7.10.2005

ONLINE-BELEIDIGUNG

Für Online-Beleidigungen ist ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen, hat das Amtsgericht Hamburg entschieden. Der Beklagte hatte in einem Forum über den Kläger geschimpft:

“Herr C. hat offensichtlich Zahlungsprobleme, weil ihn einige große Vermarkter gekickt haben und auch Strafantrag gestellt haben. Wer mit Herrn C. Geschäfte macht ist leider selber Schuld. Impressum lesen hilft.”

Ein Prozess mit diesem Streitwert kostet den Verlierer ca. 2.100,- EUR Anwalts- und Gerichtsgebühren.

Näheres bei der Kanzlei Dr. Bahr.

21 Kommentare zu “ONLINE-BELEIDIGUNG”

  1. Martin Hiegl meint: (7.10.2005 um 15:58) AntwortenReply to this comment

    Irgendwie erkenne ich die Beleidigung nicht?!

  2. Udo Vetter meint: (7.10.2005 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    Verleumdung bzw. üble Nachrede, eine Unterform der Beleidigung.

  3. Referendar meint: (7.10.2005 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    In diesem Fall kommen dann ja noch die Abmahnkosten dazu.

  4. Alix meint: (7.10.2005 um 16:09) AntwortenReply to this comment

    womit ich wieder bei einem anderen, in diesem Blog erwähnten Thema wäre: die Bezeichnung eines Bloggers als "Arschloch". Ist das nun eine Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Verunglimpfung, Ironie oder was?

  5. Nordlicht meint: (7.10.2005 um 16:20) AntwortenReply to this comment

    Das ist ggf. eine wahre Tatsachenbehauptung.

    SCNR ;-)

  6. Horst meint: (7.10.2005 um 17:28) AntwortenReply to this comment

    Das ist "eine pointierte Äußerung des Missfallens aus konkretem Anlass":
    http://www.mdr.de/mdr-info/urteile/209572.html

  7. Simon meint: (7.10.2005 um 17:30) AntwortenReply to this comment

    Beleidigung.

    Übrigens war der mdr-Pressebericht zu der Arschloch-Beleidigung ganz schön falsch. Steht <a href="http://quellwasser.blogspot.com/2005/10/gerichtsjournalisten.html&quot; rel="nofollow">hier</a> bei mir im Weblog.

  8. axel meint: (7.10.2005 um 17:51) AntwortenReply to this comment

    Ist auch dann von Verleumdung, bzw. üble Nachrede der Fall, wenn die Tatsachen, die behauptet werden zutreffen? Ich habe z.B. einen Schuldner der partout nicht bezahlen will. Wenn ich jetzt hergehe und alle Nachbarn anrufe und diese Frage was mein Schuldner den ganzen Tag so treibt (Schwarzarbeit) und denen gleichzeitig mitteile, dass er schon wegen Betrugs verurteilt worden ist, ist dies dann ebenfalls Verleumdung, bzw. soll ich das besser aus nem Telefonhäußchen machen oder an die ganze Nachbarschaft Briefe ohne Absender schicken?

  9. Mario meint: (7.10.2005 um 19:08) AntwortenReply to this comment

    Oha! Könnte sich dieses Urteil evtl. auf andere Fälle, die in deiner Schublade liegen auswirken?

  10. P64 meint: (7.10.2005 um 19:12) AntwortenReply to this comment

    Schön ist doch immer, wenn Gerichte eine Unterlassungsklage abweisen. So darf man z.B. über Oliver Juhnke, den Sohn des gotthabihnseligHarald, folgendes sagen:

    "Oliver Juhnke ist ein kompletter Versorgungsfall ohne hoffnungsvolle Sozialprognose"

    :=)

  11. gsyi meint: (7.10.2005 um 20:43) AntwortenReply to this comment

    Echt hart, dass sowas als Online-Beleidigungen gilt…

  12. Lenn meint: (7.10.2005 um 20:57) AntwortenReply to this comment

    @ 11: Was ist daran hart? Angenommen, du betreibst einen Onlineshop und in einem Forum werden nun unwahre Dinge der o.g. Art verbreitet…

  13. Udo Vetter meint: (7.10.2005 um 22:04) AntwortenReply to this comment

    Wahre Behauptungen sind nur dann eine Beleidigung, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der andere in seiner Ehre herabgesetzt werden soll. Bei der üblen Nachrede ist der Wahrheitsbeweis sogar zulässig. Letzlich läuft es immer auf eine Abwägung ab: Hatte der Betroffene eine berechtigtes Interesse, derartige Tatsachenbehauptungen zu verbreiten?

  14. gsyi meint: (7.10.2005 um 22:38) AntwortenReply to this comment

    @ 13: Wenn ich die "Beschimpfungen" so lese, scheint es ein Vermarkter zu sein, der seine Affiliates (die Werbeplätze auf ihrer Seiten anbieten) nicht mehr bezahlen können, und sowas liest man eben häufig in Foren…

  15. Lenn meint: (8.10.2005 um 09:03) AntwortenReply to this comment

    vielleicht noch kurz was am rande: Der Streitwert beträgt nur deshalb 5.000 Euro, weil der Teilnehmerkreis gering war. Richtet sich das gering nun danach, weil es in einem Forum passierte, wo der Zugang nur registrierten Usern zugänglich war, also eben nicht frei verbreitet wurde sondern nur einem ausgewählten Personenkreis zugänglich war? Oder hat das Forum eine entsprechend geringe Besucherrate?
    Ein höherer Streitwert für Onlinebeleidigungen ist demnach auch statthaft…

  16. norbert meint: (8.10.2005 um 11:06) AntwortenReply to this comment

    Übrigens der Herr C. hat hiermit zu tun und hat bei antispam.de
    bereits eine umfangreiche Krankenakte. Der Nachweis der Beleidigung dürfte ihm äusserst schwer falle, hoffentlich.
    Aber lest selber:
    http://www.antispam.de/forum/showthread.php?t=9254

  17. norbert meint: (8.10.2005 um 11:08) AntwortenReply to this comment

    Nachtrag, alle Threads zu Thema winow handeln von ihm.

  18. nada meint: (21.4.2006 um 07:53) AntwortenReply to this comment

    Ich wurde mit vollem namen in einemblog erwähnt.gleichzeitig als psychopatin betitelt. mein beruf steht auch dabei.

    Ist das beleidigung? Kann ichh dagegen vorgehen?
    es ist nicht das erste mal..

  19. marco ehrl meint: (9.6.2006 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    hab jetzt auch was ähnliches an der Backe: habe bei ebay Ware in schlechtem zustand gekauft wg. irreführender Artikel-Beschreibung-hab mich sehr geärgert. Das habe ich anschliessend in einem Forum publik gemacht mit Beweis-Fotos und zur Vorsicht gemahnt. Keine Beleidigung oder persönlicher Angriff.
    Nun droht der Kerl mit Unterlassungs-klage,Rufschädigung,Verdienst-Ausfall etc.
    muss ich mir da Sorgen machen ?

  20. HiPPiE meint: (6.4.2009 um 21:26) AntwortenReply to this comment

    Es gibt Sachen, die sind wichtig und gewisse Dinge sind's einfach nicht. Wer sich im Netz darüber muckiert beschimpft, beleidigt, heruntergeputzt zu werden, der möge doch bitte einfach einmal um die Ecke treten, den Tränensack leerheulen und aufrecht wieder auf der Bühne erscheinen.

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