TERMIN FÜR ZWEI
Am Landgericht Wuppertal gab es heute Mittag etwas Verwirrung. Kläger und Beklagter passten nicht zusammen. Obwohl beide für 13.15 Uhr geladen waren.
“Wir legen immer zwei Termine gleichzeitig”, erklärte der Vorsitzende Richter. “Wegen der Anwälte. Von denen kommt doch sowieso immer einer zu spät.”
Heute war das jedenfalls nicht so. Dementsprechend war dann auch die Wartezeit.
Aber Hauptsache man hat es selbst warm und kuschelig.
Trickreich, aber das hätte er auch charmanter formulieren können.
Noch trickreicher die Strategie des ehemaligen Direktors unseres Gerichts: Es legte alle Termine in C-Sachen auf Freitag o9.00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt war dann immer ein heilloses Gewusel auf dem Gerichtsflur, aber meistens war um 10.00 Uhr die ganze Veranstaltung beendet. Fand er jedenfalls gut.
@2: lol. Die Beteiligten hatten keine Gegenstrategie?
Erscheinen um 9:00 plus (Würfel*10) Minuten.
Etwas ähnliches durfte ich bereits beim AG Frankfurt und Arbeitsgericht Offenbach erlegen. In Frankfurt legt ein Richter immer mindestens 3 Termin auf die gleiche Uhrzeit, diese dürfen dann auch 15 Minuten dauern. Ebenso das Amtsgericht.
Aber das diese Praxis nun auch bei einem Landgericht Einzug hält, finde ich nicht schön.
Wer bietet mehr ?
Bei einem Arbeitsgericht (es ist schon eine Weile her) stand Gütetermin an, nachdem ein Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen und nach einem Sozialplan eine Abfindung angeboten hatte. Etwa 50 der betroffenen Arbeitnehmer hatten Klage erhoben. Für rd. 25 Fälle terminierte der Richter den Gütetermin auf 14 h, die weiteren eine Stunde später.
Der größte Sitzungssaal im Arbeitsgericht reichte gerade so für die jeweils geladenen und mit ihren Anwälten erschienenen Parteien.
Hey-kann mithalten:Richter am AG Saarlouis terminiert locker 14 Verhandlungstermine um 09:00 Uhr -am AG Pirmasens bringt´s sein Kollege auf 25 (richtig gelesen !!) Na – da lernt man endlich mal wieder Kollegen kennen….