HEIDI KLUM UND IHR VATER

Nach der gestrigen Diskussion um das Sozialgericht Bremen erhält jetzt der Werbeblogger E-Mails mit Unterlassungsaufforderungen.

Absender soll Heidi Klums Vater sein. Diesen stört, dass Heidi Klum in einem Blogeintrag des Werbebloggers erwähnt wird. Dabei geht es um einen Werbevertrag für Heidi Klum. Sachlich scheint daran nichts auszusetzen zu sein, denn Heidi Klums Vater verlangt lediglich, dass die „Werbung“ mit Heidi Klums Namen beendet wird.

Er betont, der Name Heidi Klum sei als Marke geschützt.

So what?

Es ist in einem Land, in dem jeder seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei sagen und verbreiten darf (Art. 5 Grundgesetz), nicht verboten, eine Marke zu erwähnen. Man darf über einen Porsche schreiben. Auch über einen, den man nicht hat. Und darüber, dass man lieber Pepsi als Coke trinkt. Und man darf auch über Heidi Klum schreiben, sofern man ihre Marke damit nicht (im Rahmen des Wettbewerbs) gebraucht. Was offensichtlich nicht der Fall ist.

Aber Heidi Klums Anwälte wissen es ja angeblich besser…

Nachtrag: Sascha Kremer bewertet die Sach- und Rechtslage.