Halte uns bitte unbedingt auf dem Laufenden, wie das Verfahren wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges ausgeht!
legens meint:
(10.10.2005 um 12:34) Antworten
… und das wegen Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie!
JLloyd meint:
(10.10.2005 um 12:37) Antworten
Ist das ein Uebrigbleibsel der "genaue[n] Bezeichnung des Tatvorwurfs" gem. StPO ?
Bernhard meint:
(10.10.2005 um 12:43) Antworten
das kann und wird teuer werden ;-)
Justus meint:
(10.10.2005 um 13:00) Antworten
Man merkt, das das Rechtsverständnis höchster Würdenträger im Innenressort in Bund und Ländern bis auf den einfachen Polizeibeamten abfärbt; der Fisch beginnt bekanntlich am Kopf zu stinken an.
Herr Jan meint:
(10.10.2005 um 13:19) Antworten
Was meinen Justus? ICh meine, ich ahne, was du sagen willst,nur könntest du dich da doch irren…
Unkenntnis sollte man bei der Polizei eher nicht annehmen, da zumindest diejenigen, die heute ausgebildet werden, umfangreiche strafrechtliche Kenntnisse vermittelt bekommen und so auch wissen sollten, das der Delinquent so einiges nicht betan haben sollte. Zum Beispiel vermutlich auch nicht den Geheimisverat nach §95 StGB oder die Beihilfe dazu.
Sebastian Kayhs meint:
(10.10.2005 um 15:00) Antworten
… oder nach einem Polizisten, der nicht wußte, wie man zwei Tatvorwürfe in eine Zeile schreibt und deshalb diese Variante gewählt hat. Dabei geht es doch so einfach – mit Alt und F2 eine zweite Zeile schaffen und dann im Auswahlfenster den nächsten Tatvorwurf aussuchen.
Wobei ich die Vorstellung auch interessant finde, wie das Verkehrskommissariat in Sachen "Herbeiführen einer Kernexplosion" ermittelt. *g*
Und ja – der Anhörungsbogen ist von mir ;-)
pirat! meint:
(10.10.2005 um 17:21) Antworten
Eine Pflichtverteidigung sollte dann ja jedenfalls drinsitzen. In solchen Fällen klappt bestimmt auch eine vorgezogene Beiordnung bereits im Ermittlungsverfahren.
Justus meint:
(10.10.2005 um 17:33) Antworten
@ Herr Jan
Meine, was du glaubst, dass ich meine:
- empfehle zum Thema angeblicher Beihilfe zum Geheimnisverrat -
Im übrigen bezweifele ich bei Ordnungshütern und deren Führungskräften weniger die formale Kenntnis gültiger Rechtsnormen, als vielmehr deren geistige Durchdringung und Verinnerlichung.
Rechtsnormen sind kein Herrschaftsinstrument Weniger, sondern sollen das Zusammenleben Vieler ordnen helfen.
Herr Jan meint:
(10.10.2005 um 22:59) Antworten
Mein Kommentar zur Unkenntnis bezog sich auf Kommentar #1 ;)
Ein Kommunikationswissenschaftler ist eventuell nicht der beste Gesprächspartner für ein Rechtsproblem.
Und ein wie auch immer gearteter Beschluss von Generalstaatsanwälten jedenfalls ändert wohl kaum die Rechtslage.
Ansonsten scheint er bemüht, den Eindruck zu erwecken, dass Schilly Initiator der Durchsuchungen war. Immerhin ist er geschickt genug, dies nicht offen zu behaupten.
Anzunehmen, dass es so war, mag dem einen oder anderen zwar Argumentativ sehr gelegen sein, aber das alleine macht es nicht wahr.
Justus meint:
(11.10.2005 um 12:40) Antworten
Otto Georg Schily schreibt sich mit einem L ; da du in allen Blogs zum Thema, wo du hierüber mitdiskutierst, ihn mit 2 L schreibst, ist das wohl keine versehentlicher Schreibfehler. Ich würde aber nicht so weit gehen, ihn als "kleinen Schill" abzuqualifizieren!Im übrigen sollte man sich als Jurist nicht über Kommunikationswissenschaftler erheben,die sich mit dem Thema und der Rechtslage zur "Pressefreiheit" vielleicht besser auskennen, als so mancher Volljurist.
Justus meint:
(11.10.2005 um 12:41) Antworten
@14 zu @ 13 : gemeint war der Herr Jan . Sorry!
Santos meint:
(13.10.2005 um 02:12) Antworten
Auf dem Anhörungsbogen fehlt zu dieser Zeile ein Doppelpunkt hinten. Viel Arbeit?
…oder Unkenntnis bei der Polizei?
…und nach Höchstgebühr^^
Verdammte Anarchisten!
Halte uns bitte unbedingt auf dem Laufenden, wie das Verfahren wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges ausgeht!
… und das wegen Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie!
Ist das ein Uebrigbleibsel der "genaue[n] Bezeichnung des Tatvorwurfs" gem. StPO ?
das kann und wird teuer werden ;-)
Man merkt, das das Rechtsverständnis höchster Würdenträger im Innenressort in Bund und Ländern bis auf den einfachen Polizeibeamten abfärbt; der Fisch beginnt bekanntlich am Kopf zu stinken an.
Was meinen Justus? ICh meine, ich ahne, was du sagen willst,nur könntest du dich da doch irren…
Unkenntnis sollte man bei der Polizei eher nicht annehmen, da zumindest diejenigen, die heute ausgebildet werden, umfangreiche strafrechtliche Kenntnisse vermittelt bekommen und so auch wissen sollten, das der Delinquent so einiges nicht betan haben sollte. Zum Beispiel vermutlich auch nicht den Geheimisverat nach §95 StGB oder die Beihilfe dazu.
… oder nach einem Polizisten, der nicht wußte, wie man zwei Tatvorwürfe in eine Zeile schreibt und deshalb diese Variante gewählt hat. Dabei geht es doch so einfach – mit Alt und F2 eine zweite Zeile schaffen und dann im Auswahlfenster den nächsten Tatvorwurf aussuchen.
Wobei ich die Vorstellung auch interessant finde, wie das Verkehrskommissariat in Sachen "Herbeiführen einer Kernexplosion" ermittelt. *g*
Und ja – der Anhörungsbogen ist von mir ;-)
Eine Pflichtverteidigung sollte dann ja jedenfalls drinsitzen. In solchen Fällen klappt bestimmt auch eine vorgezogene Beiordnung bereits im Ermittlungsverfahren.
@ Herr Jan
Meine, was du glaubst, dass ich meine:
- empfehle zum Thema angeblicher Beihilfe zum Geheimnisverrat -
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/21/21092/1.html
Im übrigen bezweifele ich bei Ordnungshütern und deren Führungskräften weniger die formale Kenntnis gültiger Rechtsnormen, als vielmehr deren geistige Durchdringung und Verinnerlichung.
Rechtsnormen sind kein Herrschaftsinstrument Weniger, sondern sollen das Zusammenleben Vieler ordnen helfen.
Mein Kommentar zur Unkenntnis bezog sich auf Kommentar #1 ;)
Ein Kommunikationswissenschaftler ist eventuell nicht der beste Gesprächspartner für ein Rechtsproblem.
Und ein wie auch immer gearteter Beschluss von Generalstaatsanwälten jedenfalls ändert wohl kaum die Rechtslage.
Ansonsten scheint er bemüht, den Eindruck zu erwecken, dass Schilly Initiator der Durchsuchungen war. Immerhin ist er geschickt genug, dies nicht offen zu behaupten.
Anzunehmen, dass es so war, mag dem einen oder anderen zwar Argumentativ sehr gelegen sein, aber das alleine macht es nicht wahr.
Otto Georg Schily schreibt sich mit einem L ; da du in allen Blogs zum Thema, wo du hierüber mitdiskutierst, ihn mit 2 L schreibst, ist das wohl keine versehentlicher Schreibfehler. Ich würde aber nicht so weit gehen, ihn als "kleinen Schill" abzuqualifizieren!Im übrigen sollte man sich als Jurist nicht über Kommunikationswissenschaftler erheben,die sich mit dem Thema und der Rechtslage zur "Pressefreiheit" vielleicht besser auskennen, als so mancher Volljurist.
@14 zu @ 13 : gemeint war der Herr Jan . Sorry!
Auf dem Anhörungsbogen fehlt zu dieser Zeile ein Doppelpunkt hinten. Viel Arbeit?