10.11.2005

SCHLAGFZEILEN

Überschrift einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs von gestern:

Berücksichtigung des Wegfalls des Eigenbedarfsgrundes nach einer auf Eigenbedarf gestützten Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses

Mir fehlte die Kraft zum Anklicken.

13 Kommentare zu “SCHLAGFZEILEN”

  1. Mathias meint: (10.11.2005 um 08:42) AntwortenReply to this comment

    Kurz und verständlich: http://n-tv.de/599839.html

  2. RA Carsten R. Hoenig meint: (10.11.2005 um 09:06) AntwortenReply to this comment

    Mietrecht eben.

  3. Alix meint: (10.11.2005 um 09:32) AntwortenReply to this comment

    "Mir fehlte die Kraft zum Anklicken."
    War es gestern (abends oder nachts) etwa anstrengend? :-)

  4. Bernieboy80 meint: (10.11.2005 um 10:17) AntwortenReply to this comment

    Eigentlich doch ein ganz klarer Fall, wenn man sich das Urteil durchliest. Da haben die n-tv-Kollegen gut redigiert… :-)

    Die BGH-Headline ist ein Paradebeispiel dafür, wie man durch unnötige Substantivierungen (= typisches Amtsdeutsch) einen an und für sich einfachen Satz komplett unverständlich machen kann.

    Aber es gibt auch noch Hoffnung, wie z.B. hier: http://www.bva.bund.de/aufgaben/win/beitraege/00320/

  5. Ekrem Senol meint: (10.11.2005 um 10:33) AntwortenReply to this comment

    Das verwundert mich ja auch nicht. Die Pressestelle des BGH ist laut Selbstdarstellung für folgendes zuständig:

    "Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs vermittelt unter der Leitung eines Richters am Bundesgerichtshof bedeutsame Entscheidungen des Gerichts an die Medien der allgemeinen Presse, des Rundfunks, des Fernsehens und der juristischen Fachverlage. Sie gibt schriftliche Presseverlautbarungen heraus oder trägt sonst für die Information der Nachrichtenmedien Sorge."

    Rechtsanwälte gehören nicht zum Zuständigkeitsbereich, weswegen der Text auch für diesen Berufszweig unverständlich Formuliert werden darf :-)

  6. Manfred meint: (10.11.2005 um 10:40) AntwortenReply to this comment

    Udo Vetter: Ein wenig neben dem Thema, aber besteht bitte die Möglichkeit, einen neuen Blogeintrag zu diesem Thema zu machen?

    Gebrochene Wahlversprechen
    Dürfen Politiker wirklich
    straffrei lügen, Herr Notar?
    http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2005/11/10/bild__notar__luegen/bild__notar__luegen,templateId=renderKomplett.html

    Ich kann das einfach nicht glauben. Besten Dank!

  7. Andre meint: (10.11.2005 um 11:17) AntwortenReply to this comment

    uuah – Bild bildet mal wieder *schüttel* *graus*

  8. VolkerK meint: (10.11.2005 um 11:46) AntwortenReply to this comment

    Ich glaube, die Bildredakteure werden von ihrer Kindergärtnerin nicht hinreichend beaufsichtigt. Einfach gar nicht erst lesen, dann ärgert es auch keinen.

  9. der große Unbekannte meint: (10.11.2005 um 12:22) AntwortenReply to this comment

    Wenigstens ist es mir als Laie sympathisch, dass selbst Fachleute sich ebenfalls vor derartigen Ausartungen der deutschen Sprache scheuen ;-)

  10. Thomas Klotz meint: (10.11.2005 um 13:56) AntwortenReply to this comment

    @ RAe Vetter & Hoenig

    Mietrecht kann auch Spaß machen. Obwohl, die Pressemitteilung vom BGH hat weniger Spaß gemacht.

  11. Anonymous meint: (11.11.2005 um 11:41) AntwortenReply to this comment

    wobei ich das urteil (nein die pressemitteilung) gelesen habe: so schlimm ist die nicht. der fall ist nachvollziehbar und das problem auch. selbst als mieteranwältin kann ich mich sogar mit der lösung anfreunden.

  12. Tony meint: (11.11.2005 um 12:39) AntwortenReply to this comment

    "Dürfen Politiker wirklich straffrei lügen, Herr Notar?"

    Da frage ich mich, darf die Bild straffrei lügen?
    http://www.bildblog.de

  13. Manfred meint: (11.11.2005 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    Tony: Das hat der Notar (und nicht die Bildzeitung) gemeint!

    BILD: Kann ich die Politiker wegen ihrer Lügen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen?
    (Notar) Horn de la Fontaine: Nein! Es gibt keinen einzigen Paragraphen in unseren Gesetzen, der Lügen von Politikern oder falsche Wahlversprechen unter Strafe stellt.

    ?????????

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