24.12.2005

TEURE ARIEN

Wer seine Schallplattensammlung entrümpelt oder sonstige Klangschätzchen auf ebay vertickt, sollte vorher auf diese Webseite schauen. Dort wird berichtet, dass ein Hamburger Anwalt, der die Opersänger Carreras und Domingo vertreten soll, gezielt Anbieter von Opern-CDs abmahnt.

Die beanstandeten Scheiben sollen sämtlich offiziell in Deutschland verkauft worden sein, zum Beispiel in Supermärkten. Für die Betroffenen ist also meist gar nicht zu erkennen, dass es sich um nicht (mehr?) lizenzierte Produkte handeln könnte.

(Danke an Marc Wickel für den Link)

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

17 Kommentare zu “TEURE ARIEN”

  1. Risikogruppe meint: (24.12.2005 um 11:36) AntwortenReply to this comment

    Was ja irgendwie gar nicht in Erfahrung zu bringen ist: Was ist der Hintergrund für die Abmahnungen. Wieso kann ein rechtmäßig erworbenes Produkt beim Verkauf auf ebay zur Abmahnung führen?

  2. Rudi meint: (24.12.2005 um 11:53) AntwortenReply to this comment

    Ich vermute – bin aber kein Spezialist für Urheberrecht – daß beim Inverkehrbringen von illegalen Tonträgern Erschöpfung nicht greift.

    Mithin könnten beispielsweise die Labels Lizenzen für Schallplatten gehabt haben und diese dann – ohne die entsprechenden Rechte erworben zu haben – auf CD gepresst und vertickert haben. Die
    Käufer haben – gutgläubig – die CDs erworben, aber das Verbietungsrecht ist nicht erschöpft. Nix genaues weiß man nicht…

    Ich persönlich würde nix zahlen, die Unterlassungserklärung abgeben (um die Widerholungsgefahr auszuschließen), einen auf UrhR spezialisierten Anwalt einschalten und den anderen ggf. Klagen zu lassen. Die Streitwerte sind dann überschaubar.

    Moralisch schein mir das aber schon problematisch: Privatverkäufer abzumahnen ist immer blöd. Schade, daß Ansprüche aus UrhG kein "Handeln im geschäftlichen Verkehr" erfordern :-(

    Jetzt ihr Volljuristen: Schlagt mich! ;-)

  3. Jossi meint: (24.12.2005 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    Ich bin auch kein Jurist, muss mich aber gelegentlich beruflich mit ethischen Fragestellungen befassen. Die Aussage, ein solches Verhalten sei moralisch problematisch, ist geradezu grotesk unangemessen. Es ist eine erbärmliche Abzocke, nichts weiter. Ob ich einem ahnungslosen Menschen eine Knarre oder einen juristischen Trick unter die Nase halte, um ihn um sein Geld zu erleichtern, macht moralisch wenig Unterschied.

  4. Dirk meint: (24.12.2005 um 13:03) AntwortenReply to this comment

    Sorry, aber ich verstehe das nicht. Wenn die CDs zum Kaufzeitpunkt legal lizensiert waren, dann habe ich rechtlich einwandfrei ein Eigentumsrecht an diesen erworben. Wenn ich diese nun gebraucht (und darum handelt es sich ja) verkaufe, wie kann ich dann gegen irgendwelche nicht mehr existierenden Lizenzrechte verstoßen? Kann mir das mal jemand erklären?

  5. Rudi meint: (24.12.2005 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    @5:
    Du hast m. E. völlig recht, da in diesem Fall das UrhR erschöpft wäre. Ich denke aber vielmehr, daß die CDs bereits zum Verkaufszeitpunkt nicht legal gewesen sein könnten, mithin der Verkäufer oder das Label keine ausreichenden Rechte (Lizenzen) besaß. So wäre es beispielsweise denkbar, daß das Label nur Rechte für einen Staat außerhalb der EU hatte…
    Aber wie gesagt, ich bin kein Spezialist für UrhR.

    @3: unter "moralisch problematisch" kann man viel verstehen. Wenn ich aber von "abzocke" rede, nenne ich immer auch jemanden indirekt einen "Abzocker", und persönliche Angriffe sind grundsätzlich nicht meine Art.

  6. uhu meint: (24.12.2005 um 13:52) AntwortenReply to this comment

    Das perfekte Verbrechen
    Generationen von Krimi-Autoren (und Verbrechern!) haben sich den Kopf über das perfekte Verbrechen zerbrochen. Jetzt ist es endlich möglich: die Massenabmahnung. Alle wissen, daß es Unrecht ist, der Täter, das Opfer, und die interessierte Öffentlichkeit. Das perfekte Verbrechen ist das, das sich unter den Augen der Allgemeinheit und der Rechtsordnung abspielt, das unanfechtbare Erträge bringt, das man gewerblich betreiben und beliebig wiederholen kann. Nur ankündigen sollte man es nicht, dann könnten sich die Opfer vielleichtin Sicherheit bringen.
    Ansonsten perfekt.

  7. ter meint: (24.12.2005 um 14:24) AntwortenReply to this comment

    Viele CD`s, die in Supermärkten verkauft werden sind nicht lizenziert. In die Regel sind diese "Sonderposten" verkauft, bevor der Berechtigte es merkt.

    Diese CD`s haben alle einen sehr guten Schwarzmarktpreis. Ob der Anwalt tatsächlich die 3 Tenöre vertritt, möchte ich bezweifeln.

    Nach meinen Informationen sitzt der Anwalt der Plattenfirma in München.Vollmacht vorlegen lassen. Auch ein RA P… aus Hamburg musste schon eingestehen, Klage ohne Vollmacht erhoben zu haben.

    Advograf.de wurde abgemahnt, ohne Vollmacht des Michael Schumacher, der abmahnende Anwalt konnte auch keine Vollmacht nachweisen.

    Wer Prominente schon selbst vertreten hat, weiß, dass diese fast nie zu erreichen sind und sie mit der Vermarktung ihrer Produkte in der Regel nichts zu tun haben, also auch nichts mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen.

  8. ingo meint: (24.12.2005 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    ich kann mich noch sehr gute an meine zeit als hardcore-fan einer bestimmten band erinnern, von denen habe ich damals im laufe der jahre 4-5 CDs mit livemitschnitten ganz legal in der musikabteilung von supermärkten gekauft, ohne dass es je einen zweifel gegeben hätte dass diese CDs absolut illegal waren: miese covergestaltung, mieser klang, und vor allem von unbekannten plattenfirmen statt dem major-label das den exklusivvertrag mit der band hatte. ich kann mir also sehr gut vorstellen dass bei undefinierbarer massenware wie "carreras singt die schönsten opernarien" usw. fröhlich gepresst wurde ohne die lizenz dafür zu haben. und der käufer ist im nachhinein der angeschmierte…

  9. Gerhard meint: (24.12.2005 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    Als Betroffener würde ich mir das Geld vom entsprechenden Einzelhändler zurückholen oder den Anwalt gleich auf diesen verweisen.

  10. Michael meint: (24.12.2005 um 21:19) AntwortenReply to this comment

    Der abmahnende RA kann doch nur der Kollege sein, der grad mal wieder für Mediamarkt Werbung macht, oder?

  11. R.K. meint: (25.12.2005 um 00:50) AntwortenReply to this comment

    Ach, da braucht wohl wieder jemand etwas Geld…

  12. Piet meint: (25.12.2005 um 04:34) AntwortenReply to this comment

    Kann mir das jemand erklären?

    Ich kaufe irgendwo irgendewas, verkaufe dies dann 5 Jahre später auf Ebay. Zufällig eine "3 Tenöre"-CD – 3 Wochen später kommt ein Brief vom Anwalt aus xy und ich soll über 400 Euro zahlen, weil diese CD damals nicht lizenziert wurde?!

    Wie kann ich das wissen? Wäre nicht der Verkäufer der Schuldige? Muss ich also jedes Gut, das ich verkaufe, vorher darauf prüfen, ob es vom ursprünglichen Verkäufer auch rechtmäßig erworben wurde?

    Kein Ding, beim nächsten TV-Kauf im MediaMarkt oder Saturn lasse ich mir erstmal den Kaufnachweis inkl. Lizenz zeigen. Bei CDs sowieso und bei allen anderen Artikeln erst Recht.

    Verstehe ich das Recht?

    Wär ja ne Riesensache, wenn das jeder machen würde… aber scheinbar nötig. Bin gespannt, was mir der Mediamarkt bei Nachfrage dazu sagt…

  13. Alix meint: (25.12.2005 um 12:40) AntwortenReply to this comment

    Was kann mensch daraus lernen? Lasst die CDs beim Händler, spart das Geld für eine Flatrate, bezieht die Musik (legal!!!) aus dem Internet und brennt die CDs selbst. Dass selbstgebrannte CDs nicht verkauft werden dürfen, versteht sich von selbst ;-)
    Frohe Weihnachten.

  14. A. John meint: (25.12.2005 um 13:38) AntwortenReply to this comment

    @ 13: [Kann mir das jemand erklären?]
    Das Abmahngeschäft dient hauptsächlich dem Überleben von unterbeschäftigten / -qualifizierten Anwälten.
    Das hat mit Recht i.S. von Gerechtigkeit nicht das Geringste zu tun.
    Es ist Abzocke von Leuten, von denen man hofft, das sie den Gang zum Gericht scheuen.

    Ein sehr lesenswerter Artikel zu diesem Thema:

    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/15/15853/1.html

    Gruß A. John

  15. bino meint: (25.12.2005 um 22:28) AntwortenReply to this comment

    sofern es sich um eine wettbewerbsrechtliche abmahnung handelt und man nicht als unternehmer auf ebay verkauft, kann es einem doch egal sein !?

  16. Rudi meint: (27.12.2005 um 09:10) AntwortenReply to this comment

    @16:
    Stimmt, aber ich denke, daß die Abmahnung aus 15 UrhG erfolgt.
    Dies setzt kein Wettbewerbsverhältnis und kein Handeln im geschäftlichen Verkehr voraus, oder ?

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