7.12.2005

EINE WOCHE

Sehr geehrter Herr L.,

ich habe von der Staatsanwaltschaft einen Umzugskarton mit Akten erhalten. Von Ihnen aber leider nicht den Kostenvorschuss. Ich kann die Akten eine Woche behalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich die Akten unkopiert zurücksende, wenn wir das Finanzielle bis dahin nicht geregelt haben.

7 Kommentare zu “EINE WOCHE”

  1. RA Munzinger meint: (7.12.2005 um 12:23) AntwortenReply to this comment

    Neben den Mietnomaden, gibt es leider auch die Kanzleinomaden. Sie erscheinen ohne Termin grundsätzlich 30 Minuten vor Ablauf einer Frist mit einem vor Wochen zugestellten Brief. Alles ist ganz dringend, Bargeld haben sie keines dabei. Warum auch, der Anwalt verdient ja eh genug.

  2. Folkert Janke meint: (7.12.2005 um 12:51) AntwortenReply to this comment

    Praktische Frage: Welche Seitenanzahl wird den bei einem "Umzugskarton" für die Berechnung des Kostenvorschuss angesetzt?

  3. am meint: (7.12.2005 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    @1 ich denke das betrifft alle Dienstleistungsberufe.
    Ein Beispielkunde möchte zum 31.12 ein Buch gestaltet haben, also überlegt, formuliert, schleift und feilt er an den Texten und Bildern bis zum 30.12, gibt mir dann die Texte/Bilder und denkt, alles sei erledigt.

  4. Udo Vetter meint: (7.12.2005 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    Natürlich eine zu geringe Seitenzahl :-). Konnte ja nicht ahnen, dass es so umfangreich wird.

  5. Mirko meint: (7.12.2005 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    @1 – EC-Karten-Lesegerät anschaffen :)

  6. md meint: (7.12.2005 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    ad 1) habe ich leider auch schon erlebt.
    Gleich weiterschicken, sage ich heute.

    Und zum Vorschuss, da gilt der Grundsatz, schütze und nähre deine Kultur, sei umkompliziert im Umgang und schaue, dass die Kasse stimmt. Schulden drängen dich mit dem Rücken an die Wand und schränken die Beweglichkeit ein.

  7. Sven Wallmann meint: (8.12.2005 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    Das muss doch auch anders gehen. Es gibt doch kaum ein Schreiben, dass nicht auf dem PC entstanden ist. Wo bleibt denn die Elektronische Akte? Dann jeder Berechtigte ohne Kopierkosten die aufgeblähten Vorgänge studieren.

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