SPAZIERGANG

In einem Gebührenprozess berechnet ein Münchner Anwalt die „persönliche Abgabe der Vollmacht und des Fristverlängerungsantrags beim Bundesfinanzhof“. Immerhin eine Stunde hat er dafür gebraucht, obwohl die Luftlinie nur einige hundert Meter beträgt.

232,00 € soll der Spaziergang kosten. Wieso der Anwalt nicht eine Angestellte oder ein Fax geschickt hat, will er uns bislang nicht verraten.