SCHON GEBUCHT
“Wir haben Terminüberweisungen in Höhe von xxx € vorgemerkt.”
Ach ja, am 25. November gibt es noch was oben drauf. Weihnachtsgeld. Für Mitarbeiter. An so was wird natürlich frühzeitig gedacht …
“Wir haben Terminüberweisungen in Höhe von xxx € vorgemerkt.”
Ach ja, am 25. November gibt es noch was oben drauf. Weihnachtsgeld. Für Mitarbeiter. An so was wird natürlich frühzeitig gedacht …
Dreistellig also!
Nein, anstößig hoch :-)
mit der Verpflichtung zum Kauf eines Weihnachtsgeschenkes fuer den Herrn Vorgesetzten…
@Udo: Wer mit Recht(s) nimmt, sollte mit links geben :-)
Ausbeuter, diese Angestellten. Besonders in der Anwaltschaft…
Immerhin sind wir nicht die Große Koalition.
Udo, drückes es doch bitte in Prozent des Normalmonatsgehaltes aus, dann können wir das besser würdigen, oder mußt Du Dich dann verstecken?
o/o oder o/oo? *g*
Soweit ich weiß, gibt es als Urlaubs- und Weihnachtsgeld insgesamt ein Gehalt.
Ja wenn Du das nun schon nicht genau weißt, wer dann sollte das denn wissen? Ok aber auch mit der Zusammenfassung dieser beiden Zusatzleistungen können wir was anfangen, wenn Du uns nur den o.g. Prozent-oder Promillewert nennst. Wenn das ein fairer Betrag ist, kann man das ja áuch nennen, so nach dem Motto:"Tue Gutes und rede drüber."
Ja denn eben als Prozent-oder Promillewert des Gesamten.
Ups. 11 bitte ignorieren.
Also gibt es nur ein dreistelliges Gehalt für Ihre Angestellten? ;-)
Für mich gibt es sowas wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld nicht…
@Referendar:Wieso daß Fragezeichen? Ein Punkt trifft es wahrscheinlich eher.Anders kann ich mir das Schweigen von Udo nicht erklären.