DOCH NOCH DEUTSCH ?
Eine renommierte Osnabrücker Anwaltskanzlei hat den Auftrag, gegen einen Blogger vorzugehen. Dieser hat in seinem Weblog was über eine merkwürdige Begegnung auf der Autobahn geschrieben. Das passt der der Auftraggeberin der Anwälte nicht. Es handelt sich um ein Touristikunternehmen.
Ich zitiere aus dem Schreiben der Anwälte:
Im Übrigen genügt der Inhalt des Impressums den Anforderungen des Teledienstegesetzes bzw. dem Mediendienste-Staatsvertrag nicht. … Ungeachtet dessen ist zu berücksichtigen, dass die §§ 8 ff. TDG, §§ 6 MDStV als Haftungsprivileg nur die strafrechtliche …. Haftung … begrenzen. Dies bedeutet, dass die Vorschriften des Teledienstegesetzes bzw. des Mediendienste-Staatsvertrages … Unterlassungsansprüchen nicht entgegengehalten werden können. Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 2004, 3102) betrifft das Haftungsprivileg des § 11 Satz 1 TDG … einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch nicht. … Wir dürfen darauf hinweisen, dass für Sie als Precense-Provider/Hosting Service … nur dann keine Haftung für derartige Inhalte entsteht, wenn Sie als Provider keine Kenntnis von diesen haben bzw. ab Kenntnis die Inhalte löschen oder den Zugang sperren (Hosting gem. § 11 TDG, 9 MDStV).
Das Schreiben ist gerichtet an twoday / Knallgrau Media Solutions GmbH, Wien.
Kann passieren: Ich sehe in dem Schreiben eine Korrelation zwischen Englisch und Geographiekenntnissen.
Ja, Precense-Provider ist nicht schlecht… Gibt's eigentlich einen URL? Oder darf man das nicht veröffentlichen? (Warum?)
OK, ist über die Start-Seite relatief (sic) einfach zu finden :-)
@2: Tut mir leid, aber das muss ich zurücknehmen, das war wohl ein Tippfehler (von Udo?), im Original steht es korrekt geschrieben. Was natürlich zB an der Tatsache, dass "bei der zuständigen Behörde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erfolgt" ist, nichts ändert.
4 von 5 Kommentaren ist gewiss etwas, äh, überdurchschnittlich, aber das obige Zitat ist korrekt aus dem Aufforderungsschreiben, das Wort Pre(c|s)ense kommt nämlich zwei mal vor, zuerst korrekt, dann falsch. Sorry für die Verwirrung & back to work …
Äh, TDSV für einen Wiener …. ;-)
Ist es die Kanzlei, dessen Mitglied viele Deutsche gerne an der spitze des Dt. Bundestages gesehen hätte?
Das sind welche….
Ich find nix… uhmm… wieso denn keine URL?
Hier geht's nur um die (Wieder-)eingliederung Österreichs in das deutsche Rechtsgebiet, deshalb kein Link.
Soweit hatte ich beim ersten Lesen gar nicht gedacht :-) Aber jetzt habe auch ich es verstanden :-)
Da hatte wohl in der Kanzlei jemand noch die Eintritts-Rede des Herrn aus Braunau im Ohr. Sowas ist schon ultrapeinlich …
mhm, soll die ostmark mal wieder heim ins altreich geführt werden!?
sollte mich freuen, dann könnte man mit deutschem recht wieder einen neuen markt erobern, so wie damals in den neuen fünf ländern ….
;-)
Ich dachte, ich trage mal ein wenig zur Auflösung der Verwirrung bei: Wenn sich das Schreiben gegen den Provider Twoday richtet, dessen Firmensitz in Wien, also Österreich liegt, dann kommt deutsches Recht (höchstwarscheinlich) überhaupt nicht zur Geltung. Und damit auch nicht das TDG oder die MDStV oder irgendwelche Urteile des BGH.
Es hat sich also jemand ganz schön viel Arbeit gemacht – völlig umsonst :-)
Viel Arbeit? Ich hoffe doch, dass das ein Schimmelbrief war.
Leider gehört Österreich nicht zu Deutschland. In Deutschland wäre so etwa auch unmöglich.
salzburg.com/sn/salzburg/artikel/1860617.html
Als Skandal bezeichnete es Helmut Deubler, dass Justiz und Exekutive schon vor elf Jahren von dieser Täterversion gewusst hätten. „Aber da haben sie schon einen gefunden, der nicht viel redete, den man fertig machen konnte. Die Kripo hat Zwangsgeständnisse herausgeholt, um sich zu profilieren.“ Peter Heidegger (32) aus Gmunden wurde 1994 wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt, im wiederaufgerollten Prozess am 16. Mai 2003 aber wegen erwiesener Unschuld freigesprochen. Für acht lange Jahre hinter Gittern erhielt der Fliesenleger schließlich eine Haftentschädigung in der Höhe von 950.000 Euro
wenn der blogger in deutschland wohnhaft ist, gilt deutsches recht – allerdings ist das anschreiben bei knallgrau an der falschen adresse gelandet..
Trotz des peinlichen Fehlers ändert sich aber nichts an dem geltend gemachten Anspruch. Da das TDG in erster Linie auf europarechtlichen Vorgaben beruht, dürfte sich die Rechtslage in Österreich bei der vorliegenden Frage kaum gross unterscheiden. Denn auch die haben die entsprechenden Richtlinien umgesetzt.
@ helge
Ja. Aber da man sich bei twoday.net anmelden kann, ohne dass Reisepass und Meldebestätigung kontrolliert würden, ist nicht bekannt, wo der Blogger wohnt.
@ Peter Heinlein
Die Rechtslage in Österreich ist ähnlich, Provider müssen offensichtlich rechtswidrige Inhalte (zB kinderpornografisches Material oder dem Verbotsgesetz widersprechende Inhalte) sofort sperren/löschen.
Bei dem Text über den Klute-Reisen-Bus ist hingegen nichts dergleichen zu erkennen. Es ist dem Provider nicht zumutbar, die Inhalte seiner Kunden von Juristen auf Rechtswidrigkeit untersuchen zu lassen, er muss sie daher nicht sperren. (Auch der Anwalt des Busunternehmens erklärt nicht, worin die Rechtswidrigkeit besteht – das lässt darauf schliessen, dass alles in Ordnung ist.)
"Eine renommierte Osnabrücker Anwaltskanzlei …"
Einen Großteil meines Lebens habe ich in Osnabrück
vergelebt. Ich wusste gar nicht, dass es eine "rennomierte Anwaltskanzlei" in der tiefsten Provinz gibt.Ergänzung zu 18: Ich habe den Wohnsitz nach http://wallenhorst.de vor ca. 20 Jahren verlegt :-) Noch tiefere, dafür aber ehrliche Provinz. Da kenne ich sogar meine Nachbarn ;-)
Ergänzung zu 19: es ist früher Tag. Ich bin noch nicht im
TrittTrott. Der Link ist http://www.wallenhorst.deDas WorldWideWeb liefere ich hiermit nach :-) und bitte um Entschuldigung.