück? Eher unwahrscheinlich, egal welche Begründung, oder? Oder wurde etwa nichts gefunden auf dem Computer? Auch schwer vorstellbar …

  5. Arno meint: (30.9.2005 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    Wieso muss die Polizei überhaupt jemals einen Computer beschlagnahmen? Ich kann mir keinen Fall vorstellen, in dem mehr als die Festplatte benötigt würde. (Ok, vorstellen schon, aber das wird ja eher selten sein.)

    Wäre es nicht im Sinne der Verhältnismäßigkeit geboten, nur die Festplatte zu beschlagnahmen und möglichst zeitnah (zumindest) auch eine Kopie derselben zurückzugeben?

  6. Thomas Klotz meint: (30.9.2005 um 19:31) AntwortenReply to this comment

    @ Arno

    Es werden ja auch Bildschirme, Tastaturen und Mäuse mitgenommen. Wäre ja zu einfach, nur die Festplatte mitzunehmen. Man schleppt halt alles, was nach Computer aussieht weg. Was man hat, das hat man.

  7. Harald meint: (30.9.2005 um 20:03) AntwortenReply to this comment

    Klar, daß man da vorsichtig geworden ist. Ich erinnere mich noch an die seligen Zeiten als sich ein hessischer Staatsanwalt dadurch profilieren wollte, daß er in der Mailbox-Szene wal richtig aufräumen wollte und illegale, "superschnelle", nicht postzugelassene 2400 Modems beschlagnahmen ließ. So manch einer hat über diese Aktionen seinen Elektronik-Schrott entsorgt und den Strafverfolgern entgegenkommend eine alte Drucker- oder Videokarten in die Hand gedrückt :-)

  8. n.n. meint: (30.9.2005 um 20:39) AntwortenReply to this comment

    mhm, bei einem freien journalisten, der vorwiegend für ein spielemagazin arbeitet, wäre das eine sehr gute begründung ….

  9. semteX meint: (1.10.2005 um 11:16) AntwortenReply to this comment

    @5: eine kopie zurückgeben? Was ist wenn auf der Festplatte sachen verschlüsselt / etc sind?

  10. DmvG meint: (1.10.2005 um 11:23) AntwortenReply to this comment

    @Arno:
    Es kommt gelegentlich vor, dass ein Computer Tatmittel einer Straftat ist. Er unterliegt dann der Einziehung und kann auch schon im Ermittlungsverfahren beschlagnahmt werden.

  11. fireball meint: (2.10.2005 um 21:11) AntwortenReply to this comment

    @9 : mich würde generell mal interessieren wie es sich verhällt, wenn die daten auf der platte verschlüsselt sind und der rechner wegen ermittlungen z.b. wegen verdacht auf urheberrechtsverletzungen einkassiert wird.

    wie lange darf der staat den rechner einbehalten und (im falle einer wirksamen kryptografie vermutlich vergeblich) versuchen die verschlüsselung zu knacken?
    hätte man in so einem fall überhaupt eine chance die geliebte hardware jemals wieder zu sehen?
    darf man zur herausgabe des passwortes unter androhung von beugehaft gezwungen werden? (obwohl ja gillt dass man sich nicht selbst belasten muss)

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