10.10.2005

ALLES AUF EINMAL

Tatvorwurf laut einem Anhörungsbogen der Polizei:

“alle sonstigen Straftaten nach StGB”

Das sieht nach Arbeit aus.

16 Kommentare zu “ALLES AUF EINMAL”

  1. KleinesF meint: (10.10.2005 um 11:23) AntwortenReply to this comment

    …oder Unkenntnis bei der Polizei?

  2. Folkert meint: (10.10.2005 um 11:25) AntwortenReply to this comment

    …und nach Höchstgebühr^^

  3. statler meint: (10.10.2005 um 12:11) AntwortenReply to this comment

    Verdammte Anarchisten!

  4. Chris meint: (10.10.2005 um 12:29) AntwortenReply to this comment

    Halte uns bitte unbedingt auf dem Laufenden, wie das Verfahren wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges ausgeht!

  5. legens meint: (10.10.2005 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    … und das wegen Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie!

  6. JLloyd meint: (10.10.2005 um 12:37) AntwortenReply to this comment

    Ist das ein Uebrigbleibsel der "genaue[n] Bezeichnung des Tatvorwurfs" gem. StPO ?

  7. Bernhard meint: (10.10.2005 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    das kann und wird teuer werden ;-)

  8. Justus meint: (10.10.2005 um 13:00) AntwortenReply to this comment

    Man merkt, das das Rechtsverständnis höchster Würdenträger im Innenressort in Bund und Ländern bis auf den einfachen Polizeibeamten abfärbt; der Fisch beginnt bekanntlich am Kopf zu stinken an.

  9. Herr Jan meint: (10.10.2005 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    Was meinen Justus? ICh meine, ich ahne, was du sagen willst,nur könntest du dich da doch irren…

    Unkenntnis sollte man bei der Polizei eher nicht annehmen, da zumindest diejenigen, die heute ausgebildet werden, umfangreiche strafrechtliche Kenntnisse vermittelt bekommen und so auch wissen sollten, das der Delinquent so einiges nicht betan haben sollte. Zum Beispiel vermutlich auch nicht den Geheimisverat nach §95 StGB oder die Beihilfe dazu.

  10. Sebastian Kayhs meint: (10.10.2005 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    … oder nach einem Polizisten, der nicht wußte, wie man zwei Tatvorwürfe in eine Zeile schreibt und deshalb diese Variante gewählt hat. Dabei geht es doch so einfach – mit Alt und F2 eine zweite Zeile schaffen und dann im Auswahlfenster den nächsten Tatvorwurf aussuchen.

    Wobei ich die Vorstellung auch interessant finde, wie das Verkehrskommissariat in Sachen "Herbeiführen einer Kernexplosion" ermittelt. *g*

    Und ja – der Anhörungsbogen ist von mir ;-)

  11. pirat! meint: (10.10.2005 um 17:21) AntwortenReply to this comment

    Eine Pflichtverteidigung sollte dann ja jedenfalls drinsitzen. In solchen Fällen klappt bestimmt auch eine vorgezogene Beiordnung bereits im Ermittlungsverfahren.

  12. Justus meint: (10.10.2005 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    @ Herr Jan

    Meine, was du glaubst, dass ich meine:

    - empfehle zum Thema angeblicher Beihilfe zum Geheimnisverrat -

    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/21/21092/1.html

    Im übrigen bezweifele ich bei Ordnungshütern und deren Führungskräften weniger die formale Kenntnis gültiger Rechtsnormen, als vielmehr deren geistige Durchdringung und Verinnerlichung.

    Rechtsnormen sind kein Herrschaftsinstrument Weniger, sondern sollen das Zusammenleben Vieler ordnen helfen.

  13. Herr Jan meint: (10.10.2005 um 22:59) AntwortenReply to this comment

    Mein Kommentar zur Unkenntnis bezog sich auf Kommentar #1 ;)

    Ein Kommunikationswissenschaftler ist eventuell nicht der beste Gesprächspartner für ein Rechtsproblem.
    Und ein wie auch immer gearteter Beschluss von Generalstaatsanwälten jedenfalls ändert wohl kaum die Rechtslage.
    Ansonsten scheint er bemüht, den Eindruck zu erwecken, dass Schilly Initiator der Durchsuchungen war. Immerhin ist er geschickt genug, dies nicht offen zu behaupten.

    Anzunehmen, dass es so war, mag dem einen oder anderen zwar Argumentativ sehr gelegen sein, aber das alleine macht es nicht wahr.

  14. Justus meint: (11.10.2005 um 12:40) AntwortenReply to this comment

    Otto Georg Schily schreibt sich mit einem L ; da du in allen Blogs zum Thema, wo du hierüber mitdiskutierst, ihn mit 2 L schreibst, ist das wohl keine versehentlicher Schreibfehler. Ich würde aber nicht so weit gehen, ihn als "kleinen Schill" abzuqualifizieren!Im übrigen sollte man sich als Jurist nicht über Kommunikationswissenschaftler erheben,die sich mit dem Thema und der Rechtslage zur "Pressefreiheit" vielleicht besser auskennen, als so mancher Volljurist.

  15. Justus meint: (11.10.2005 um 12:41) AntwortenReply to this comment

    @14 zu @ 13 : gemeint war der Herr Jan . Sorry!

  16. Santos meint: (13.10.2005 um 02:12) AntwortenReply to this comment

    Auf dem Anhörungsbogen fehlt zu dieser Zeile ein Doppelpunkt hinten. Viel Arbeit?

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