25.11.2005

ENTENMANN VS. BARTELS

Ein Herr Entenmann probiert’s. Er möchte Marcel Bartels (“Mein Parteibuch”) untersagen lassen, einen Link auf seine Seite zu setzen, für alle Zeit seinen Namen zu erwähnen und einiges mehr. Dazu hat Herr Entenmann eine Klage beim Landgericht Berlin eingericht. Marcel Bartels dokumentiert sie auf seiner Seite.

Zum Glück für Marcel ergibt sich schon aus den Hinweisen des Gerichts, dass der zuständige Richter offensichtlich mehr vom Internet und Ehrenschutz versteht als andere Beteiligte des Verfahrens.

15 Kommentare zu “ENTENMANN VS. BARTELS”

  1. Ingmar Greil meint: (25.11.2005 um 09:25) AntwortenReply to this comment

    Ja, wenn das Gericht schreibt eine "Anspruchsrundlage für die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sei nicht ersichtlich" bzw es "fehle ein Vorbringen, worin eigentlich die Persönlichkeitsverletzung liegen soll", ist das zumindest mal kein schlechter Angfang — für den Beklagten.

  2. Schnee-Gronauer’s FÖRDEBLICK meint: (25.11.2005 um 09:25) AntwortenReply to this comment

    Möglicherweise muss der Kollege Boulanger in diesem Fall kleine Brötchen backen (Schenkelklopf wegen Wortspiel).

  3. Andre Heinrichs meint: (25.11.2005 um 09:31) AntwortenReply to this comment

    Wobei man sich als juristischer Laie wirklich fragt, warum Marcel einen Anwalt nehmen muss, damit der sich der Meinung des Gerichts anschließt, und die Klage zurückweist.

  4. Schnee-Gronauer’s FÖRDEBLICK meint: (25.11.2005 um 09:42) AntwortenReply to this comment

    @Andre:

    Rein "rechtstechnisch" liegt es an § 78 Abs.1 S.1 der Zivilprozessordnung, der lautet "Vor den Landgerichten müssen sich die Parteien durch einen bei einem Amts- oder Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen."

    Hintergrund der Regelung ist zum einen, dass die Arbeit der Gerichte professionalisiert werden soll und zum anderen, dass die Parteien ihre Interessen richtig wahrnehmen und nicht etwa über irgendeinen prozessualen Fallstruck stolpern.

  5. Uwe (der echte) meint: (25.11.2005 um 09:44) AntwortenReply to this comment

    @ Andre:

    Wie Marcel in seinem Beitrag ja schon schreibt, herrscht am Landgericht herrscht Anwaltszwang.

  6. Torsten meint: (25.11.2005 um 10:13) AntwortenReply to this comment

    Kann es sein, dass "Marcel vom Parteibuch" in der Blogosphäre eigentlich nur durch exzessives Verlinken seines Blogs und Streitereien auffaällt, aber keine wirklich lesenswerten Beiträge produziert?

    Immerhin ist es schön, wenn Juristen erfahren, was es mit "Trollen" auf sich hat.

  7. Marcel vom Parteibuch meint: (25.11.2005 um 10:39) AntwortenReply to this comment

    @Torsten
    Ob meine Beiträge lesenswert sind oder nicht, das mag jeder Leser selbst entscheiden. Was die Streitereien angeht, so möchte ich darauf hinweisen, dass ich der Beklagte und nicht der Kläger bin.

    Was das angebliche "exzessive verlinken" angeht, so möchte ich darauf hinweisen, dass eine gute Verlinkung eben gerade ein Merkmal von Weblogs und Weblog Software ist. Genau dafür gibt es Pingback- und Trackback-Funktionen in der Weblog Software.

    Von Trolls kann ich in meinem Weblog ein Lied singen, schau mal in den Beitrag mit den Keksen.

  8. Torsten meint: (25.11.2005 um 10:52) AntwortenReply to this comment

    Da, ein Link!

  9. malaventura meint: (25.11.2005 um 10:56) AntwortenReply to this comment

    Mal was ganz anderes. Früher, als das Wünschen noch geholfen hat und das Deutsch irgendwie besser war, da hätte sich doch keiner hingestellt und Entenmann gehießen. Das wäre gewesen ein Erpel.

  10. RA Dominik Boecker meint: (25.11.2005 um 12:22) AntwortenReply to this comment

    Das sind mal prima kreative Anträge, die da in der Klage gestellt werden…

  11. Tilman meint: (25.11.2005 um 18:13) AntwortenReply to this comment

    Der zuständige Richter heisst Michael Mauck und ist am LG Berlin der Vorsitzender für Pressesachen. Ich habe ihn in einer Verhandlung als Zuschauer ruhig und kompetent erlebt.

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