GEFÄHRLICHER BUTTON
Weil er einen Button mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz an seinem Rucksack hatte, ist ein Student vom Amtsgericht Tübingen verurteilt worden. Er soll Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet haben. Auch der Staatsanwalt bestritt nicht, dass der Student politisch korrekte Motive hatte – er wollte gegen Nazis demonstrieren. Dennoch, so der Staatsanwalt laut Schwäbischem Tagblatt, müssten japanische Touristen vor derartigen Anblicken geschützt werden.
Verständlich ist die Entscheidung nicht.
Der angeblich verletzte § 86a Strafgesetzbuch bestraft “die abstrakte Gefahr einer inhaltlichen Identifizierung mit dem Bedeutungsgehalt symbolträchtiger Kennzeichen, deren … Verwendung den Anschein erwecken könnte, verfassungswidrige Organisationen könnten trotz ihres Verbots ungehindert ihre Wiederbelebung betreiben” (Tröndle/Fischer, StGB, § 86a Randnummer 1). Dieser Eindruck wird natürlich nicht von Leuten erweckt, die gegen diese Bestrebungen demonstrieren.
Das Argument des Gerichts, solche Symbole sollten grundsätzlich aus der öffentlichen Wahrnehmung herausgehalten werden, geht sogar deutlich darüber hinaus. Gegen eine solche Tabuisierung spricht schon, dass umfangreiche Ausnahmen gelten. So dürfen die Symbole gemäß § 86 Abs. 3 Strafgesetzbuch, auf den der Paragraf verweist, für die staatsbürgerliche Aufklärung, die Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, für Kunst, Wissenschaft, Forschung oder Lehre sowie für angemessene Berichterstattung verwendet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang überdies entschieden, dass eine satirische Darstellung (Hitler mit Hakenkreuzbinde auf einem T-Shirt) unter die Kunstfreiheit fällt.
Die Sache erinnert etwas an das Verfahren gegen Alvar Freude. Bleibt zu hoffen, dass auch in diesem Fall das Berufungsgericht mehr Augenmaß beweist.
(Link gefunden bei Recht und Alltag; danke auch an Pascal Ludwig für den Hinweis)
Auch japanischen Touristen darf gerne gezeigt werden, daß wir hier gegen derartige Symbole und die damit zusammenhängenden Ideologien protestieren.
Wirklich sehr seltsam die Entscheidung. Wird dann bald auch das Zitieren rechtsradikaler Propaganda-Begriffe zum Zwecke ihrer Widerlegung unter Strafe gestellt?
Warum wurde das Verfahren nicht wegen §§86aII,86III bzw. IV eingestellt?
Da hat doch jemand zu viel Zeit.
Und was ist mit chinesischen, indischen, nigerianischen, italienischen, französischen und nicht zuletzt malayischen Touristen? Dürfen die das sehen? Und wieso ausgerechnet Japaner nicht?
Man entfernt nunmal nazistisches Gedankengut nicht aus den Köpfen, indem man Symbole verbietet. Da werden sich immer neue finden. Und dann noch einen offensichtlichen Gegener dessen zu belangen, was für ein Kappes… Eigentor!
Wirklich mal wieder eine haarsträubende Entscheidung.
GEGEN NAZIS
mhm, vielleicht sollte ich mal strafanzeige gegen den bibliotheksleiter stellen. in unserer uni-bib stehen noch massenhaft bücher aus den 30ern und 40ern mit alten stempeln, die noch die insignien des vermeintlich 1000jährigen reiches tragen ….
DAS ist deutschland!echt ma, mehr fällt mir dazu nicht ein!
Die Japaner koennten vielleicht die Streichung des Symbols uebersehen, wuerden den Traeger wahrscheinlich zu Schnitzel & Bier einladen und nach mehreren Masz auf die Frage wie er denn zu der Ehre komme antworten: "Because we fought the same war !".
Also rein menschlich geht mir offensives Demonstrieren von Gutmenschentum (fast) genauso auf die Nerven wie das Zurschaustellen rechtsradikalen Gedankenguts.
japanische touristen vor dem anblick eines hakenkreuzes schützen?
im asiatischen raum ist das hakenkreuz nichts unübliches und auf vielen buddhistischen tempeln zu finden.
für die meisten japaner dürfte dieses kreuz also eine ganz andere aussagekraft besitzen.
@banane (10)
Vielleicht hatte der Richter den Hintergedanken, dass der Japaner denkt, dass da gegen eine religiöse Einstellung (Buddha, etc.) mit dem durchgestrichenen Hakenkreuz demonstriert wird. Und in Deutschland herrscht schließlich die Religionsfreiheit. :)
*seufz*
Dem Richter – und dem Staatsanwalt erst recht – sollte man mal eine Kopie des Grundgesetzes schenken. Vielleicht noch in Verbindung mit einem kleinen Lehrbuch über Rechtsdogmatik – verfassungskonforme Auslegung ist etwas, das man beherrschen sollte. Auch als Richter, der mit dem (klassischen) ÖR seit Jahren nicht mehr viel zu schaffen hat. Vielleicht wäre auch ein Hinweis auf die Radbruch'sche Formel nicht ganz falsch….
@11: das ist aber nicht Zweck des §86a des StGB und durch dessen Inhalt nicht abgedeckt.
Der Grund dürfte eher sein, dass japanische Touristen damit evtl. in ihrer religiösen Haltung gekränkt werden könnten. Schliesslich werden Tempel dort immer mit dem umgedrehten Hakenkreuz symbolisiert.
Jedoch fehlt dort eigentlich das ganze dogmatische rund um die Religion, wie es im Katholizismus oder dem Islam evtl. auftritt ;)-
ganz klar DAFÜR
und nein ich bin nicht gegen nazis…
Wie kommt es bloß, dass mein Vertrauen in die Justiz von Tag zu Tag mehr schwindet?
@11 das heißt, doch aber auch das ich gegen eine Religion sein kann und dies ausdrücken darf. Solange ich niemanden zwinge aus dieser Gemeindschaft auszutreten.
Das kann ja wohl nicht wahr sein… was ist denn das für ein Richter?
@18 "Und wenn ihr betet, sollt ihr nicht sein wie die Heuchler, die gern in den Synagogen und an den Straßenecken stehen und beten, damit sie von den Leuten gesehen werden. Wahrlich, ich sage euch: Sie haben ihren Lohn schon gehabt. Wenn du aber betest, so geh in dein Kämmerlein und schließ die Tür zu und bete zu deinem Vater, der im Verborgenen ist; und dein Vater, der in das Verborgene sieht, wird dir's vergelten. Und wenn ihr betet, sollt ihr nicht viel plappern wie die Heiden; denn sie meinen, sie werden erhört, wenn sie viele Worte machen." (Mt 6.5) Irgendwie symphatisch.
@14. Zum Glück. Wenn das BGB meinen Ansichten folgen würde, würde im November erstmal pauschal die Hälfte der Deutschen verhaftet werden (und sei es wegen miesepetrigem Verhalten in der S-Bahn), um Mitte März auch schwerwiegende Verbrecher zu begnadigen… :)
Und das ist erlaubt ?
(Text editiert. Fragwürdiger Link, den ich, in Anbetracht des Urteils, hier nicht stehen lassen möchte. Bitte um Verständnis. U.V.)
Hoffe doch sehr, dass der Verteidiger Rechtsmittel einlegt!?!?
Hier gleich der nächste kontroverse Link zum Thema Kreuz-Zeichen:
swastika-info.com/de2/cla...ification/1111096441.html
darf ich als buddhist mein sonnezeichen (umgedrehtes hakenkreuz) als ausdruck meiner religion in deutschland frei tragen?
Was ist mit meiner Geburtsurkunde, da ist auch ein Hakenkreuz drauf; muß ich die jetzt verbrennen? Kopien davon habe ich schon mehrfach verwendet!
Ich hoffe ich bringe mit meinem Kommentar hier niemanden in Schwierigkeiten, weil unter meinem Namen schließlich mein Blog verlinkt ist. Und ich für mich finde nämlich, man sollte jetzt erst recht Flagge zeigen!
Der Staatsanwalt hat inzwischen übrigens öffentlich erklärt, er hätte im Falle eines Freispruchs Rechtsmittel dagegen eingelegt… offenbar wirklich ein Unbelehrbarer. Vielleicht liegt's ja daran, dass man in Tübingen so selten echte Nazis anklagen kann.
Hier in Bochum wurde jetzt ein … Wortwahl… stadtbekannter, verdienter, wie auch immer, Antifaschist, der als Schüler diesen ganzen Scheiß und die "Reichskristallnacht" mitbekommen hat, verurteilt, weil er mit 4 oder 5 Leuten gemeinsam im letzten Jahr am 9.November einen Kranz niederlegte und dabei, davor, ja wohl wirklich pupegal, ein Plakat getragen hat…, wegen "nicht angemeldeter Demo" etc. . Die Neonazis triumphieren, aber so sind wohl manche Richter, getreu ihren Buchstaben. Guckst Du vielleicht hier:
http://www.mein-bochum.de/
unter Affären und dann Hannes Bienert, guck mal, wie die npd sich freut. Ha'm solche Richter überhaupt einen Geschichtsunterricht gehabt ?! Aber ist ja alles vorbei, Adolf ist ja tot und sowas wird ja kaum wieder passieren. (?)
Mit Juristen kann man halt Staat machen.
Also, mir kommt da der Verdacht, dass Staatsanwalt und Richter in Wirklichkeit etwas gegen Anti-Nazis haben.
@34 Bin voll Deiner Meinung.
Außerdem drängt sich bei mir das Recht zur Meinungsfreiheit in Wort und Bild auf, oder gibts das in Deutschland nicht?
[quote]Auch japanischen Touristen darf gerne gezeigt werden, daß wir hier gegen derartige Symbole und die damit zusammenhängenden Ideologien protestieren. [/quote]
gegen die ideologien ja, aber warum immer gegen das symbol?
http://swastika-info.com/
Naja, es heist nicht um sonst "Rechte und Staat = Verbrechersyndikat!" Es ist 1. nichts neues, das Polizei und Gerichte mehr auf der "Rechten Seite" des lebens stehen. Und ebensowenig ist es neu, das man vielleicht den Begriff "Rechtsstaat" etwas anders sehen muss, um zu erkennen, das es nicht's mit "dem Recht" zu tun hat. Leider!
Am 7-12-05 Saal 303 11.00Uhr gehts weiter im AG Stuttgart. Dort findet eine weitere Verhandlung zum Thema statt, angezettelt von der Staatsanwaltschaft Stuttgart- darf man darauf hinweisen,wieder eine Frau-. Beweismittel wurden ohne richterl. Anordnung beschlagnahmt, Prozesstermin unter Umgehung der übl. Geschäftsordnungspläne innerhalb 7 Tagen auf eine bestimmte Richterin übertragen.Diese schaffte es, innerhalb 7 Tagen, die Beschlagnahme als rechtens zu bescheiden, einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft zu genehmigen und auf Einspruch den Termin zur mündl. Hauptverhandlung festzusetzen. Wer die Geschäftspläne der Gerichte kennt, weiss,dass dies eine nicht zu übertreffende Leistung ist.
Das Urteil dürfte jetzt schon klar sein,der Weg zum LG Stuttgart ist damit vorgezeichnet.
Zwischnezeitlich werden in Stuttgart schon Kinder und Jugendliche, die die Aufnäher und Buttons tragen,zur Zahlung von 10 Euro genötigt und die Aufnäher von der Polizei eingezogen, wenn's sein muss,auch aus der Kleidung geschnitten.Angaben von Betroffenen-wird derzeit verifiziert. Hier wird deutlich,wie es um die Rechtsstaatlichkeit in unserem Land bestellt ist.
roland_spaeth@web.de
@ Roland Späth: Mich würde interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage 10 Euro verlangt werden. Soll das eine Verwarnung gewesen sein? So etwas gibt es bei Straftaten nicht…
Das ist doch einfach zu krass! Was ist das für ein Rechtssystem, in dem man für so etwas verurteilt wird? Dem Richter sollte man seinen Benz beschlagnahmen… vielleicht ist der Mercedesstern ein heiliges Zeichen eines afrikanischen Stammes, der dadurch seine Religion beleidigt sieht!
Ah ja…Japaner.
Vielleicht weil sie selebr Faschisten waren? Das netter Kaisertum?
Aber ist das denn besonders relevant? Ich habe viele Taiwanesen als Freunde uns keiner, wirklich niemand von denen dachte, es würde ein Symbol PRO Faschismus und die Neonazis sein.
ich kotze.
Und weiter gehts:
Hausdurchsuchung bei "Nix-Gut" –> http://de.indymedia.org//2005/09/129298.shtml
http://razzia.nix-gut.de/
Unter dem Vorwand „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ räumten sie das Lager frei von allen antifaschistischen Artikeln, auf denen in irgendeiner Weise Hakenkreuze auftauchten und nahmen Daten und Adressen aus den Computern mit.
Ich bin zwar nur Linguist und kein Jurist, aber wenn ich daran denke, wie man angesichts dieses Urteils, wenn sich denn ein solches "Tübinger Duett" (Richter/Staatsanwaltschaft)gegen Mitte/Ende der 70er und noch in die 80er Jahre hinein in den dtschn Amtgerichten zusammengefunden hätten, damit mal wieder ordentlich Geld in die Staatskasse kommt…
Und wie sieht es mit Buchtiteln aus, auf deren Covern (mindestens) ein nichtdurchgestrichenes Hakenkreuz zu sehen ist? Etwa der Band "Der Natioanlsozialismus – Dokumente 1933 -1945" (1977)aus der Fischer-Taschenbuchreihe "Bücher des Wissens", herausgegeben und kommentiert von Walther Hofer oder Klaus Stillers "H-Protokoll" (Fischer, 1980)oder Michael Schneiders "Unterm Hakenkreuz – Arbeiter und Arbeiterbewegung 1933 – 1939" (Dietz Verlag, 1999)- um nur ein paar Beispile zu nennen?
Die Begründung des Tübinger Urteils ist nicht nur für einen politischen Sprachkritiker ein Skandal, es ist auch ein Beleg dafür, dass logisches Denken, gepaart mit anthropologischen Kenntnissen (man stelle sich nur vor, der Staatsanwalt und die Richterin, die dieses Urteil zu verantworten haben, würden mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz durch Indien laufen…)nicht unbedingt zu den Anforderungen eines Amtsgerichts zu gehören scheinen.
Außerdem möchte man beim Tübinger Gericht vermutlich eher eine Status erreichen, der besagt: "Was der japanische Tourist nicht sieht, das gibt es hier auch nicht."
Bevor man in Tübingen noch keine wissenschaftlich gestützte Umfrage über die Verständlichkeit eines Buttons mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz unter japanischen Touristen durchgeführt hat, muss die Begründung des Staatsanwalts bis dahin als diskriminierend gegenüber japansicher Lese- und Entschlüsselungskunst angesehen werden.
Japanische Touristen jedoch pauschal eines partiellen Analphabetentums zu bezichtigen ist, was die Tübinger Tourismuslage angeht, zutiefst geschäftsschädigend.
Ich habe den japanischen Botschafter ob dieses Urteils angeschrieben und ihn an die gemeinsame Erfahrung des 2. Weltkrieges erinnert. Bin mal gespannt, ob er darauf reagiert.
also bevor mich hier irgendjemand falsch versteht: ich bin antifaschist dirch und durch…so das ist schon mal klar gestellt. kommen wir zum eigentlichen grund: das haken kreuz ist, wenn man sich in der geschichte auskennt sollte man das wissen, ein runen symbol für die sonne welches von den nordgermanen, und damit mein ich nicht nur die sogenannten deutschen stämme, sondern alle, zu ehren des sonnengottes (ich weis leider nicht mehr wer das ist)benutz wurde….im asiatischen raum hat dieses symbol immer noch eine ähnliche bedeutung. die nationalsozialisten benutzten dieses kreuz zu ihren zwecken misbraucht….nun ja letzten endes ist dieses symbol wenn es durch gestrichen getragen wird genauso eine anti aussage wie wenn man eine nsdap fahne verbrennen würde…deshalb kann ich diesen ganzen aufstand nicht nachvolziehen…aber der staat und somit der grosteil unserer gesellschaft hat ja schon von vorne rein was gegen uns punks…aber WIR LASSEN UNS DAS DAGEGEN SEIN NICHT VERBIETEN….wir werden weiter für unser recht der freien meinung kämpfen….und sollten wir untergehn so werden wir das mit wehenden fahnen tun…
Was soll das für ein Staat sein in dem man wegen Meinungsfreiheit gleich Verurteilt wird. Wenn man jeden Menschen in Deutschland wegen seiner eigenen meinung gleich Verurteilen würde Gäbe es Bald nur noch Staatsanwälte und Richter auf der Straße.
So etwas nennt sich dan Freies Land?
obs stürmt oder schneit die sonne uns lacht es rolt unser panzer in der eis kalten nacht bestaubt sind die gesichter doch wo ist unser sin
http://www.whitest-kids.de
whitest-kids.com
Ich dachte, wir haben im Lande wichtigere Probleme als diesen Blödsinn. Mit derartigen unsinnigen Verboten erreicht man eher das Gegenteil, denn Gedanken sind frei und Alternativen lassen sich finden. Also, was soll der Quark?
Anti wie auch Fasch***** sind doch alle gleich. Intollerant und Dogmatismus stehen für beide ganz GROSS geschrieben.
Keiner nimmt den Anderen was. Beide sind gleich. Vllt. nur mit einem anderen Ziel, aber der Weg dahin ähnelt sich sehr stark- sogar die Methoden.
Aber das ist ein anderes Thema.
Zu den Button´s: Albern ist es schon, dass sie weggenommen werden. Sie aber ranzuhängen ebenfalls. Die die sie tragen schreihen nach MAMA, wenn sie vom Gegenpart eine auf die Nase bekommen, dabei provozieren sie sich gegenseitig.
Wenn man ne Meinung hat und zu ihr steht, an sie glaubt und und und…dann braucht man keine Buttons um dazu zu stehn.