SCHLAGFZEILEN
Überschrift einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs von gestern:
Berücksichtigung des Wegfalls des Eigenbedarfsgrundes nach einer auf Eigenbedarf gestützten Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses
Mir fehlte die Kraft zum Anklicken.
Kurz und verständlich: http://n-tv.de/599839.html
Mietrecht eben.
"Mir fehlte die Kraft zum Anklicken."
War es gestern (abends oder nachts) etwa anstrengend? :-)
Eigentlich doch ein ganz klarer Fall, wenn man sich das Urteil durchliest. Da haben die n-tv-Kollegen gut redigiert… :-)
Die BGH-Headline ist ein Paradebeispiel dafür, wie man durch unnötige Substantivierungen (= typisches Amtsdeutsch) einen an und für sich einfachen Satz komplett unverständlich machen kann.
Aber es gibt auch noch Hoffnung, wie z.B. hier: http://www.bva.bund.de/aufgaben/win/beitraege/00320/
Das verwundert mich ja auch nicht. Die Pressestelle des BGH ist laut Selbstdarstellung für folgendes zuständig:
"Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs vermittelt unter der Leitung eines Richters am Bundesgerichtshof bedeutsame Entscheidungen des Gerichts an die Medien der allgemeinen Presse, des Rundfunks, des Fernsehens und der juristischen Fachverlage. Sie gibt schriftliche Presseverlautbarungen heraus oder trägt sonst für die Information der Nachrichtenmedien Sorge."
Rechtsanwälte gehören nicht zum Zuständigkeitsbereich, weswegen der Text auch für diesen Berufszweig unverständlich Formuliert werden darf :-)
Udo Vetter: Ein wenig neben dem Thema, aber besteht bitte die Möglichkeit, einen neuen Blogeintrag zu diesem Thema zu machen?
Gebrochene Wahlversprechen
Dürfen Politiker wirklich
straffrei lügen, Herr Notar?
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2005/11/10/bild__notar__luegen/bild__notar__luegen,templateId=renderKomplett.html
Ich kann das einfach nicht glauben. Besten Dank!
uuah – Bild bildet mal wieder *schüttel* *graus*
Ich glaube, die Bildredakteure werden von ihrer Kindergärtnerin nicht hinreichend beaufsichtigt. Einfach gar nicht erst lesen, dann ärgert es auch keinen.
Wenigstens ist es mir als Laie sympathisch, dass selbst Fachleute sich ebenfalls vor derartigen Ausartungen der deutschen Sprache scheuen ;-)
@ RAe Vetter & Hoenig
Mietrecht kann auch Spaß machen. Obwohl, die Pressemitteilung vom BGH hat weniger Spaß gemacht.
wobei ich das urteil (nein die pressemitteilung) gelesen habe: so schlimm ist die nicht. der fall ist nachvollziehbar und das problem auch. selbst als mieteranwältin kann ich mich sogar mit der lösung anfreunden.
"Dürfen Politiker wirklich straffrei lügen, Herr Notar?"
Da frage ich mich, darf die Bild straffrei lügen?
http://www.bildblog.de
Tony: Das hat der Notar (und nicht die Bildzeitung) gemeint!
BILD: Kann ich die Politiker wegen ihrer Lügen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen?
(Notar) Horn de la Fontaine: Nein! Es gibt keinen einzigen Paragraphen in unseren Gesetzen, der Lügen von Politikern oder falsche Wahlversprechen unter Strafe stellt.
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