HEIDI KLUM UND IHR VATER
Nach der gestrigen Diskussion um das Sozialgericht Bremen erhält jetzt der Werbeblogger E-Mails mit Unterlassungsaufforderungen.
Absender soll Heidi Klums Vater sein. Diesen stört, dass Heidi Klum in einem Blogeintrag des Werbebloggers erwähnt wird. Dabei geht es um einen Werbevertrag für Heidi Klum. Sachlich scheint daran nichts auszusetzen zu sein, denn Heidi Klums Vater verlangt lediglich, dass die “Werbung” mit Heidi Klums Namen beendet wird.
Er betont, der Name Heidi Klum sei als Marke geschützt.
So what?
Es ist in einem Land, in dem jeder seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei sagen und verbreiten darf (Art. 5 Grundgesetz), nicht verboten, eine Marke zu erwähnen. Man darf über einen Porsche schreiben. Auch über einen, den man nicht hat. Und darüber, dass man lieber Pepsi als Coke trinkt. Und man darf auch über Heidi Klum schreiben, sofern man ihre Marke damit nicht (im Rahmen des Wettbewerbs) gebraucht. Was offensichtlich nicht der Fall ist.
Aber Heidi Klums Anwälte wissen es ja angeblich besser…
Nachtrag: Sascha Kremer bewertet die Sach- und Rechtslage.
Unglaublich! Das Abmahnwesen scheint sich zum einzigen Wirtschaftszweig in diesem Land zu entwickeln, der noch sichere Zuwachsraten garantiert. Inzwischen fühlt sich wohl jeder berufen – aus welchem Grund auch immer – andere abzumahnen, respektive mit Klage zu drohen.
Bedauerlich, daß dadurch das Institut der Abmahnung auch in den Fällen in schlechtem Licht erscheint, in denen es tatsächlich um die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers geht.
Neulich hat hier ein Leser vom perfekten Verbrechen gesprochen, das nach langer trial-and-error-Zeit in Literatur und Praxis nunmehr in der Massenabmahnung seinen authentischen Ausdruck gefunden habe.
Dem kann man leider nur zustimmen.
ganz zu schweigen, dass diese Forderung offensichtlich lächerlich ist, tragen sachen wie "klumpfuß" sicher sehr zur allgemeinen entspannung bei ;)
Der Punkt hier dürfte ja, wie im letzten Absatz beschrieben, die "markenmäßige" Verwendung, als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal sein.
Die Anwälte von Herrn Klum mögen dazu mal in einen Kommentar zum MarkenG schauen.
@ semteX: Stimmt, diese Wortwahl ist eher unglücklich.
@Udo:
Unrichtig!
Die Behauptung, man trinke lieber Pepsi als Cola, ist als solche zwar nicht strafbar, ist aber dennoch ein Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, Treu und Glauben, das Sittengesetz sowie das Handstandsgefühl aller prollig denkenden Menschen. Daher muß der Urheber – als Störer – mit einem sofortigen Einschreiten der Geschmackspolizei rechnen, die gegen diese unerhörte Behauptung unerbittlich vorgehen wird. Übliche Vorgehensweise ist AFAIK das in-den-Straßengraben-zerren nebst folgender Erschießung – möglicherweise ist es aber auch mit einer Abbitte getan; der chemielastigen, pappsüßen Pseudolimonade (nein, nicht der Cola – der *anderen*, deren Namen man nicht nennt) ist natürlich abzuschwören.
Hoffentlich hält uns Udo über die Dinge auf dem laufenden. Ich würde nämlich zu gern wissen, ob hier tatsächlich Vater Klum am Werke war, oder ob es sich um einen Fake handelt.
Die Vorstellung jedenfalls, es gäbe da draußen einen Vater, der seine Tochter primär als Marke(-nartikel) wahrnimmt und die meiste Zeit damit beschäftigt ist, das Internet nach entsprechenden vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsverletzungen abzugrasen, hat etwas Gruseliges.
Alsdann: Guten Rutsch!
Tja, zeigt deutlich, das das Internet als solches und Blogs als einfache Möglichkeit für jeden etwas öffentlich zu publizieren wohl immer öfter als Bedrohung irgendwelcher (eingebildeter oder tatsächlicher Rechte) empfunden wird.
Die Tatsache das jedermann mit einem Internetzugang ohne irgendwelche Umstände innerhalb kürzester Zeit mithilfe diverser Bloghoster seine eigene Plattform zur freien Meinungsäußerung hat ist für allerlei Personen und Organisationen dort draussen offenbar zuviel der freien Meinungsäußerung.
Die Blogger mit ihrer gut funktionierenden Verlinkung untereinander mögen zwar momentan in der breiten Öffentlichkeit noch keine große Rolle spielen, aber das hat das Internet vor fünf oder sechs Jahren auch noch nicht.
Warten wir es ab wann der erste Politiker oder Verbandsfunktionär (zum Schutz der Rechteinhaber oder besser zur Terrorabwehr) öffentlich eine amtliche Genehmigung für Webseiten fordert, um diesen angeblich rechtsfreien Raum Internet endlich in die richtigen Bahnen zu lenken.
(wer Sarkasmus findet darf ihn behalten)
Die Zeit vom 21.12 – 06.01 ist die Zeit der Rauhnächte. Zu dieser Zeit suchen die Seelen der Toten die Lebenden auf. Nach alten Überlieferungen haben in diesen Tagen die finsteren Mächte große Gewalt. Die Erdstrahlung ist nun besonders hoch und kann für geistig labile Menschen gefährlich werden.
Da scheint was dran zu sein…
Googgle Ergebnisse 91 – 100 von ungefähr 46.800 für allinurl: heidi klum. (0,23 Sekunden)
Also gibt es 46800 URL mit dem Text "Heidi klum"
Zitat: "man lieber Pepsi als Coke trinkt"
Jippie, endlich gleichgesinnte ;-)
Ein entfernt verwandter Fall: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Tron_%28Hacker%29&diff=prev&oldid=12026673
Mir hegt sich ja der Verdacht, die Dame und der Herr einfach nur ins Blog wollten.
Ich bin mir nicht so ganz sicher, ob die monierte, Verwendung von "Heidi Klum" seitens des Werbebloggers zu Zwecken der Berichterstattung (mit entsprechendem Url-Resultat) eher namensrechtlicher oder doch schon erheblich markenrechtlicher Natur ist.
Außer zwei Entscheidungen des LG Hamburg, deren Übertragbarkeit bestritten werden kann, sehe ich z.Zt. nicht ausreichend Substanz in dieser Annahme. Ich glaube darüber hinaus nicht, dass das Bloggen mit automatisiert erstellten Urls in gleicher Weise zu bewerten ist wie die bewusste Setzung eines Url.
Im Übrigen ist z.Zt. völlig unklar, erstens, ob "Günther Klum" tatsächlich Günther Klum ist, was rein namensrechtlich schon einmal sehr interessant ist.
Zweitens ist z.Zt. unklar, inwieweit dieser "Günther Klum" tatsächlich vertretungsberechtigt ist in Bezug auf die Marke "Heidi Klum". Diese Frage wird wohl erst morgen zusammen mit RA Herbert Kree geklärt werden.
Drittens, je nach Verlauf der Dinge, können wir uns ggf. auf den Auftritt der Wettbewerbszentrale freuen, in diesem Fall gegen "Günther Klum" wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten gemäß §3 UWG bzw. wegen Störung eines Geschäftsbetriebs.
Missbräuchliche Abmahnungen und vergleichbare Aktivitäten sind jedenfalls nichts, womit man sich einen Scherz erlauben sollte.
Da tickt doch jemand nicht mehr richtig!
Wenn wirklich Werbung damit getrieben worden wäre, aber so…? Mein persönliches (und gesundes) Rechtsempfinden sagt mir, dass da etwas nicht mehr stimmen kann.
Ich habe das Ganze mal in einem Eintrag ins Absurde gesteigert (http://www.mattwagner.de/2006/01/der-fall-heidi-klum.htm), obwohl der Fall eigentlich schon absurd genug ist.
Wäre es nicht eine schöne Aktion, wenn die ganze weite Blog-Welt ein paar Tage lang lauter Einträge verfassen würde, die Klum-URLs erzeugten …? Auf, haut in die Tasten!
@Matt
gute Idee -und schon gescheh'n! Schon längst. ;) Aber, und das ist die Pointe, ganz im Sinne der Klums!
Endlich ist auch Spiegel online an Bord: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzkultur/0,1518,393856,00.html
Die Aussage ist kurz, klar und beruhigend: Namensnennungen, selbst wenn sie zu einer entsprechenden URL führen, können unmöglich justiziabel sein.
Wie sieht es denn rechtlich aus wenn auf dem Block Werbung läuft? z.B. von Google und die wegen des Inhalts, Werbung zu "Heidi Klum" schalten. Dann könnte es doch Probleme geben, oder?
*g* E-Paper ist noch nicht so gebräuchlich … ;) und Blöcke mit Werbung sind auch nicht die Seltenheit, aber meist ist die Werbung statisch und nicht von Google. ;)
heidi ist spitze!!!
Die Vorgehensweise von Frau Klum (bzw. ihrem Vater) ist nicht optimal, da sie durch solche Aktionen (also Abmahnungen) – die ja über kurz oder lang öffentlich werden – sich selbst Schaden zufügt.
Frau Klum liest das hier bestimmt nicht. Ab einer bestimmten Gehaltklasse lässt man lesen ;) Aber ich bin mir sicher, dass sie von anderen darüber unterrichtet wird. Ist ja schliesslich an achter Stelle bei google, also nicht ganz unauffällig.
http://herz-blog.com/134/segeberger-kliniken-wollen-dieses-blog-beeinflussen.html
boahhh ich liebe dich heidi klum über alles ich bewundere dich!!!!!!! du bist einfach die beste!!!!!du bist soo sexxxyyy!!!!!4-life and 4-ever!!!!!! von…geiller-boyy..!!!
Heidi deine Fans stehen immer zu dir!!!! Auch wenn das eine unnötige Aktion von deinem Vater war!