16.10.2005

POPPEN KOSTET

Wieder jemand, der mit Abmahnungen Geld scheffeln will. Diesmal geht es um die Wortmarke “Poppen”. Eine amüsante Geschichte im Westfälischen Anzeiger.

(Link gefunden im MarkenBlog)

17 Kommentare zu “POPPEN KOSTET”

  1. Mayweather meint: (16.10.2005 um 12:55) AntwortenReply to this comment

    Interessant, wie offen Anwalt und Mandant mit dem Thema "Abmahnung zur eigenen finanziellen Bereicherung" in der Presse agieren.

    Hätte von Gravenreuth damals seine Abmahnwellen etwas anders kommuniziert ("Auch ein Abmahnanwalt muss sein Brot kaufen!"), die Geschichte hätte ihn viel wohlwollender in Erinnerung…

  2. Dieter meint: (16.10.2005 um 13:38) AntwortenReply to this comment

    Ich sehe nicht, wieso das für eine wohlwollendere Betrachtung sorgen würde. Solche Leute wie in diesem Artikel beschrieben sind nichts als Schmarotzer, die sich an der Arbeit anderer bereichern wollen. Das wird auch nicht dadurch gerechtfertigt, daß sie davon leben wollen.

  3. n.n. meint: (16.10.2005 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    seltsam find ich nur, dass sich der von dem markeninhaber eingeschaltete patentanwalt so skeptisch zitieren lässt. an dessen stelle hätt ich doch einfach den mund gehalten ….

  4. FLAME meint: (16.10.2005 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    Mhmm,

    wie sieht das eigentlich aus wenn P&G [Procter] die Marke Pringels erst vor kurzem gekauft hätte, also quasi nach dem "einmal gepoppt nie mehr gestopt…"

    Grüße
    F L A M E

  5. Mayweather meint: (16.10.2005 um 14:43) AntwortenReply to this comment

    @Dieter: Oh, ganz vergessen: Satire.

  6. Björn Harste meint: (16.10.2005 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    Soso, seit fünf Jahren hat der Herr Kessler also seine Marke. Aber warum hat er all die Jahre stillschweigend die Nutzung geduldet?

    Viel Spaß beim Einklagen, Herr Kessler.

  7. cinspor meint: (16.10.2005 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    Ich sehe es genauso wie Björn Harste, einen Markennamen eintragen und nicht benutzen (150 T-Shirts die zugegebener Massen auch noch nicht komplett verkauft wurden) und nicht geschützt wurde nach 5 Jahren herauszuholen um Geld abzukassieren ist eine Schweinerei. Es geht der Person doch nur um den schnöden Mammon.

    bsi denn
    cinspor

  8. Mathias meint: (16.10.2005 um 18:07) AntwortenReply to this comment

    Na mit ner einstweiligen wirds wohl nix. Im OLG Bezirk Hamm max 4 Wochen ab Kenntnis.

    Ist es nicht rechtsmissbräuchlich von Herrn Kessler so lange zu warten und dann "zuzuschlagen"? Kann man nicht mit einer Art "Verwirkung" argumentieren?

    Ich werde auch mal die Marke "qwertzu" in allen Schreibweisen anmelden und Microsoft verklagen wenn sie in der Tastaturlayoutfrage in den nächsten Programmen nach "Qwertzu" oder "Qwertyu" fragen. So! B-D

    Gibts eigentlich überhaupt noch aussprechbare Wörter die nicht geschützt sind? Wird so langsam doch recht schwierig.

  9. Rudi meint: (16.10.2005 um 20:44) AntwortenReply to this comment

    @3: Naja, ich würde auch lieber nix sagen. Ich hoffe nur, daß er zu seinem Mandanten auch so ehrlich war. Die rechtliche
    Situation sehe ich auch als kritisch, aber nicht aussichtslos
    an.

    @8: EV würde ich sowieso nicht machen, da bei einer rechtlich
    kritischen Situation wie hier das Kostenrisiko zu groß ist…

    @7: Wieso Schweinerei? Immerhin hat er als erster erkannt, daß
    das Wort "poppen" zur Unterscheidung von Textilien und
    Getränken verschiedener Hersteller dienen könnte.
    Er hat ja 5 Jahre Zeit, die Benutzung aufzunehmen; ich wäre
    allerdings früher auf die Unternehmen losgegangen. Einerseits
    wäre er dann sicher in der Benutzungsschonfrist und
    andererseits ist auch eine erste Lizensierung eine
    Benutzung. Jetzt hingegen kann er mit einer Löschungsklage wg.
    Verfalls rechnen und ich denke, er wird gut vortragen müssen, um mit seinen 150 T-Shirts eine ernsthafte Benutzung belegen
    zu können. Getränke hat er anscheinend eh nicht benutzt, so
    daß diese bereits verfallen sein könnten/dürften.

    @8:Die Verwirkung wg. Duldung dürfte doch ehr das kleinere
    Problem sein, da das Verbietungsrecht erst nach 5 Jahren
    erlischt, oder ???
    Daß ein Wort im Duden steht, ist doch kein Problem.
    Entscheidend ist doch, daß das Publikum den Begriff als
    "Marke" in Verbindung mit der Ware erkennt, d.h. daß das
    Zeichen, also der Begriff, vom Publikum als
    Unterscheidungskennzeichen verstanden wird.

    @alle: Vielleicht kann ja mal jemand ins Gesetz gucken, das
    erleichtert die Rechtsfindung ungemein ;-)

    … bis neulich,
    Rudi, dessen Schwäche das Markenrecht immer schon war :-(

  10. Firlefonz meint: (17.10.2005 um 03:51) AntwortenReply to this comment

    Gibt es da nicht ein Gesetz/Klausel, wonach allgemeine Begriffe, wenn sie quasi "Allgemein" benutzt werden, trotz patent, vor Patentansprüchen geschütz sind. Sorry, ich bekomme es gerade nicht besser formuliert. Weiß jemand was ich meine?

    Also z.b. kann keiner den Namen "Telefon" patentieren lassen weil der Begriff einfach zu weitläufig verbreitet ist, selbst wenn es ein patentierter Name wäre.

  11. Santos meint: (17.10.2005 um 10:51) AntwortenReply to this comment

    Markentext: POPPEN
    Markenform: Wortmarke

    Anmeldetag: 27.12.1999
    Tag der Eintragung: 27.07.2000
    Tag der Veröffentlichung der Eintragung: 31.08.2000

    Leitklasse: 25
    Klassen: 25; 32; 33
    Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand): Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; nicht alkoholische Getränke, soweit in Klasse 32 enthalten; Biere; alkoholische Getränke, soweit in Klasse 33 enthalten (ausgenommen Biere)

    Eine sehr schöne Marke.

  12. RA Dominik Boecker meint: (17.10.2005 um 10:58) AntwortenReply to this comment

    @Firlefonz: Du meinst, dass es untersagt sein sollte, Allerweltsbegriffe als Marke anzumelden?

    Was spräche denn aus Deiner Sicht dagegen, die Zeichenfolge "Telefon" als Marke für Obst, insbesondere Äpfel anzumelden?

  13. Rudi meint: (17.10.2005 um 13:10) AntwortenReply to this comment

    @Firlefonz:
    Doch, gibt es: Wie schon gesagt, immer dann, wenn das Zeichen, also die "Marke" vom Publikum nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, oder – wie es der BGH formuliert hat – wenn es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer gängigen Fremdsprache handelt, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird. Beispielsweise "Fünfer" oder "Test it".

    Entscheidend ist immer, ob das Zeichen die Herkunftsfunktion erfüllt, d.h. ob es dazu geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen des einen Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.

    "Telefon" könnte für Äpfel, Birnen, Alkoholika etc. durchaus eintragungsfähig sein, da "Telefon" für Äpfel und Birnen sicher nicht beschreibend ist und auch kein Anhalt erkennbar ist, daß der Verkehr das Wort "Telefon" nicht als Unterscheidungsmittel im Hinblick auf Äpfel o.ä. versteht.

    Nicht jedoch für Telekommunikationsmittel, da hier ein Interesse der Mitbewerber besteht, den Begriff als beschreibende Angabe verwenden zu können (Freihaltebedürfnis) und ihm ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt innewohnt (Unterscheidungskraft).

  14. Firlefonz meint: (17.10.2005 um 17:20) AntwortenReply to this comment

    @Dominik: Gute Frage…
    @Rudi: Danke für die Infos.

  15. Gerald Steffens meint: (17.10.2005 um 19:32) AntwortenReply to this comment

    > “Telefon” könnte für Äpfel, Birnen, Alkoholika etc. durchaus eintragungsfähig sein

    welche chancen. ich moechte meine äpfel mal microsoft titulieren dürfen. aber nur die ganz weichen sorten. dem dürfte dann ja prinzipiell nichts im wege stehen, oder ;-)

  16. Rudi meint: (17.10.2005 um 19:48) AntwortenReply to this comment

    @Gerald Steffens:
    nur die KLEINEN weichen Sorten… gute Idee,
    könnte aber zu beschreibend sein ;-)
    Du weißt ja, was Mrs. Gates zu ihrem Gatten in der Hochzeitsnacht sagte….

    Im Ernst: microsoft dürfte eine im Inland bekannte Marke
    sein. Bei diesen spielt die W/DL-Ähnlichkeit keine Rolle :-(((

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum - Google+