SCHENKKREISE

Wer in einem Schenkkreis Geld gelassen hat, kann es von dem „Beschenkten“ zurückfordern. Die Geldempfänger können sich nicht darauf berufen, der Schenker habe das System durchschaut. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Pressemitteilung).

Auf dieses letztinstanzliche Urteil haben viele Teilnehmer an Schenkkreisen gewartet, die letztlich kein Geld erhalten haben. Die Abkassierer dürfen dagegen jetzt zittern.