DIE SEUCHE
Gerade einen Herrn am Telefon gehabt, der sich als Inhaber der Firma Vakona ausgab. Er beanstandet diesen Beitrag. Begründung:
Vakona ist mein Wort, das dürfen Sie ohne mein Einverständnis nicht verwenden.
Wenn der Begriff aus dem law blog nicht verschwindet, will er zu seinem Anwalt gehen und mich abmahnen lassen. Ich habe ihm versucht zu erklären, dass die bloße Erwähnung eines Namens bzw. einer Marke nicht unbedingt Rechte verletzt. Argumente: siehe die Diskussion der letzten Tage.
Er hat es anscheinend nicht verstanden. Hoffentlich setzt sein Anwalt wenigstens einen ordentlichen Streitwert an. Damit sich der Prozess finanziell lohnt. Für mich.
Ansonsten darf man wohl mittlerweile von einer Seuche sprechen.
Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich ja lachen…
kann man jetzt nicht neg. Feststellungsklage einlegen? :D
Ich will auch mein eigenes Wort haben!!!!
Also wenn ich so an meinen Nachnamen – Sonnenschein – denke, könnte ich richtig Geld machen, wenn ich jeden für die Nennung abmahnen könnte ;-)
Dann hätte ich wohl ausgesorgt…
@4:
Ich bereite gerade eine Klage gegen die Winterindustrie vor, dass sich die Schlittenfahrer einfach ohne meine Zustimmung Rodler nennen kann ich nicht zulassen.
@5
Ich wünsche viel Erfolg. Sicherlich ist das mitunter ein Verstoß gegen das UWG.
Besonders aufschlussreich dürfte sein, ob sich ein Anwalt bereitfindet, in dieser Angelegenheit für ihn tätig zu werden. Und wenn ja: was für ein Anwalt …
PS: Nach dem Überfliegen des Artikels über die Fleischverarbeitungsmaschinen werde ich mir jetzt ein Bio-Ei kochen. Döner esse ich schon lange nicht mehr :-)
An Tagen wie diesen schäme ich mich für meine Studienwahl.
@9:
Im Gegenteil: Du hast doch die Chance, es besser zu machen.
Man sollte eigentlich meinen, dass eine Firma welche als Zulieferer Produkte für Dönerproduzenten bereit stellt, bei den heutigen 125 Millionen Türken in Deutschland, eine solche Masche nicht nötig hat.
Kann das sein, dass einige Leute ihre Kalender nicht bedienen können? Der 1. April ist doch noch ein Weilchen hin? Ansonsten beschleicht mich der Verdacht, dass einige Leute mal in ihren Küchenschränken die Tassen nachzählen sollten. Da fehlen wahrscheinlich ein paar…
"sondern auch kleine Pökelspritzen. Mit ihnen wird Salzlake in Schinken oder Kassler gespritzt. Bei Vakona kennt man sich aus mit gutem Geschmack."
LOL
Und wieder heißt es:
Lawblog made my day ;-)
dann muss ich meinen markenblog wohl bald dichtmachen!
ein geschützter begriff jagt den nächsten, namensanmassungen und andere schändlichkeiten… das wird mir langsam zu heiss!
könnte nicht mal endlich irgendjemand das so weit durchklagen, das die rechtsprechung da ein für alle mal einen riegel vorschiebt? würde die erste abmahnung (gegen privatpersonen) keine verdienstmöglichkeit mehr darstellen – sprich ohne kosten erfolgen müssen -, so würde das alles vielleicht endlich einmal aufhören und auf den level zurückgefahren werden, der vom gesetzgeber eigentlich vorgesehen ist.
wobei in allen drei fällen ja zugute halten muss, das erstmal "persönlich" gehandelt und nicht schon gleich ein anwalt eingeschaltet wurde.
@twig: Ja, das ist Sp(r)itze. Lieber kaufe ich mir einmal in der Woche ein Stück Bio-Schinken, da ist garantiert kein Salzwasser reingepumpt worden.
ch ebanspruche nun das wort "und" fuer mich. Interesse die abmahnwelle zu vertreten? ;) auaheee die leute sollen mal weniger komische drogen nehmen
Ich verklage ab morgen die gesamte Friseurpresse. Berichte über Monarchien müssen demnächst ohne meinen Namen auskommen ;-)
@7: [Besonders aufschlussreich dürfte sein, ob sich ein Anwalt bereitfindet, in dieser Angelegenheit für ihn tätig zu werden. Und wenn ja: was für ein Anwalt …]
Davon kann man ausgehen. In München wird er sicher fündig, da gibt es ausgewiesene Experten für "Serienabmahnungen zum alleinigen Zweck des Geldverdienens".
Seit die "Webspace-", "Explorer-", "TDG 6"- usw. Abmahnserien dieses Geschäftsmodell stark in Verruf brachten, war es eine Zeitlang relativ ruhig an dieser Front.
Nachdem Verbraucherschutzinitiativen wie z.B. "FFL" oder auch "Abmahnwelle" durch juristisches Dauerfeuer mürbe gebombt wurden, glauben wohl einige, die anders anscheinend nicht über die Runden kommen, das Abmahngeschäft von der Öffentlichkeit unbemerkt reaktivieren zu können.
Sie haben die Rechnung ohne die Blogger gemacht!
Gruß A. John
ich werde mir die Begriffe Abmahnung, abmahnen und Seuche schützen lassen…..
Hoffentlich bekomme ich nicht in den nächsten Tagen noch Post von Google weil ich ihre Marke ständig erwähne. Aber ich glaube ich habe da noch eine recht verständnisvolle Firma erwischt *g*
@24: Am besten sowohl als Marke als auch als Patent. Doppelt genaeht haelt besser.
Bleibt nur zu hoffen das der DUDEN nicht auf die tolle Idee kommt, alle "seiner" Wörter abmahnen zu lassen…
Da fällt mir ein Lied der Prinzen ein: "Fahrrad", mit dem Refrain:
Jeder Popel faehrt 'nen aaaa
Jeder Affe faehrt 'nen bbbb
Jeder Bloedmann faehrt 'nen cccc
Jeder Arsch 'nen dddd Sport
Jeder Spinner faehrt 'nen eeee
Jeder Doedel ffff
Nur Geniesser fahren Fahrrad
Und sind immer schneller da
Hinweis: Die im obigen Text vorkommenden Automarken habe ich aus namens- und markenrechtlichen Gründen durch aaaa, bbbb etc. ersetzt :-)
Unglaublich! Da hat sich diese Popgruppe aus Leipzig gleich sechs (!) Automarken widerrechtlich angeeignet! Also nein! Ich bin wahrhaftig erschüttert :-D
Was ich mich frage: Riskiert denn einer der solche Forderungen stellt, überhaupt etwas außer seinen Anwaltskosten? Gibt es für einen ein Unrecht Abgemahnten sowas wie Schadensersatz?
Zur Idee einer ersten kostenlosen Abmahnung hatte ich mal meine ;-) Bundestagsabgeordnete Brigitte Zypries (praktischerweise BMJ) gefragt und folgende Antwort bekommen:
"Überlegungen dahingehend, dass erstmalige Abmahnungen kostenfrei sein sollten, sind bei der Reform des UWG bewusst nicht aufgegriffen worden, da eine solche Regelung die Tätigkeit seriöser Verbände erschweren würde und aller Voraussicht nach zu vermehrten Wettbewerbsverstößen geführt hätte."
@ 10:
Schon, aber man kommt leicht in den Ruf, als Anwalt bei so nem Scheiß mitzumachen.
Ein Glück, dieser Irrsinn muss endlich rechtlich klar gergelt sein, wenn es vor Gericht ginge, würdest du sicher eh gewinnen, dann wäre vielleicht endlich ruhe mit solchen absurden "wünschen" und abmahnungen…demnächst versteigere ich ein Heidi Klum Autogramm bei Ebay und bekomme eine Abmahnung von Klums Vater weil ich ihren Namen in der Auktion benutze *rofl*!
Eine Seuche, "Irrsinn", an deren Entstehung und Verbreitung die Anwaltszunft nicht ganz unbeteiligt war, gell? Sich mit Abmahnungen sanierende Kollegen sind geachtete Mitglieder der Zunft. Erst kommt das Fressen, dann …
Es ist ja wirklich nicht zum aushalten, meint nun jeder er könne alles und jeden der einen Namen irgendwo erwähnt abmahnen? Warum trauen die sich mit diesem Schwachsinn an die Internsetseiten ran, aber lassen die klassischen Medien in Ruhe? Halten die Blogger für doof? Bin mal gespannt wie das so weitergeht und suche mal das Web ab nach Leuten die den von mir geschützen Nachnamen "meier" verwenden und ohne mein Einverständnis benutzen!
Eventuell könnte es sich bei dem Anrufer tatsächlich um den Inhaber des genannten Unternehmens handeln: Das passenderweise als "disclaimer.php" abgelegte Impressum von vakona.de zeugt mit seiner Distanzierung von Links auf jeden Fall von ähnlicher Internet-Kompetenz wie der des Sozialgerichts Bremen.
Wenn es sonst keiner schreibt, tue ich es eben: Der wollte doch nur ins Blog!
@38: [Sich mit Abmahnungen sanierende Kollegen sind geachtete Mitglieder der Zunft]
Das ist nicht unbedingt so. Die durch ihr rüdes und skrupelloses Vorgehen berüchtigten Protagonisten des Abmahngewerbes haben dem ohnehin nicht sehr hohe Ansehen ihres Berufsstandes in der Öffentlichkeit extrem geschadet.
Die dreckige Wäsche der Zunft wird zwar nicht öffentlich gewaschen, aber in privaten Gesprächen mit seriösen Juristen (doch, die gibt es!) wird da sehr deutlich Stellung bezogen.
[Erst kommt das Fressen, dann …]
Wenn ein Anwalt sich auf derartige Geschäfte einlässt und sogar das Sakrileg begeht, einen angesehenen Kollegen anzupinkeln, kann man IMO davon ausgehen, das er beruflich keine großen Perspektiven hat und an die Qualität seiner Mandate keinerlei Ansprüche stellt.
Gruß A. John
Kann ich mir die Kombimarke "Sozialgericht Heidi Vakona" schützen lassen? Dann hab' ich euch alle – auf einen Streich :-)
@RA-Kollege Munzinger(24):
Hier die Antwort:
Registernummer/Aktenzeichen: 30092339.2
UG01 – Kurzer Überblick
Markentext: ABMAHNUNG
Markenform: Wortmarke
Noch Fragen? 8)
@Marcc (31): Ja, er riskiert eine negative Feststellungsklage.
Zur Sache will ich nichts weiter schreiben. Das hat Kollege Vetter schon umfassend(!) getan.
@52
["Registernummer/Aktenzeichen: 30092339.2", "Markentext: ABMAHNUNG"]
Das Verzeichnis der durch diese Marke geschuetzten Waren und Dienstleistungen ist mit dem Disclaimer "ausgenommen alle vorgenannten Waren und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Thema Abmahnung stehen" versehen.
Dieser Disclaimer duerfte seinerzeit wohl auf amtliches oder bundespatentgerichtliches Betreiben (das Pruefungs-/Eintragungsverfahren dauerte mehr als zweieinhalb Jahre) in das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen eingefuegt worden sein.
*** *** **** ***** **** ******, *** **** *******.
(Ich hoffe ich habe nicht gegen Namensrechte verstoßen)
@54: Natürlich. :) Ansonsten wäre die sicherlich nicht eingetragen worden..
@47 A. John
Na klar, man schimpft hinter verschlossenen Türen über die Kollegen Abmahner. Nur, man schmeißt sie nicht raus.
Wo ist denn die große Initiative der deutschen Anwälte sich wenigstens mal öffentlich in großer Zahl zu distanzieren? Wo ist die große Initiative der deutschen Anwälte das Abmahnrecht zu ändern? Wo ist die Gesetzesinitiative, daß bei offensichtlichem Mißbrauch oder Mißinterpretation des Abmahnwesens oder anderer gesetzlicher Regelungen der beteiligte Anwalt eine empfindliche Strafe, bis zum automatichen Berufsverbot, riskiert? Anwälte sind eine der am besten (zwangs)organisierten Berufsgruppe mit Lobby. Daran kann es nicht liegen, aber da kommt nichts.
Nein, lieber suhlt man sich im schlechten Ruf, als einen Cent Gebühren zu verlieren. Denn Leittragende des Abmahnwesens sind nicht die "guten" Anwälte. Die "bösen" generieren auch für sie Gebühren. Die Leittragenden sind die gequälten Bürger. Denen nützt es gar nichts, wenn man sich im privaten Kreis beim Feierabendbier über ein paar böse Kollegen ausläßt. Denn die Mandantenkohle eines Armen Würstchens, das gegen einen "bösen" Kollegen verteidigt werden muß, die nimmt man gerne. Geschäft ist Geschäft.
Das geht ja gar nicht!
Das ist MEIN Name,
einfach eine Unverschämtheit!
Mein Name steht unter der GPL, jawoll!
der Quellcode muß auch veröffentlcht werden,
jeder einzelne Buchstabe!
Selbst wenn das über die öffentliche Tauschbörse
"Schule" geschieht.
Herzliche Grüsse, eure Vakona
Kommt mir sehr bekannt vor. Die Leute von UDMedia, unserem früheren Webhosting-Provider, verlangten vor einiger Zeit von uns, dass wir unseren Erfahrungsbericht über sie von unserer Seite löschen. Trotz mehrfacher Drohung mit rechtlichen Schritten, die man nach Ablauf der Gütefrist nun leider einzuleiten gezwungen sei, haben wir von denen allerdings nichts mehr gehört.
Ich habe daher immernoch ein klein wenig Hoffnung, dass es Anwälte gibt die solche Leute im Rahmen der Erstberatung vorsichtig an die Realität zurückführen und in ihrem eigenen Interesse wieder nach Hause schicken. ;-)
Alleine die Aussage: "DAS ist MEIN Wort"! genial
Witzig. Sollte er recht bekommen, dann könnte das die Werbeindustrie revolutionieren. In Zukunft bezahlt die Werbeagentur und das gewählte Medium wegen der Namensnennung dann den Kunden, statt umgekehrt. Und wehe, ein Dönerfabrikant empfiehlt einem anderen die Vakona-Dinger. Das wird teuer. Sollte man also auch besser lassen. Irgendwann ist Vakona dann allerdings so unbekannt, daß sich die Chose von alleine erledigt.
Ist mein Wort. Alles meins. Her damit!
*g* Schön gesagt. Mein Wort …
@57: [Wo ist denn die große Initiative der deutschen Anwälte sich wenigstens mal öffentlich in großer Zahl zu distanzieren?]
Wie auch bei der Ärzteschaft, steht der Korpsgeist felsenfest über jeder, auch noch so berechtigten, Kritik.
Der sicherste Weg aus dieser Gemeinschaft verstoßen zu werden ist nicht ein "schwarzes Schaaf" zu sein, sondern diese öffentlich anzuprangern. (Nestbeschmutzung).
[Wo ist die große Initiative der deutschen Anwälte das Abmahnrecht zu ändern?]
Du verlangst von den Fröschen, ihren Sumpf trocken zu legen. ;-)
[Wo ist die Gesetzesinitiative, daß bei offensichtlichem Mißbrauch oder Mißinterpretation des Abmahnwesens....]
Wer sitzt in den Gremien, welche die Gesetzeswünsche ihrer Lobbyisten umsetzen?
Richtig. Jede Menge verkrachte Juristen, die sich dort ihre künftigen Versorgungsposten erdienen. Was erwartest Du?
Und weil es so gut zum Thema passt, noch mal der Link zu Telepolis:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/15/15853/1.html
Gruß A. John
Mittlerweile färbt das auch auf das "normale" Leben ab. Dazu eine kleine Anekdote.
Ich komme aus Erding bei München. Wahrscheinlich kennt jeder das Erdinger Weißbier.
Nun ist es so das die Erdinger Brauerei den Namen "Erdinger" vor ~10, 12 Jahren als Marke eintragen hat lassen.
Kürzlich stand in der Regionalzeitung (Erdinger Anzeiger) das nun die Brauerei Erdinger Firmen oder Veranstaltungen abmahnen lässt die eben "Erdinger" im Namen haben, z.b. Erdinger Orgelwochen – die es seit 40 Jahren mit diesem Namen gibt. Oder Erdinger Jazztage.
Die Brauerei wünscht das alles zu XY Erding, also z.b. Orgelwoche/Jazztage/wasauchimmer Erding, umbenannt werden soll.
Dazu gehört auch das Erdinger Herbstfest, auch seit Jahrzehnten mit diesem Namen.
Manche die diesen Namen sehr lange tragen, wie die Orgelwochen und kirchliche Einrichtungen, schlagen zurück und bzw. weigern sich. Und da der Weißbräu weiß das sie da wenig Chancen haben vor Gericht versuchen sie mit 5-stelligen Beträgen die Leute zu "überreden".
Da der Weißbräu auch als Sponsor auftritt bei einigen Veranstaltungen war es dort recht schnell mit der Namensumbenennung geschehen.
Einige Einrichtungen haben sich "überzeugen" lassen nicht Erdinger im Namen zu tragen, so heißen sie nun "Therme Erding" anstatt wie ursprünglich geplant "Erdinger Therme" oder "Tafel Erding" usw.
Es ist also nun so das man als Erdinger keinerlei Aktivitäten, Vereine, wohltätige Einrichtungen oder Firmen gründen kann mit dem Namen Erdinger ohne Post von den Anwälten der Brauerei zu bekommen.
Eine ganzseitige Anzeige, einige Tagen nach den Berichten, von Werner Brombach, der Besitzer des Weißbräus, in der er sagte das er Erding liebe sonst hätte er sein Bier nicht so genannt und das er den Begriff "Erdinger" vor "Verwässerungen" schützen muss, gar gesetzlich dazu verpflichtet sein (?), hat keinen Erdinger Milde gestimmt.
Prost, Mahlzeit.
zwei dinge sind unendlich. das universum und die dummheit der menschen – beim universum bin ich aber noch nicht sicher.
@75:
vergiss nicht, den originalen Autor dieses Ausspruchs anzugeben: Albert Einstein.
"Gibt es für einen ein Unrecht Abgemahnten sowas wie Schadensersatz?"
Na klar: Ungeahnte Web-Prominenz mit entsprechenden langfristigen Auswirkungen für das eigene Standing in den Google-Chats ist der Lohn und Ausgleich für den Stress ….
Ich werde Bayreuth stoppen, komplett! „Wagner“ ist mein Name!! Das Abmahnungsschreiben lasse ich mir von Günther Klum entwerfen.
@72 (Mike):
so einfach ist es nicht. Jede Marke hat ein Waren und Dienstleistungsverzeichnis…
ich bin vor kurzem ebenfalls mit einem seuchenvertreter konfrontiert worden, wegen angeblichen aufrufs zur illegalen straftat ("hier kommt ein toller film in der glotze, nehmt ihn euch auf"). gibt es für diese ganze internet-urheberrechts-kommentar-verantwortlichkeit eigentlich keine grobe übersicht über die gesetzliche lage irgendwo?
Vergleiche zum totalitären System der Vergangenheit drängen sich mir auf. Egal ob Ost oder Gemeinsam.
Wehret den Anfängen und publiziert, was das Zeug hält und wie Euch der Schnabel gewachsen ist.
Wobei seltsamerweise "Comedians" und Kabarettisten alles dürfen. Ich werde in den Hinweisen zu meinem Blog ab sofort einen entsprechenden Hinweis veröffentlichen. :)
"Die hier veröffentlichen Beiträge entsprechen den Regeln des Kabarettismus und der Satire, deren Freiheit durch die Presse- und Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistet sind. Soweit sie nicht unter die o.a. Presse- und Meinungsfreiheit fallen, sind sie Kunst im Sinne des Art. 5 Abs. 3 GG"
DEN gönne ich mir :))
@88 CeKaDo:
In mein Impressum habe ich geschrieben:
"Beachten Sie bitte, dass es sein könnte, dass diese Seite dem erweiterten Kunstbegriff zuzurechnen sein könnte."
Ist das nicht geil?1 Also sorry, sowas peinliches von Kl… und Co sowie Sozialge… spaghettigericht ist doch was fürs Wochenende. Ich wundere mich immer, womit manche Leute Ihre Zeit verbringen, INSBESONDERE die Beamten oder Staatsbediensteten. Wenn jeder, der Heidi Rechtlich geschützt K… im Blog benutzt, verklacht wird.. oh mann, da schaffen wir mindestens 3 Richterarbeitsplätze….. Also, bewerbt euch schon mal…..
Die Frage ist halt imemr auch, welche Klassen eingetragen sind… Siehe dpinfo.dpma.de – Bis dann, Peter
Ich habe einem Anwalt völlig aus versehen eine E-Mail geschickt, weil Herr R. im selben Internetforum wie ich angemeldet ist.
Dafür bekam ich Abmahnung und eine Rechnung über 400€ von Herrn R. Ich habe nicht zahlen können, weil ich nicht weiss, wo ich die 400€ hernehmen soll.
Ich habe mich natürlich telefonisch sofort entschuldigt und versichert, dass das nie wieder vorkommen wird. Aber Herr R. besteht auf Erstattung seiner Kosten in Höhe von 400€ -wegen einer E-Mail.
Gestern gab es den Gerichtstermin beim Amtsgericht Neuss: Nach aktueller Rechtsprechung, hat RA R. recht bekommen, die Richterin sah keine andere Möglichkeit. Jetzt sind weitere Kosten auf mich zugekommen: WEGEN EINER E-MAIL!
Ich möchte mal auf diesem Weg fragen: Bekommt jemand eine Zulassung zum Anwalt, um sich selbst einen Auftrag geben zu können und sich dann wegen meiner Naivität zu bereichern?
(Text editiert. U.V.)